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Jahr: 2020

Was wir schon gelacht haben!

Zu Besuch bei Gertrud W. in der Pfalz

Wenn das Hörgerät piepst, wechselt Gertrud W. die Batterien selbst. Solche Handgriffe beherrscht die 90-jährige Pfälzerin noch. Die Hausarbeit erledigen und sich selbst versorgen kann sie jedoch nicht mehr selbstständig. Vor allem das Gehen fällt ihr schwer. Nach drei Bandscheibenvorfällen, künstlichem Knie und Problemen mit den Hüften ist sie seit Kurzem in Pflegegrad 3 eingestuft. Einige Jahre sorgte hauptsächlich ihre Tochter Martina K. für die Betreuung daheim: Sie half bei der Körperpflege, blieb im Wechsel mit ihrem Bruder zeitweise auch nachts. Doch neben dem Job und der eigenen Familie ist die Belastung einfach zu groß.

Als Gertrud W. Anfang September zur akuten Schmerztherapie ins Krankenhaus kommt und danach immer schwächer wird, ist sich die Familie einig: Mama braucht eine 24 Stunden Hilfe. „Wir wollten sie einfach nicht mehr allein lassen. Sie hat zwar seit einiger Zeit einen Notfallknopf des Roten Kreuzes, aber uns allen war wohler bei dem Gedanken, dass immer jemand bei ihr ist“, erklärt Martina K. Der Umzug in ein Pflegeheim war für Gertrud W. keine Option: „Zu Hause ist immer besser. Im Pflegeheim dürfte mich momentan nicht mal jemand besuchen kommen.“

„Das Konzept dieser 24h Pflegeagentur hat uns einfach überzeugt“

Auf der Suche nach der passenden Seniorenbetreuung zu Hause empfiehlt ein Arbeitskollege Herrn K. das Angebot von Pflege24.expert aus Saarbrücken. Nach einem ausführlichen Telefonat mit dem zertifizierten Pflegeberater Christoph Hofmann und einem persönlichen Beratungsgespräch vor Ort ist die Familie überzeugt, den richtigen Ansprechpartner gefunden zu haben. Herr K. erinnert sich: „Das Konzept war für uns einfach stimmig. Die Agentur arbeitet mit rumänischen Pflegekräften, die nach deutschem Recht hier vor Ort angestellt sind. Das hat mir sehr gut gefallen. Aus dem Bekanntenkreis kennen wir das auch anders.“ Sofort macht sich Kundenbetreuerin Diana Hofmann an die Organisation. Keine 8 Tage nach der Zusage von Familie K. zieht Nicoleta V. bei Gertrud W. ein.

Und die Pflegekraft geht ohne zu zögern auf die Familie zu. „Nicoleta wurde uns Anfang September vorgestellt und ich war gleich beeindruckt von ihrer offenen und lebhaften Art. Sie ging gleich an die Arbeit und wusste sich zu helfen – auch wenn die Verständigung natürlich noch etwas schwierig ist“, so Martina K. Die Sprachkenntnisse der Pflegekraft sind für die Familien ein zusätzlicher Kostenfaktor. Deshalb empfiehlt Pflegeberater Hofmann durchaus den Einstieg mit einer Pflegekraft, deren rudimentäre Deutschkenntnisse sich während der Betreuungszeit verbessern. Frau W., deren Aufregung in Bezug auf die Pflegekraft aus Osteuropa bald verflog, hat sich inzwischen sehr gut mit der Situation arrangiert. „Nicoleta ist sehr fürsorglich und tut alles, was nötig ist. Wir haben viel Spaß, auch weil wir uns nicht immer gleich verstehen. Aber sie hat in den zwei Monaten schon etwas mehr Deutsch gelernt. Und Pfälzisch.“

„Bei den beiden Damen stimmt die Chemie“

Die 61-jährige Rumänin arbeitet erst seit 2019 in Deutschland. Davor war sie 20 Jahre in Spanien tätig. Auch diese Sprache hat sie während der Arbeit gelernt und spricht mittlerweile fließend Spanisch. Über die neue Aufgabe bei Gertrud W. ist sie überglücklich. „Ich fühle mich sehr willkommen in dieser Familie und vor allem wertgeschätzt. Das habe ich schon ganz anders erlebt. Auch die Arbeitsbedingungen bei der Agentur gefallen mir. Bisher

lief alles reibungslos, weil alle sich sehr viel Mühe geben. Bis Gott die Gertrud zu sich ruft, werde ich mich sehr gut um sie kümmern.“ Einen Angehörigen in die Hände einer völlig fremden Person zu geben, erfordert großes Vertrauen. Dass die Chemie zwischen der Familie und ihrer 24 Std. Pflegekraft derart stimmt, ist in den Augen von Frau K. ein Segen: „Diana hat ein sehr gutes Händchen bei der Wahl von Nicoleta bewiesen. Ich habe das Gefühl, als würde ich sie schon eine Ewigkeit kennen. Wir sind aber auch mit einer positiven Grundeinstellung an die Sache ran gegangen. Das macht alles so viel leichter.“

Dass beide Seiten im Zweifel immer einen Ansprechpartner haben, sei von Anfang an spürbar gewesen. „Das Team der Agentur hilft uns bei allen Fragen innerhalb kürzester Zeit. Man hat wirklich das Gefühl, der Pflegeberater ist ständig erreichbar. Diana hilft kompetent mit allen Fragen rund um den Papierkram und erkundigte sich nach den ersten Tagen persönlich, wie alles angelaufen war. Die Hofmanns organisieren 24 Stunden Pflege mit Herz und Verstand. Deshalb haben wir sie auch schon einigen Bekannten weiterempfohlen, die Betreuung für einen Angehörigen benötigen.“

Jeder kann pflegebedürftig werden

Pflege24.expert spendet 500 Euro an das Drogenhilfezentrum Saarbrücken

In der 24 Stunden Pflege machen wir die Erfahrung, dass Pflegebedürftigkeit nichts mit der sozialen Herkunft zu tun hat. Es sind das Alter, Krankheiten und Schicksale, die der Bewältigung des Alltags plötzlich im Wege stehen. Betroffene sind auf Pflegekräfte angewiesen, die 24 Stunden Hilfe leisten, um das Leben angenehmer zu gestalten.

Ähnlich geht es den Klienten von Sven Schäfer, der seit Juli 2020 als Geschäftsführer der Drogenhilfe Saarbrücken vorsteht. Er kümmert sich mit seinem engagierten Team in mehreren psychosozialen Beratungsstellen und dem Drogenhilfezentrum (DHZ) um Suchtkranke. Er sagt: „Die Menschen denken vielfach: Drogenabhängige, das sind die Aussteiger, die im Leben nichts erreicht haben. Wir haben von der Intensivkrankenschwester bis zum Professorensohn alles vertreten. Auch Menschen, die voll im Berufsleben standen und nun mittellos sind. Die Suchtproblematik kann jeden treffen.“

Unser 24 Std. Pflegedienst unterstützt die Arbeit von Sven Schäfer und seinem Team in diesem Jahr deshalb gerne mit einem Betrag von 500 Euro für die Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“. Von dem Geld können Dinge des täglichen Bedarfs finanziert werden, die unter einer Sucht oft aus den Augen geraten: Lebensmittel, Kleidung, Behördenangelegenheiten. Gerade in einem schweren Jahr wie 2020, dass von der Corona-Problematik gezeichnet ist, geht es den ohnehin Schwachen oft noch schlechter.

 

Besonderem Bedarf an 24h Hilfe werden unsere Pflegekräfte gerecht

24 Stunden Betreuung ist eine intensive Angelegenheit. Unsere Pfleger/innen übernehmen bei der 24 Std Altenpflege viele Tätigkeiten im Haushalt und der persönlichen Versorgung. Wenn Suchtkranke 24 Std. Pflege benötigen, stellen sich einige Bedingungen noch einmal anders dar. Eventuell müssen die Pflegekräfte mit unangemessenen Reaktionen rechnen oder sich im Notfall entsprechend verhalten. Unser Pflegepersonal im Saarland und den angrenzenden Bundesländern ist deshalb geschult in Erster Hilfe und wird auf jeden Betreuungsfall individuell vorbereitet.

 

Sozialfürsorgepflege24: Unser Programm für Empfänger von Sozialleistungen

Tritt bei Ihnen ein Pflegefall ein, dessen 24h Betreuung nicht aus eigener Kraft finanziert werden kann, ist ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrem Sozialamt eine Möglichkeit. Nach Prüfung Ihrer Vermögensverhältnisse entscheidet die Behörde, ob sie die Kosten für Ihre 24 Std. Pflege zu Hause übernimmt. Bisher haben wir sehr gute Erfahrungen in der Kooperation mit Sozialämtern gemacht und stellen für Ihren Antrag gerne alle notwendigen Unterlagen zu unseren Pflegeleistungen zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an, wenn wir Sie zu unserem Programm Sozialfürsorgepflege24 beraten können! Einen Überblick zu unseren Serviceleistungen erhalten Sie im Pflegekostenrechner.

 

Folgen Sie auch gern dem Beispiel von Pflege24.expert und unterstützen Sie das DHZ Saarbrücken. Kontakt: Sven Schäfer, 0681-938180, info@drogenhilfezentrum.de.

 

(Foto von Shameer PK auf Pixabay)

24 Stunden Pflege und Betreuung zu Hause

Gericht entscheidet im Fall einer Kundin

Bei Ewald E. liegen derzeit die Nerven blank. Der 68-Jährige Rentner kümmert sich als einziger Sohn um die Belange seiner pflegebedürftigen Mutter, die im nördlichen Saarland lebt. Vor etwa drei Jahren zeigten sich bei ihr erste Anzeichen von Demenz. Als sich die Lage zuspitzt und seine Mutter ihren Alltag nicht mehr alleine meistern kann, muss Herr E. reagieren. Er entscheidet sich für häusliche 24 Stunden Pflege. „Ich habe meiner Mutter versprochen, dass sie weiter in ihrem eigenen Haus leben darf“, erklärt er.

 

Die Suche nach einer Pflegekraft für zu Hause gestaltet sich schwieriger als gedacht. „Wir haben es mit mehreren Pflegeagenturen versucht, das war eine Katastrophe.“ Mittlerweile hat seine Mutter Pflegegrad 3, benötigt 24 Stunden Betreuung. Ein Arzt habe ihn schließlich auf das Angebot von Pflege24.expert aufmerksam gemacht. „Das war vor einigen Monaten. Seitdem sind wir sehr gut gefahren mit unserer osteuropäischen Pflegekraft.“

 

 

24h Betreuung: Kosten nicht mehr aus eigener Kraft zu tragen

 

Vor einigen Wochen zeichnet sich ab: Die finanziellen Mittel der 86-jährigen Pflegebedürftigen reichen nicht länger aus, um den Eigenanteil an den Kosten für eine 24h Pflege zu tragen. Herr E. reagiert und gibt im Rahmen der Hilfe zur Pflege beim Sozialamt einen Antrag für seine Mutter ab. Wir haben als Pflegedienst für diese Fälle das Programm Sozialfürsorgepflege24 eingerichtet, das jeweils von den entsprechenden Sozialämtern auf Basis der persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation des Kunden geprüft wird.

 

 

Die Ungewissheit treibt Ewald E. Sorgenfalten ins Gesicht. „Ich wünsche mir für meine Mutter, dass ihre Pflegerin bei ihr bleiben kann.“ (Foto: C. Fries)

 

Nach unseren bisherigen Erfahrungen gestalteten sich solche Zusagen durch die Behörden äußerst unproblematisch. Doch im Fall von Herrn E. wird bezüglich der 24 Stunden Pflege die Kostenübernahme vom Sozialamt zweimal abgelehnt. Das überraschte und ließ ihn ratlos zurück: „Die Situation ist für mich unerträglich. Diese Ungewissheit, wovon ich die laufenden Kosten bezahlen soll, belastet mein Leben extrem.“ Dazu kommt die Angst, dass er sein Versprechen brechen und die Mutter in ein Heim zur 24 Stunden Seniorenbetreuung geben muss. Weil Ewald E. seine demente Mutter nicht aus der gewohnten Umgebung reißen will, strengt er ein Verfahren vor dem Sozialgericht in Saarbrücken an.

 

 

Eilverfahren vor dem Sozialgericht soll die Sache klären

Die finanziellen Sorgen setzen ihm so sehr zu, dass sich Herr E. wegen Depressionen in Behandlung begibt. Die 24h Betreuung zu Hause geht vorerst mit der von uns eingesetzten Pflegekraft weiter. Herr E. setzt derzeit alles daran, den Eigenanteil seiner Mutter zwischenfinanzieren zu können. „Ich habe mittlerweile eigenverantwortlich einen Kredit aufgenommen, weil meine Mutter in ihrem Alter keinen mehr bekommen würde. Ich hoffe sehr, dass das Gericht in unserem Sinne entscheidet und wir auf diesen Kosten nicht auch noch sitzen bleiben.“

 

Der kurzfristige Wechsel in ein Pflegeheim bedeutet für einen an Demenz erkrankten Menschen nicht nur psychisch eine enorme Belastung. Bei der derzeitigen Situation, in denen Pflegeheime leider immer wieder wegen des gehäuften Auftretens von Corona-Infektionen auffallen, ist eine 24 Stunden Pflege daheim mit einem wesentlich geringeren Risiko behaftet. Zumal unsere Pflegekräfte im Vorfeld bestmöglich auf Corona getestet werden und es selten zu einem Wechsel kommt.

 

 

(Titelbild von Gerd Altmann auf Pixabay)

Private Pflege muss gut betreut werden!

Es sind Vorfälle wie dieser, die uns als Anbieter häuslicher 24-Stunden-Pflege immer besonders erschüttern. Am letzten Samstag bedrohte ein Feuer die beiden bettlägerigen Bewohner eines Hauses in Saarlouis-Neuforweiler. Sie konnten dank aufmerksamer Passanten gerettet werden. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken in dem Fall: Die polnische Pflegekraft der beiden hilfsbedürftigen Senioren steht im Verdacht, das Feuer absichtlich gelegt zu haben.

So lange die Ermittlungen andauern, steht hinter den Gründen für diesen Vorfall ein großes Fragezeichen. Doch eine private Pflegekraft, die an ihrer Wirkungsstätte kriminell handelt, wäre kein Einzelfall. Regelmäßig kommt es in deutschen Pflege-Haushalten zu Diebstählen, Misshandlungen, Verletzungen der Aufsichtspflicht. Das Problem: Bei den vielen osteuropäischen Pfleger/innen, die illegal in Deutschland arbeiten, schaut einfach niemand hin. So fällt nicht auf, wenn Konflikte entstehen, die Pfleger/innen überlastet sind oder ungeeignet für ihre Aufgabe. Es ist gängige Praxis bei Vermittlungsagenturen, alle 2-3 Monate eine neue Pflegekraft einzusetzen. Durch den ständigen Wechsel erhöht sich das Risiko für den Pflegebedürftigen dramatisch.

Wir sehen uns deshalb ganz besonders in unserem Grundsatz bestätigt, osteuropäische Pflegekräfte als Angestellte dauerhaft in Deutschland einzusetzen. Schon vor ihrem Einsatz prüfen wir die Bewerber/innen auf Herz und Nieren, checken die persönliche Historie und psychologische Auffälligkeiten (Alkohol- und Drogenkonsum, Vorstrafen, etc.). Neben einem polizeilichen Führungszeugnis aus ihrem Heimatland verlangen wir von unseren angestellten Pflegepersonen ein ärztliches Attest. Alle Daten zur Sozialversicherung werden in Deutschland erfasst und stünden im Ernstfall zur Verfügung, falls eine Pflegekraft sich etwas zuschulden kommen ließe. Eine Situation, zu der es bei unseren Angestellten glücklicherweise noch nie gekommen ist. Das liegt auch an unserer intensiven Bestandskundenbetreuung.

Ihre Ansprechpartnerin Diana Hofmann kümmert sich um sämtliche Anliegen in Verbindung mit den eingesetzten Pfleger/innen. Sie koordiniert ihre Vertretungen im wohlverdienten Jahresurlaub, vermittelt bei Absprachen und organisiert Ersatz, falls die Chemie zwischen Pfleger/in und betreuter Person nicht stimmen sollte.

Wir sehen die häusliche Pflege als eine Aufgabe, bei der ein gutes Vertrauensverhältnis unbedingt gegeben sein muss. Sie legen Ihre Gesundheit oder die eines Familienangehörigen in unsere Hände! Wir sorgen für verlässliches Pflegepersonal!

Ihr Team von Pflege24.expert

Lesen Sie hier, wie wir in der aktuellen Situation für zusätzlichen Schutz unserer Pflegebedürftigen sorgen: Alle Pflegekräfte werden vor ihrem Einsatz auf Corona getestet.

Corona-Testung im eigenen Haus: Unsere Pflegekräfte kommen bestmöglich getestet zu Ihnen!

Viele Kunden und Interessenten von Pflege24.expert fragen uns aufgrund der aktuellen Entwicklungen immer wieder, warum unsere Wartezeiten auf neue Pflegehilfskräfte verglichen mit den Mitbewerbern so niedrig sind. Unsere Mitarbeiter befinden sich bereits unter Vertrag und müssen nicht erst aufwendig im Ausland nach Unterzeichnung des Kundenvertrages für den neuen Job rekrutiert werden. Zudem sind unsere Mitarbeiter direkt einsatzfähig, da diese bereits auf Corona getestet wurden und für ihren Einsatz bei den Kunden zur Verfügung stehen.

Pflege24.expert ist aufgrund von Berufsnachweisen Teil der größten Community für medizinische Fachberufe in Europa. Wir zählen zu den derzeit rund 750.000 Mitgliedern von DocCheck.com und haben dadurch den schnellen Zugang zu Fachinformationen, Medizin-Datenbanken und Internetseiten von pharmazeutischen Unternehmen und medizinischen Verlagen, die nur für Fachkreise bestimmt sind (z.B. Janssen, Pfizer, Rote Liste).

Durch den Zugang zu über 15.000 Medizinprodukten ist es uns nunmehr möglich, den anerkannten „Abbott Panbio™ COVID-19 Antigen Schnelltest“ an unseren Pflegehilfskräften durchzuführen. Dieser Test ist ein diagnostischer Antigentest zum direkten Nachweis einer akuten Infektion mit SARS-CoV-2. Das Probematerial wird mithilfe eines Nasopharyngealabstrichs gewonnen. Der Virusnachweis erfolgt innerhalb von 15 bis 20 Minuten und basiert auf dem Lateral-Flow-Prinzip.

Dieses Test-Set kommt bei unseren Pflegehilfskräften zum Einsatz (Quelle: DocCheck)

Zur korrekten Durchführung des Schnelltests greifen wir auf eine geschulte medizinische Kraft zurück, die ihn in unserem Auftrag erstellt.

Dieser Corona-Test an unseren Pflegehilfskräften wird zur maximal möglichen Sicherheit unserer Kunden und Pflegebedürftigen direkt bei Ankunft in Saarbrücken durchgeführt. Die Pflegehilfskräfte bringen zwar oftmals einen Test aus dem Heimatland bei der Einreise mit, jedoch möchten wir ein eventuell durch Reisebedingungen verfälschtes Ergebnis durch die anschließend durch uns durchgeführte Maßnahme bestmöglich ausschließen.

Somit können Sie sicher gehen: Jede eingesetzte Pflegehilfskraft ist von uns nachweislich negativ auf Corona getestet.

Dies einfache Kontroll-Linie bestätigt einen negativen COVID-19-Test (Quelle: DocCheck)

24 Stunden häuslich betreut zur rechten Zeit

Alles hat seine Zeit, aber wer entscheidet wann sie gekommen ist? Wenn Sie Ihre Angehörigen 1 zu 1 zu Hause betreut wissen möchten, dann stehen wir gerne beratend bei folgenden Situationen an Ihrer Seite:

  1. Häusliche „24 Stunden Betreuung“ sehen Sie als bessere Alternative, denn die Unterbringung in einem Pflegeheim.

oder

  1. Auch wenn der Einzug ins Pflegeheim bereits vollzogen ist, kann dies trotzdem in Einzelfällen mit einer häuslichen „24 Stunden Pflege“ auch wieder rückgängig gemacht werden.

Vertrauen Sie sich einem starken Partner an und informieren Sie sich unverbindlich (24/7). Sie werden realisieren, dass nicht nur die Lebensqualität der zu betreuenden Person/en wieder zunimmt, sondern Sie auch finanzielle Entlastung finden.

Wir führen auch Programme, welche nach Einzelprüfungen mitunter durch staatliche Kostenträger übernommen werden. Sprechen Sie uns an, bzw. berechnen Sie hier unverbindlich:

Pflege-Kosten-Rechner 

Vielen Dank
Ihr Team von Pflege24.expert

Schock für Pflege24.expert: Unsere Pflegerinnen erhalten keinen Corona-Bonus!

Schock für Pflege24.expert: Unsere Pflegerinnen erhalten keinen Corona-Bonus!

Der Antragsdschungel in Corona-Zeiten ist ziemlich undurchsichtig. In der medialen Bewerbung wird der Öffentlichkeit vorgemacht, es gebe selbstverständlich einen Bonus in Höhe von 1.500 Euro für die Beschäftigten in der Pflege. Die Landesregierung des Saarlandes schreibt dazu:

Voraussetzungen laut Saarland.de zum Erhalt des Bonus:
Den Saarländischen Corona-Pflegebonus können Pflegekräfte in den Alten- und Pflegeheimen sowie in den ambulanten Pflegediensten auf Antrag erhalten. Ebenso begünstigt sind tatsächlich in der Pflege Tätige, deren ausgeübte berufliche Tätigkeit der Pflege entspricht und mit dieser vergleichbar ist. Das Beschäftigungsverhältnis muss am 1. März 2020 bestanden haben.
Das Personal hat hier seinen Dienst weit über das übliche Maß hinaus erfüllt. Als Zeichen der Anerkennung des Engagements leistet die Saarländische Landesregierung eine einmalige finanzielle Zuwendung für die beruflich Pflegenden in der Altenpflege.
Diese berufliche Tätigkeit muss überwiegend im Saarland erbracht worden sein. Es ist nicht erforderlich, dass Sie auch Ihren Hauptwohnsitz im Saarland haben. Auch Ihr Arbeitgeber muss nicht seinen Sitz im Saarland haben; jedoch müssen Sie die Leistungen als Pflegekraft überwiegend im Saarland erbringen.

Eigentlich sollte die Anerkennung des Antrages für die Angestellten in unserem Pflegebetrieb schnell durchgewunken werden – schließlich sehen wir formell eine Bezugsberechtigung. Doch hinter den medialen Darstellungen entpuppt sich manches Anerkennungsversprechen als Luftnummer. Wir versuchen jedoch weiter das Beste für unsere Angestellten zu erreichen, doch das ist nicht so einfach.

Unsere Schritte im Antragsdschungel

Zunächst wollten wir in den vergangenen Tagen den Antrag auf Pflegebonus für unsere Pflegerinnen beim Bund stellen, doch dies war formell nicht möglich, da wir nicht Arbeitgeber im Sinne des §150 SGB XI sind.

So bestand im Sinne unserer Angestellten die Hoffnung, zumindest den Pflegebonus des Landes Saarland erhalten zu können. Dieser Saarländische Corona-Pflegebonus ergänzt die Corona-Prämie des Bundes in Höhe von 1.000 Euro und stockt sie um bis zu 500 EUR aus Mitteln des Landeshaushalts auf.

Die Definition des Arbeitgeberformulares bei der Antragstellung ist nicht eindeutig, so dass wir von Pflege24.expert bereits fälschlicherweise einige Bescheinigungen für die angestellten Alltagshilfen in der Altenpflege ausgestellt hatten.

Zu bestätigende Punkte im Antragsformular:
Art der Einrichtung: ☐ stationäre Pflegeeinrichtung ☐ ambulanter Pflegedienst
Der Arbeitnehmer ist mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von
☐ 25 Stunden oder weniger ☐ über 25 Stunden ☐ als Auszubildende/r
überwiegend im Saarland tätig ist, und das Beschäftigungsverhältnis am 01.03.2020 bestand (Stichtagsregelung) und nicht wegen Kurzarbeit, besonderer Gefährdungsbeurteilung (Vulnerabilität) von der Tätigkeit der Pflege in meiner Einrichtung befreit war. Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter hat die bescheinigte Tätigkeit auch seit dem 01.03.2020 an wenigstens einem Tag ausgeübt. Soweit dies bisher nicht der Fall war, gehe ich aufgrund der mir bekannten Tatsachen davon aus, dass die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter bis zum 31.07.2020 die bescheinigte Tätigkeit wenigstens an einem Tag ausüben wird, etwa weil sie bzw. er beispielsweise aus der vollzeitigen Elternzeit, Krankheit oder Urlaub etc. voraussichtlich bis dahin zurückkehren wird (Prognose).

Geendet hat dieses im Sinne der Arbeitnehmer wohlgemeinte Antragsverfahren in einer Rückrufaktion und Anfrage an das Ministerium für Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Nach lösungsorientierten Gesprächen mit verantwortlich Betrauten Ministeriumsmitarbeitern mussten wir leider zu dem Ergebnis kommen, die Deklaration der Arbeitgeberbescheinigung als „ambulanter Pflegedienst“ nicht zu erfüllen. Zumindest nicht im Sinne der Regularien des § 150 SBG XI wonach nur jene Dienste berücksichtigt werden, welche einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen haben, worauf jedoch in der Arbeitgeberbescheinigung nicht hingewiesen wird.

Wir wandten uns über unseren Anwalt an das Ministerium zur Klärung von Detailfragen:


Anwaltsschreiben an das Ministerium zur Klärung der Begriffsdefinition

Um einem Subventionsbetrug entgegenzuwirken mit den bereits ausgestellten Arbeitgeberbescheinigungen wurde vereinbart, dass der Hinweis an jene Angestellte erfolgen soll, welche das Formular bereits eingereicht haben, dass in Falle eine fälschlichen Bewilligung das Geld von diesen zurückzuzahlen ist.

Ernüchternde Erkenntnis: Will niemand eine Anerkennung für die Angestellten?

Wir sind von der Deutschen Rentenversicherung als Pflegebetrieb geprüft, erfüllen ambulante Pflegedienstleistungen, unsere Beschäftigten erfüllen tagtäglich Grundpflegeleistungen der Altenpflegehilfe – finden aber keine Berücksichtigung in den medial angepriesenen Bonussen.

Geschäftsführer Dennis Hofmann: „Ich betrachte es als große Enttäuschung, die wir nun unseren Angestellten beibringen müssen. Eine nicht allzu leichte Aufgabe in diesen Tagen. Wie sollen wir mit dieser Politik der Gegensätze eine weitere Motivation der Angestellte gewinnen, die sich als deutsche Arbeitnehmer um die deutschen Pflegebedürftigen kümmern?“

Viele Nachfragen wegen Corona-Super-Gau bei Fleischbetrieben

Viele Kunden verunsichert: „Drohen auch Zustände wie bei den Fleischerei-Betrieben?“

Fleischproduzenten aus Nordrhein-Westfalen kommen dieser Tage aus den Schlagzeilen nicht raus: die Hersteller Tönnies, Westfleisch und Wiesenhof melden: über 2.000 Mitarbeiter sind mit dem Corona-Virus infiziert, rund 7.000 Mitarbeiter befinden sich derzeit in Quarantäne. Und deswegen liegen ganze Ortschaften lahm: Im Kreis Gütersloh und im Kreis Warendorf wurde von Behörden der Lockdown ausgerufen. Meldungen, die viele Menschen verunsichern.

Immer wieder ist von vielen Rumänen, Bulgaren oder Polen als betroffene Arbeiter die Rede, die zusammengepfercht in Sammelunterkünften leben. Sie alle wurden von den Fleischherstellern mittels Werksverträgen von Subunternehmen nach Deutschland geholt, bei denen die ost- und südosteuropäischen Arbeiter angestellt sind.

Immer wieder zeichnet sich dasselbe desaströse Bild in der Branche ab: Die Verantwortung für die Unterbringung der ausländischen Mitarbeiter wurde laut Experten von den Fleischherstellern an die Subunternehmer abgeschoben.  Zweifel machen sich breit, ob sich diese immer an die gesetzlichen Vorschriften hielten. Dazu gehörten Infektionsschutzmaßnahmen für Sammelunterkünfte. Der entsprechende Erlass sieht „Einzelbelegung von Schlafräumen vor“. Infizierte Personen müssten frühzeitig isoliert werden.

Klar, dass durch solche Schlagzeilen sämtliche Branchen, in denen süd- und südosteuropäische Mitarbeiter tätig sind, schnell unter einen Generalverdacht stellen und deshalb laufend Fragen bei der Kundenberatung gestellt werden, wie es denn um die eingesetzten Pflegekräfte bestellt sei.

Unsere Mitarbeiter kommen getestet zu Ihnen!

Wir arbeiten primär mit Pflegehelfern aus Rumänien. Es gibt derzeit grundsätzlich 3 verschiedene Wege, wie unsere Mitarbeiter zum Kunden gelangen:

  1. Neu eingestellt bei mit Heimatland Rumänien: Bevor es zu uns nach Deutschland zur Arbeitsaufnahme geht und anschließend zu Ihnen, unterziehen sich die Pflegehelfer einem ärztlichen Corona-Test im Heimatland.
  2. Bereits bei uns in Deutschland beschäftigt: Vor dem ersten Arbeitseinsatz bei Ihnen unterziehen sich die Pflegehelfer einem ärztlichen Corona-Test in Deutschland.
  3. Nach Arbeitsplatzwechsel von uns neu eingestellt in Deutschland: Vor dem ersten Arbeitseinsatz bei Ihnen unterziehen sich die Pflegehelfer einem ärztlichen Corona-Test in Deutschland.

In Deutschland wie auch in Rumäien wird ein Schnelltest mittels Abstriche aus dem Nasen-Rachen-Raum und/oder Proben beispielsweise eines Hustenauswurfs erstellt. Die Proben werden anschließend mittels molekularbiologischer Tests in Diagnostiklaboren auf das Coronavirus untersucht. Das Verfahren basiert auf einer sogenannten Polymerase-Kettenreaktion (PCR).

Sollte aufgrund von Einreisebestimmungen oder ärztlichen Befunden eine Quarantäne notwendig werden: Die häusliche Quarantäne finden nicht in Sammelunterkünften, sondern in Privatwohnungen in Rumänien oder in Deutschland statt.

Haben Sie zu diesem Themenkomplex weitere Fragen? Wir beraten Sie natürlich gerne umfassend am Telefon.

Ärztliche Corona-Test-Bestätigung einer Mitarbeiterin vor der Ausreise aus dem Heimatland Rumänien

Nützliche Informationen zu den aktuellen Bestimmungen

Da sich im Rahmen der Corona-Entwicklungen manche Dinge fast stündlich ändern, sind alle Angaben ohne Gewähr. Bitte überprüfen Sie immer unter den nachfolgend genannten Links die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, sowie den aktuellen Infektions- und Vorschriftenstand

Hier finden Sie allgemeine Informationen der rumänischen Behörden zu aktuellen Infektionszahlen und gültigen Einreisebestimmungen.

Für Einreisende aus der EU, Island, dem Fürstentum Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder Großbritannien gilt eine 14-tägige Quarantäne, wenn in dem betreffenden Staat die Zahl der Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen über 50 pro 100.000 Einwohnern liegt. Auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts können Sie sehen, für welche europäischen Staaten dies gilt.

Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der rumänischen Grenzpolizei.

Reisende können seitens der Grenzbeamte auf Symptome von COVID-19 untersucht und die Einreise auf dieser Grundlage gegebenenfalls verweigert werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf Website des rumänischen  Gesundheitsministeriums , sowie auf der Website der rumänischen Regierung.

Das rumänische Gesundheitsministerium hat eine Hotline zum Coronavirus eingerichtet (auf Rumänisch): 0800 800 358.

Wir berücksichtigen die Empfehlungen des RKI im Umgang mit Pflege-Personen

Wir als Arbeitgeber agieren sehr umsichtig, wenn es um den Personaleinsatz bei Ihnen geht. Hierbei sensibilisieren wir unsere Mitarbeiter, aber auch unsere Kunden, zur Einhaltung der Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI) bei der Pflege von älteren oder vorerkrankten Menschen. Diese Empfehlungen lauten laut RKI im Detail:

  • Auch außerhalb der direkten Versorgung von COVID-19-Patienten wird das generelle Tragen von Mund-Nasen-Schutz durch sämtliches Personal mit direktem Kontakt zu besonders vulnerablen Personengruppen aus Gründen des Patientenschutzes während der Pandemie empfohlen.
  • In der Pflege von Erkrankten mit Atemwegserkrankungen oder anderen übertragbaren Erkrankungen sollte den Empfehlungen entsprechende Schutzausrüstung verwendet werden. Die notwendige Schutzausrüstung sollte dem Pflegepersonal vor Ort zur Verfügung stehen.
  • Beim Auftreten von Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollte eine ärztliche Abklärung auf Corona / COVID-19 / SARS-CoV-2 erfolgen.
  • Gegebenenfalls dem Pflegebedürftigem bzw. seinem persönlichen Umfeld Hinweise geben, dass Besucher den Pflegebedürftigen nicht aufsuchen sollen, insbesondere wenn sie eine akute Atemwegserkrankung oder eine andere ansteckende Krankheit haben.
  • Die Beobachtung des Gesundheitszustandes des Personals und gegebenenfalls eine diagnostische Abklärung sollte erfolgen.
  • Mitarbeiter mit akuten Atemwegserkrankungen sollten zu Hause bleiben.
  • Bei Verlegung aus einer anderen medizinischen oder pflegerischen Einrichtung sollte gegebenenfalls eine Vorab-Information bezüglich Atemwegserkrankung bzw. auf eine Corona / COVID-19 / SARS-CoV-2 verdächtige Erkrankung erfolgen.

Hierzu ist auch ein stetiger Austausch zwischen uns, unserem Personal und den Kunden nötig.

Generell wäre es auch wünschenswert, dass sich die Kunden und Kontaktpersonen zum Schutz unserer Mitarbeiter zumindest zum Beginn der Arbeitsaufnahme testen lassen.

Diese Symptome sollten immer beachtet werden

Das COVID-19-Virus kann bei jedem Menschen andere Auswirkungen haben. Die meisten infizierten Menschen entwickeln leichte bis mittelschwere Symptome und werden ohne Krankenhausaufenthalt wieder gesund.

Häufigste Symptome:

  • Fieber
  • Trockener Husten
  • Müdigkeit

Seltenere Symptome:

  • Gliederschmerzen
  • Halsschmerzen
  • Durchfall
  • Bindehautentzündung
  • Kopfschmerzen
  • Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns
  • Verfärbung an Fingern oder Zehen oder Hautausschlag

Amt bezahlt ambulanten Pflegedienst nicht mehr? Unsere Lösung: „Sozialfürsorgepflege 24“

Der Fall: Pflegeheim statt ambulanter Betreuung – Amt weigerte sich

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtete in der TV-Sendung „Exakt“ am 15.01.2020 über einen betroffen machenden Fall: „Pflegeheim statt ambulanter Betreuung“. Das Amt wollte den Zuschuss für den polnischen Pfleger nicht mehr zahlen, also mussten zwei Seniorinnen aus dem vertrauten Zuhause notgedrungen ins Pflegeheim ziehen. Dies geschah gegen den Willen der betagten Damen. Ein Schritt, den viele Familien so nicht wollen. Schliesslich bietet das eigene Zuhause Beständigkeit im Wohlbefinden der Betroffenen.

Bislang erhielten die Betroffenen vom Amt einen Zuschuss für den ambulanten deutschen Pflegedienst vom Sozialamt in Höhe von etwa 1.000 Euro. Doch plötzlich kündigte der ambulante Pflegedienst den Vertrag – wegen Personalmangels.

Sie wandten sich daraufhin laut Beitrag an die Vermittlungsagentur „Promedica Plus“, in diesem Fall für polnische Pflegekräfte. Diese Agentur vermittelt osteuropäische Pflegekräfte im Auftrag eines ausländischen Dienstleisters nach Deutschland im Rahmen des sogenannten „Entsende-Modells“. Laut Eigendarstellung sind 68 Rekrutierungsbüros in Polen, Rumänien, Bulgarien und Deutschland für die Agentur und deren Franchise-Nehmer tätig. Das übliche System dahinter: Die Agentur ist nicht selbst Arbeitgeber. Die Angestellten der Franchise-Agenturen arbeiten über Dienstverträge. Oftmals werden diese unter ausländischen Konditionen abgeschlossen ohne enthaltene Sozialversicherungsbeiträge.

Die Kosten für die vermittelte Betreuung: 3.700 Euro monatlich. Mittels Rente, Pflegegeld und Zuschuss vom Sozialamt wäre dies für die Betroffenen gerade so bezahlbar gewesen – doch das Sozialamt strich den Zuschuss.

Die Begründung des Amtes: „Der engagierte Dienst […] ist nicht als Leistungserbringer von den Kranken- und Pflegekassen anerkannt. […] Es gibt auch keinen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen.

Im Klartext: Das Sozialamt gewährt für die Bezahlung einer Agentur keine Hilfe.

Nachdem die Ersparnisse aufgebraucht waren, mussten die Seniorinnen letztendlich ins Pflegeheim.

MDR-Beitrag „Pflegeheim statt ambulanter Betreuung“ vom 15.01.2020 (klicken Sie auf das Bild um den TV-Beitrag zu sehen – gemäß Rundfunkstaatsvertrag dürfen Dokumentationen und Informationssendungen bis zu 12 Monate online bleiben)

Unsere Lösung: „Sozialfürsorgepflege 24“

Das Wichtigste vorweg: Wir selbst sind als deutscher Pflegebetrieb sowohl Dienstleister, als auch Arbeitgeber der Alltagsbegleiter/innen. Die Anstellungsverhältnisse entsprechen also zu 100% deutschen Gesetzen und Tarifverträgen. Sämtliche Sozialversicherungen und Steuern werden direkt in Deutschland abgeführt.

Die Gesamtkosten unseres Programmes „Sozialfürsorgepflege 24“ für die häusliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung liegen nicht höher, als die für Dienste osteuropäischer Vermittlungsagenturen.

Obwohl wir nicht die Leistungsabrechnung mit den Pflegekassen offiziell beantragen, da wir zwar ein zugelassener Pflegebetrieb und kein Pflegedienst sind, wurde der Betrag dennoch bisher in allen Fällen von den Ämtern übernommen. Die Zulassung zum Pflegebetrieb erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung, während der Pflegedienst durch die Pflegekassen zugelassen wird.

In diesem Pflegeprogramm agieren unsere Angestellten als Vollzeitkräfte, weswegen wir schon einige Kostenübernahmen deutscher Sozialämter als „Hilfe zur Pflege“ realisieren konnten.

Selbstverständlich wurde dabei eine Analyse des Vermögensstandes und des monatlichen Einkommens durchgeführt, die sogenannte Bedürftigkeitsprüfung. Im Rahmen dessen fanden anschließend die Bewilligungen statt. Selbst wenn eigengenutztes Wohneigentum vorliegt, stellte dies kein Hindernis für die Anträge dar.

Zudem ist bei uns kein turnusmässiger Austausch der eingesetzten Kräfte nach 2 bis 3 Monaten vorgesehen. Dies sollte eigentlich auch bei Entsendeunternehmen gar nicht der Fall sein, da das Entsendeformular A1 eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren hat.

Speziell sieht das Entsendegesetz gar keinen Austausch von Personal vor. Somit darf keine Pflegekraft durch eine andere ersetzt werden, da dadurch gegen bestehende EU-Gesetze verstossen wird. An diesen Umstand hält sich anscheinend niemand in der Branche.

Hilfe nötig? Melden Sie sich!

Ist Ihnen ein solcher Fall bekannt oder sind Sie selbst Betroffener? Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren, damit wir gemeinsam erreichen können, dass sich solche Schicksalsschläge wie im Falle der beiden Schwestern aus der TV-Reportage nicht wiederholfen.

Wir agieren deutschlandweit.

Kontaktmöglichkeiten:

→ Termin nach vorheriger Vereinbarung im Büro:
Gaußstraße 81
D-66123 Saarbrücken

→ Erreichbarkeit per Bus:
Linie 125 über Dudweiler Landstraße bis Haltestelle „EKZ / Im Sauerbrod“ (bei Aldi/Rewe) – von dort etwa 150 m entfernt.

→ 24/7 per E-Mail:
info@pflege24.expert

→ 24/7 per Facebook:
Pflege24.expert auf Facebook

→ Während der Bürozeiten per Telefon:
0681/4109 9020

Konferenz-Zentrum entsteht

Neues von der Baustelle

Wir erweitern unsere Geschäftsräume im linken Bereich neben unseren aktuellen Büroräumen. Auf 290 Quadratmetern entsteht gerade ein Konferenz-Zentrum für bis zu 100 Teilnehmern bei Vollbestuhlung.

Die Räumlichkeiten sind voll klimatisiert und verfügen dann über moderne Beamer, Lautsprecheranlage, eine Bar- und Catering-Snacktheke und Gratis-WLAN für die Teilnehmer. Im Bereich des Caterings greifen wir dann künftig auf bewährte regionale Dienstleister zurück.

Es entsteht ein barrierefreier Zugang zum großen oder kleinen Konferenzraum (abtrennbare Bereiche). Darüberhinaus ist die Tagungsstätte mit behindertengerechten Toiletten ausgestattet. Unsere Gäste haben eine kostenlose Parkmöglichkeit direkt vor unserem Geaschäftssitz.

Erste Termine im Herbst erwartet

Im neuen, hauseigenen Konferenz-Zentrum werden wir in Zukunft über unsere Dienstleistungen informieren. Auch sollen dann regelmäßig Experten aus verschiedenen Bereichen des Themenkomplexes „Pflege“ mit zu Wort kommen (wie Ärzte, Physiotherapeuten, Sozialstationen der Krankenhäuser, Pflegestützpunkte, etc.). Wir planen Vorträge mit einem „gemütlichen Teilnehmerkreis“ (dann mit Stühlen und Tischen) von jeweils bis zu 35 Menschen.

Fertig gestellt werden soll das Konferenz-Zentrum bis September 2020.

Termine werden dann zeitnah folgen und künftig über unsere Facebook-Seite im Terminkalender veröffentlicht.

→ 24/7 per Facebook:
Pflege24.expert auf Facebook

Moderner Raum mit viel Tageslicht
Im hinteren Teil sind bereits barrierefreie behindertengerechte Toiletten entstanden – auch Platz für die geplante Bar und Catering-Snack-Theke

Schnelle Hilfe durch uns nach Ärger mit Anbieter von Entsende-Kräften

Unzuverlässig, bestohlen und geflüchtet: Anbieter liess Familie komplett im Stich. Pflege24.expert half direkt.

Es ist eine schier unglaubliche und unmenschliche Geschichte, die sich bei einem Anbieter von 24-Stunden-Betreuungskräften im Entsendemodell im Raum Saar-Lor-Lux in diesen Tagen abspielte: Eine verzweifelte Familie wendete sich an uns, da sie mit ihrem Problem komplett allein gelassen wurde.

Was war geschehen?

Die Familie möchte unerkannt bleiben. Sie stammt aus Heusweiler im Saarland. Um ihre zwei Angehörigen sicher versorgt zu wissen, wandte sie sch an eine Agentur, die Osteuropäerinnen als 24-Stunden-Pflege an bedürftige Familien vermittelt.

Vermittelt wurde dieser Familie zunächst das angebliche Entsendemodell, bei dem laut Schätzung des Verbandes „Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V.“ (VHBP) meist aufgrund fehlender oder falscher A1-Entsendeformulare aus dem Heimatland etwa 90 % der Betreuungskräfte aus Osteuropa illegal beschäftigt und nicht sozialversichert sind.

Dieser rechtlich fragwürdige Umstand bei den Entsende-Agenturen wird von den Behörden Zoll und Deutsche Rentenversicherung anscheinend nicht ausreichend untersucht. Da Pflege24.expert ausschliesslich in Deutschland angestellte und sozialversicherte Pflegehelferinnen beschäftigt, wurde unser Beschäftigungsmodell nach sieben Monate andauerenden und intensiven Kontrollen der Deutschen Rentenversicherung durchgewunken.

Experten der Gewerkschaft ver.di gehen von insgesamt bis zu 300.000 Betreuungskräften aus dem Ausland in deutschen Haushalten aus. Der „Bundesverband häusliche SeniorenBetreuung e.V.“ vermutet, dass etwa 200.000 Haushalte nach diesem Entsende-Modell versorgt werden. Schätzungsweise 400 Unternehmen bieten in Deutschland eine häusliche Versorgung durch ausländische Betreuungskräfte, die im Haushalt leben, gegen Rechnung an. Die am häufigsten angebotene Variante des Modells ist die Entsendung von Betreuungskräften aus dem Ausland durch ausländische Unternehmen.

Die von der Agentur vermittelte Pflegekraft entpuppte sich im ersten Schritt als „Ladenhüter“: Statt sich wie im Vertrag vereinbart um die zwei bedürftigen Personen zu sorgen, stand zunächst der eigene Alkoholgenuss im Mittelpunkt. Ein Unding.

Deshalb wandte sich die Familie vor zwei Wochen mit ihrem Problem an Pflege24.expert: Wir waren bei der fristgerechten Kündigung des Vertrages mit dem unzuverlässigen Anbieter nach §627 BGB behilflich, da sich die Kundin in einem akuten Ausnahmezustand befand. Wir sagten die Übernahme der Pflege zum 16. Mai zu.

Dann kam plötzlich laut der betroffenen Familie auch noch kriminelle Energie bei weiter bis zur Vertragskündigung noch tätigen Pflegekraft des Entsende-Anbeiters hinzu: Die Frau hat sich am Geldbeutel der bedürftigen Leute vergriffen. Nach dem Diebstahl machte sie sich auf und davon – liess die Wohnung offen stehen und hat die zwei bedürftigen Personen ihrem Schicksal völlig allein überlassen.

Nachbarn berichteten der Familie, die unseriöse Pflegekraft sei bei ihrer Flucht von einem Mini-Bus mit polnischem Kennzeichen abgeholt worden.

Wie reagierte die Entsende-Agentur aus dem Raum Saar-Lor-Lux? Gar nicht. Sie sorgte nicht für einen kurzfristigen Ersatz in einer Notsituation! Offensichtlich war ihr das Wohl der zu betreuenden Menschen egal. Dies ist weder menschlich, noch auf Geschäftsebene korrekt. Zudem wusste die Entsende-Agentur: Nicht nur die zu pflegenden zwei Personen, auch der Auftraggeber selbst ist gesundheitlich angeschlagen.

Die betroffene Familie wandte sich am Wochenende in ihrer Verzweiflung mit dieser WhatsApp-Nachricht an unseren Ansprechpartner in der Vertragsabteilung (persönliche Daten sind unkenntlich gemacht):

Verzweifelte Nachricht der hilflosen Kunden einer anderen Agentur an uns (Screenshot: WhatsApp)

Wie ist der aktuelle Stand?

Gute Nachricht in der Misere für unsere neuen Kunden: Wir haben kurzfristig für eine Pflegehilfe gesorgt, die bei uns voll und ganz in Deutschland angestellt und sozialversichert ist, sowie den Vertragsbeginn um einige Tage vorgezogen. Denn uns liegt das Wohl der Kunden am Herzen.

101 Pflegekräfte auf Flughafen bei Karlsruhe durch Bundespolizei festgesetzt: Nachweis der Unterbringung fehlte

Ordentlich ausgefülltes A1-Entsendeformular hätte eine sofortige Antwort gebracht

Laut einem Bericht der Badischen Neusten Nachrichten (BNN) vom 08. Mai wurden am Wochenende 101 osteuropäische Pflegekräfte bei der Einreise nach Deutschland gehindert. Der Grund laut eines Bundespolizeisprechers im Artikel: „Ohne Nachweis einer gebuchten Unterbringung für die Dauer einer zweiwöchigen Quarantäne ist keine Einreise möglich“. Die im „Baden Airpark“ in Sölligen bei Karlsruhe gestrandeten Pflegekräfte aus Rumänien wurden über die Agentur Promedica in Essen an Kunden in Deutschland vermittelt. Der betroffene Geschäftsführer Peter Blassnigg erklärte gegenüber der Zeitung: „Wir unterhalten eigene Regionalbüros in Polen, Bulgarien und Rumänien, die in der häuslichen Betreuung von Senioren eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um fest Angestellte und damit versicherte Personen, die nach sogenannten A1-Entsendungsrichtlinien alle drei Monate das Recht auf Heimurlaub haben“. Genau hier im A1-Entsendeformular liegt jedoch vermutlich die Lösung und Antwort des Einreiseproblems: Gehen wir laut Artikel davon aus, dass Papiere vorgezeigt wurden: Aufgrund formalrechtlicher Bestimmungen muss das A1-Entsendeformular bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die überall in Europa gleich geregelt sind. Daraus wäre ersichtlich gewesen, wohin die Reise der 101 Pflegekräfte tatsächlich gehen soll. Nämlich zu einer Privatadresse in Deutschland.
Der wichtigste Punkt, der im vorliegenden Fall anscheinend nicht erfüllt war: Im A1-Entsendeformular muss die Adresse des Endkunden als Arbeitsort eingetragen sein. Damit wäre bei Grenzkontrollen inhaltlich allgemein nachvollziehbar und somit formell der Nachweis nach einer „gebuchten Unterbringung“ erbracht und erfüllt. Weitere grundlegende Voraussetzungen eines A1-Entsendeformulars: Das A1-Entsende-Formular muss im Heimatland der Entsendefirma ausgestellt werden – also in diesem Fall in Rumänien. Das A1-Entsende-Formular muss vor Arbeitsbeginn der Pflegekraft von den Behörden des Heimatlandes genehmigt werden (dies dauert in der Regel ein paar Tage bis Wochen). Ein A1-Entsendeformular ist 2 Jahre gültig. In dieser Zeit kann die Entsendekraft voll und ganz dem Endkungen in Deutschland zur Verfügung stehen – und natürlich auch selbst abstimmen, wann Urlaub genommen wird.
Im Zeitungsartikel ist jedoch nicht ersichtlich, dass die Bundespolizei eine Einreise allein aufgrund von Corona-Hygienebestimmungen verneint hat – keine Überschrift beschreibt „Festsetzung wegen Quarantäne“. Vielmehr habe die Unterbringungsadresse gefehlt. Sicherlich wäre es nicht gerade sinnvoll, die Pflegerinnen für 14 Tage Quarantäne direkt nach hause zu der Gruppe der besonders gefährdeten Personen zu schicken – nämlich zu Senioren und Erkrankten. Dies kam im Artikel nicht primär zur Geltung. Weiter funktioniert die Entsendung nicht, wenn im A1-Entsendeformular eine andere Adresse (z.B. Quarantäne-Ort, Adresse der deutschen Vermittlungsagentur) statt der Zieladresse des Auftraggebers angegeben wird. Das A1-Entsendeformular gilt nur für den tatsächlichen Arbeitsort. Auch kann die Situation nicht mit Erntehelfern verglichen werden. Diese sind Kurzzeitarbeitskräfte, für die ganz andere formale und gesetzliche Bestimmungen gelten (u.a. auch die Fürsorgepflicht des Auftraggebers in Deutschland, nämlich dem Bauern). Für die Entsendekräfte im Pflegebereich ist der Entsendebetrieb im Heimatland verantwortlich.

Warum alle 3 Monate Recht auf Urlaub?

Ein weiterer Knackpunkt im Artikel ist der angebliche „automatisch übliche Urlaub nach 3 Monaten“ (siehe Zitat des Geschäftsführers: „Es handelt sich dabei um fest Angestellte und damit versicherte Personen, die nach sogenannten A1-Entsendungsrichtlinien alle drei Monate das Recht auf Heimurlaub haben“). Wir stellen dazu die Frage: Warum? Das europäische Recht den Urlaub von Entsendekräften ist wie folgt geregelt:
Deutsches Recht Genau wie für ordentliche deutsche Arbeitnehmer trifft das Bundesurlaubsgesetz auch auf Entsendekräfte im vollen Umfang zu: Der jährliche Mindesturlaub in Deutschland beträgt für gewöhnlich gemäss § 3 BUrlG 24 Werktage. Unter Werktagen in diesem Sinne versteht man alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Das BUrlG geht also von einer 6-Tage-Woche aus. Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben (§ 4 BUrlG). Bei Teilurlaub: Die Gewährung von einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat kann aus dem Gesamtjahresanspruch berechnet werden. Der errechnete Mindesturlaub gilt unabhängig von den geleisteten Stunden an den Arbeitstagen. Anspruchs-Vergleich mit dem Entsendeland Vom jährlichen Urlaubsanspruch in Deutschland ist der bereits geleistete Urlaub im Heimatland abzuziehen. Allgemein erklärt: Geht man davon aus, dass die Entsendekraft tatsächlich (wie rechtlich vorgeschrieben) auch im Heimatland regelmäßig für das jeweilige Entsendeunternehmen arbeitetete (und in keiner Briefkastenfirma geführt wurde), so konnte dort bereits Urlaub in Anspruch genommen werden. Kurz zusammengefasst: Es besteht kein plausibler Grund für eine regelmässige Rückführung alle 3 Monate ins Heimatland. Auch geht dies zu Lasten des rechtlich zulässigen Urlaubskontingents beim Endkunden.
Unter dem Augenmass der Dringlichkeit, dass der Entsendebranche dringend benötigte Pflegerinnen fehlen und sich aktuell tausende von Familien in einer Betreuungsnotlage aufgrund der Corona-Pandemie befinden, werden formalrechtlich fehlende Grundvoraussetzungen von Politik und Ermittlungsbehörden anscheinend komplett ignoriert und ausreichend hinterfragt – und kurzfristig sogar Einreisen ermöglicht. Aus Unwissen oder sozialpolitischem Kalkül? Zitat aus dem Update der Berichterstattung von BNN: » Die gestrandeten Pfleger dürfen jetzt den Flughafen verlassen. Die Bundespolizei teilte mit, dass nun zwischen Pflegedienstleitung, zuständigen örtlichen Behörden sowie den jeweiligen Sozialministerin der betreffenden Bundesländer die Einhaltung der Quarantäne-Bestimmungen sicher gestellt sind. „Das hat selbstverständlich eine gewisse Zeit gedauert“, erklärte ein Sprecher der Bundespolizei gegenüber den BNN. «

Ersatzkräfte während dem Urlaub und Austausch sind nicht erlaubt

Eine weitere Frage tut sich auf, die im Zeitungs-Artikel nicht näher beleuchtet wurde: Was geschieht in der Zeit, wenn eine Entsendekraft im Erholungsurlaub in der Heimat ist?
Speziell sieht das Entsendegesetz gar keinen Austausch von Personal vor. Somit darf keine Pflegekraft durch eine andere ersetzt werden, da dadurch gegen bestehende EU-Gesetze verstossen wird. An diesen Umstand hält sich anscheinend so gut wie niemand in der Branche.

Videotipp

Im arte-Fernsehbericht „Die Karawane der Pflegerinnen“ von 2017 wurden etliche fragwürdige Rechtsstellungen beleuchtet. Diesen wurde offenbar nicht näher von den Ermittlungsbehörden nach Veröffentlichung nachgegangen.
Reportage „Karawane der Pflegerinnen“ von arte (Screenshot: YouTube)
Problematik: Trotz offensichtlicher Verstösse werden konkrete, durch Beweismaterial untermauerte Tatvorwürfe benötigt – und nicht allgemeine Erkenntnisse. Es ist nicht die Aufgabe von Pflege24.expert, dies aufzudecken. Wir erheben auch nicht den Anspruch einer Rechtsberatung. Allerdings sollte man sich in der Branche allgemein rechtsgültig auskennen.

Wichtig: Lassen Sie sich immer das A1-Formular zeigen!

Wer auf Entsendeunternehmen zurückgreift, unterliegt immer der Gefahr, als Endkunde bei Kontrollen auch selbst der Gewährung von Schwarzarbeit und des Sozialgeldbetruges bezichtigt zu werden. Laut einer Studie im Rahmen des Projekts „Marktprüfung ambulante Pflegeverträge“ durch die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland wurde festgestellt: Kein Anbieter der Stichprobe verpflichtete sich im schriftlichen Vertrag zur Vorlage des A1-Formulars. Weshalb wohl? Prinzipiell hat dieses A1-Formular eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren – wieso also werden von etlichen Entsendeunternehmen regelmäßige Personal-Tausch-Aktionen nach meist 2 bis maximal 3 Monaten durchgeführt? Läuft hier etwa doch nicht alles legal ab, sondern in Form von Touristen-Visa? Speziell sieht das Entsendegesetz gar keinen Austausch von Personal vor. Somit darf keine Pflegekraft durch eine andere ersetzt werden, da dadurch gegen bestehende EU-Gesetze verstossen wird. An diesen Umstand hält sich anscheinend niemand in der Branche.

Die Marktsituation: 90% sind illegal

Bei Dienstleistern der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft sind laut Schätzung des Verbandes Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) etwa 90 % der Betreuungskräfte aus Osteuropa illegal beschäftigt und nicht sozialversichert. Experten der Gewerkschaft ver.di gehen von insgesamt bis zu 300.000 Betreuungskräften aus dem Ausland in deutschen Haushalten aus. Der Bundesverband häusliche SeniorenBetreuung e.V. vermutet, dass etwa 200.000 Haushalte nach diesem Modell versorgt werden. Schätzungsweise 400 Unternehmen bieten in Deutschland eine häusliche Versorgung durch ausländische Betreuungskräfte, die im Haushalt leben, gegen Rechnung an. Die am häufigsten angebotene Variante des Modells ist die Entsendung von Betreuungskräften aus dem Ausland durch ausländische Unternehmen.

Wir entsenden nicht – wir beschäftigen zu 100% in Deutschland

Der rechtlich fragwürdige Umstand bei den Entsende-Agenturen wird von den Behörden Zoll und Deutsche Rentenversicherung anscheinend nicht ausreichend untersucht. Da Pflege24.expert ausschliesslich in Deutschland angestellte und sozialversicherte Pflegehelferinnen aus Osteuropa beschäftigt, wurde unser Beschäftigungsmodell nach sieben Monate andauernden und intensiven Kontrollen der Deutschen Rentenversicherung durchgewunken.  

Marktcheck von Verträgen von „24-Stunden-Betreuungen“: Wir erfüllen die Kriterien!

Studie der Verbraucherzentrale: „Verlässlich? Transparent? Flexibel? Verträge rund um die „24-Stunden-Betreuung“ durch ausländische Betreuungskräfte im Marktcheck“

Im Rahmen des Projekts „Marktprüfung ambulante Pflegeverträge“ wurde die Studie durch die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland durchgeführt, die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wurde. Die Untersuchung widmete sich den Angeboten zur „24-Stunden Betreuung“ durch ausländische Dienstleister – und prüfte die vorliegenden Verträge von insgesamt 15 Vermittlern in Stichproben auf Herz und Nieren. Die daraus entstandene Broschüre zeigt Rechte im ambulanten Pflegemarkt sowie über verschiedene Vertragsgestaltungen auf und gibt Betroffenen konkrete Handlungsoptionen an die Hand.

Zur Studie wurden von einem fingierten Betroffenen einmal die Vertragsunterlagen „verdeckt“ angefordert – nämlich der Vermittlungs- und Betreuungsvertrag. 9 der 15 Anbieter schickten die kompletten Vertragsunterlagen zu. 3 Anbieter übersandten nur einen der beiden notwendigen Verträge. 3 Anbieter schickten gar nichts.

Im zweiten Schritt forderten die Mitarbeiter der Verbraucherzentralen „offen“ offiziell die Verträge zur Überprüfung an. Diesmal schickten 4 Anbieter die kompletten Unterlagen zu. 10 Anbieter schickten. nur einen der beiden notwendigen Verträge. 1 Anbieter schickte gar nichts.

Im ersten Schritt positiv: die „verdeckt“ und „offen“ angeforderten Verträge unterschieden sich inhaltlich nicht. Allerdings enthalten die Verträge vielerlei Fallstricke, die für den Auftraggeber in Sachen Schwarzarbeitgewährung wie auch für den Anbieter insbesondere im Punkt Steuerhinterziehung und Sozialabgabenbetrug gefährlich werden könnten.

Wir zeigen Ihnen anhand der Ergebnisse und Warnhinweise in der Broschüre, was bei uns grundlegend richtig gemacht wird.

Die Marktsituation: 90% sind illegal

Bei Dienstleistern der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft sind laut Schätzung des Verbandes Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) etwa 90 % der Betreuungskräfte aus Osteuropa illegal beschäftigt und nicht sozialversichert. Experten der Gewerkschaft ver.di gehen von insgesamt bis zu 300.000 Betreuungskräften aus dem Ausland in deutschen Haushalten aus. Der Bundesverband häusliche SeniorenBetreuung e.V. vermutet, dass etwa 200.000 Haushalte nach diesem Modell versorgt werden. Schätzungsweise 400 Unternehmen bieten in Deutschland eine häusliche Versorgung durch ausländische Betreuungskräfte, die im Haushalt leben, gegen Rechnung an. Die am häufigsten angebotene Variante des Modells ist die Entsendung von Betreuungskräften aus dem Ausland durch ausländische Unternehmen.

Grundlagen: So funktioniert die Entsendung

Die beiden Grafiken aus der Broschüre zeigen, wie Entsendung zu funktionieren hat. Der Verbraucher wendet sich an die Vermittlungsagentur und erhält im besten Fall eine Angestellte der ausländischen Firma, die diese auch zu mindestens 25% im Heimatland beschäftigen muss. Die zwischengeschaltete Agentur regelt Verträge mit dem Kunden und der Firma im Ausland (bestenfalls ein echtes Unternehmen und keine Scheinfirma). Der Vermittler fungiert besonders in den illegalen Modellen als Zahlungsempfänger der Rechnungen aus beiden Verträgen. Somit kann er die ausländischen Kräfte vor Ort meist direkt in bar bezahlen, da die ausländische Scheinfirma oft eh nicht besetzt ist. Die ahnungslosen Kunden bekommen von der Betrügermasche oft nichts mit, sind aber im Falle einer Anzeige oft mit im Boot der Ermittlungen.

Laut einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit übten 2019 insgesamt 583.000 den Beruf der Altenpflege in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis aus, 1.060.000 Personen als Krankenpflegekräfte. So hat sich in den letzten fünf Jahren die Zahl der im Zuge der europäischen Freizügigkeit in Deutschland beschäftigten Pflegekräfte um 28.000 auf 75.000 erhöht (40.000 Krankenpflegekräfte, 34.000 Altenpflegekräfte).

Das heisst: 225.000 der ausländischen Betreuer in häuslicher Gemeinschaft sind bestenfalls im Entsenland oder gar nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Die Vertragspartner im Entsendemodell (Screenshot: Broschüre der Verbraucherzentrale Berlin)

Die Verträge im Entsendemodell (Screenshot: Broschüre der Verbraucherzentrale Berlin)

Die Zahlungswege im Entsendemodell (Screenshot: Broschüre der Verbraucherzentrale Berlin)

Rechtliche Probleme der illegalen Entsendung

  1. Ohne das Entsendeformular A1 geht gar nichts

Die wenigsten Entsendebetriebe legen dem Kunden direkt bei Arbeitsbeginn oder überhaupt das A1-Forumular vor, das die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung und Sozialversicherung bescheinigt.

Bei Beschäftigungszeiträumen von mehr als 7 Tagen muss dieses komplett im Vorfeld beantragt und ausgestellt werden. Das heisst im Detail: Dieses Formular wird von den Behörden im Entsendeland nach Überprüfung ausgestellt. Dies geschieht im üblichen Ablauf erst nach Vertragsunterzeichnung, da unter anderem der Name des deutschen Kunden und die dortige Arbeitsadresse eingetragen werden muss. Prinzipiell hat dieses Formular eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren – wieso also werden von Entsendeunternehmen regelmäßige Personal-Tausch-Aktionen nach meist 2 bis maximal 3 Monaten durchgeführt? Läuft hier etwa doch nicht alles legal ab, sondern in Form von Touristen-Visa?

Speziell sieht das Entsendegesetz gar keinen Austausch von Personal vor. Somit darf keine Pflegekraft durch eine andere ersetzt werden, da dadurch gegen bestehende EU-Gesetze verstossen wird. An diesen Umstand hält sich anscheinend niemand in der Branche.

Verbraucher sollten sich das Formular unbedingt im Original vorlegen lassen. Kein Anbieter der Stichprobe verpflichtete sich im schriftlichen Vertrag zur Vorlage des A1-Formulars. Weshalb wohl?

Wenn die Betreuungskraft im Heimatland nicht ordnungsgemäß angestellt und versichert ist, könnte der Verbraucher als faktischer Arbeitgeber angesehen werden. In diesem Fall muss er die Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend ab Beginn der Betreuung zahlen. Dies kann zum erheblichen finanziellen Risiko für den Auftraggeber werden, besonders wenn schon ein paar Jahre Betreuung stattgefunden haben. Greift eine europäische Behörde eine Pflegekraft ohne A1-Bescheinigung auf, darf sie Sozialversicherungsbeiträge nach dem Landesrecht erheben – und zusätzliche Bußgelder fordern. Diese liegen meist zwischen 1.000 und 10.000 Euro.

Misstrauisch sollte man werden, wenn die Betreuungskraft bereits Stunden nach Vertragsunterzeichnung daheim beim Kunden mit der Arbeit loslegt. Das Formular gibt es erst nach ein paar Tagen von der Behörde im Heimatland ausgehändigt. Und dann erst kann sich die Arbeiterin auf den Weg nach Deutschland machen.

So sieht das Entsendeformular A1 aus: Dieses muss bereits ab dem 1. Arbeitstag vorliegen

  1. Arbeitszeitgesetze gelten auch für Betreuungskräfte

Arbeitsanweisungen dürfen beim Entsendemodell nur durch die Firma im Ausland erfolgen, bei der die Entsendekraft eingestellt ist. Also der zu Pflegende, der Kunde oder der Vermittler darf der Pflegekraft nicht direkt sagen, was zu tun ist. In der Praxis selten bis gar nicht umgesetzt und somit absolute Grauzone.

Die wöchentliche Arbeitszeit der Betreuungskraft sollte im Betreuungsvertrag geregelt sein. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Auch für die ausländischen Betreuungskräfte gilt das deutsche Arbeitszeitgesetz. Bei 50% der überprüften Betreuungsverträge fehlten Angaben zur Arbeitszeit der Betreuungskraft!

  1. Agenturen-Modelle verschieben Gelder ins Ausland

Das System bei den meistens Anbietern ist relativ einfach beschrieben: Der Kunde zahlt den Löwenanteil der monatlichen Rechnungen an die ausländische Firma – damit ist es erst einmal im Ausland geparkt. Ein kleiner Anteil davon wandert offiziell zurück nach Deutschland – nämlich die Provisionsanteile an die deutsche Agentur.

Gleichzeitig erhält diese noch Vermittlungsgebühren vom Kunden bezahlt. Von den sieben Vermittlungsagenturen, die einen schriftlichen Vertrag mit den Verbrauchern abschlossen, verlangten 6 Gebühren in sehr unterschiedlicher Höhe für die Vermittlung und die weitere Unterstützung während des laufenden Betreuungsverhältnisses direkt von den Verbrauchern. Die Studie enthält verschiedene Gebühren-Beispiele: einmalig 399 Euro, monatlich 120 bis 490 Euro, jährlich 490 Euro oder in einem Fall keine vorherigen Angaben.

Unterm Strich bleibt jedoch steuertechnisch recht wenig Geld in Deutschland zurück.

  1. Kleingedrucktes wird oft zum Nachteil der Kunden

Kritik in der Studie:
In 3⁄4 der überprüften Betreuungsverträge fand sich kein Hinweis auf das gesetzliche Widerrufsrecht der Verbraucher. Bei der Hälfte der untersuchten Vertragsverhältnisse, haben Verbraucher neben dem Betreuungsvertrag auch noch einen schriftlichen, häufig mit laufenden Kosten verbundenen Vermittlungsvertrag abgeschlossen. Dieser muss ebenfalls gesondert gekündigt werden.
Der Vorteil bei einer 24-Stunden-Betreuung durch Pflege24.expert:
Unsere Verträge sind geprüft, entsprechen dem geltenden Recht und werden stetig der beiderseitigen Rechtslage angepasst.

Kritik in der Studie:
Drei überprüfte Betreuungsverträge enthielten unzulässige Haftungsklauseln. In 10 der 12 Betreuungsverträge übernahmen die Entsendeunternehmen keine Haftung für Schäden.
Der Vorteil bei einer 24-Stunden-Betreuung durch Pflege24.expert:
Unsere Verträge sind geprüft, entsprechen dem geltenden Recht und werden stetig der beiderseitigen Rechtslage angepasst. Zudem besteht selbstverständlich eine Betriebshaftpflicht, die einen eventuellen Schaden verursacht durch die Pflegerin abgedeckt.

Kritik in der Studie:
In der Hälfte der Betreuungsverträge war nicht geregelt, wie schnell Verbraucher nach Ausfall der Betreuungskraft weiter versorgt werden. In den Verträgen, die diesen Fall ausdrücklich regeln, betrug die Versorgungslücke 5 bis 7 Tage.
Der Vorteil bei einer 24-Stunden-Betreuung durch Pflege24.expert:
Wir als deutsches Pflege-Unternehmen haben Arbeitskräfte direkt im Land und können direkt darauf zugreifen. In Notfällen können wir mit Hilfe der im Land vorhandenen Arbeitskräfte auch andere kurzfristige Lösungen ermöglichen.

Kritik in der Studie:
In der Hälfte der Betreuungsverträge fehlten Angaben zur Arbeitszeit der Betreuungskraft. Die wöchentliche Arbeitszeit der Betreuungskraft sollte im Betreuungsvertrag geregelt sein. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden – und auch, um als Kunde rechtssicher gegenüber einer behördlichen Überprüfung zu sein.
Der Vorteil bei einer 24-Stunden-Betreuung durch Pflege24.expert:
Es ist alles klar im Vorfeld und transparent geregelt. Schließlich halten wir uns an geltendes Recht und müssen nicht Angaben im Vertrag vermeiden, um am Ende bei Kontrollen angreifbar zu sein. Entsendeunternehmen vermeiden aus diesem Grund gerne genauere Angaben.

Kritik in der Studie:
Welche Kosten kommen insgesamt auf Sie zu? Fragen Sie gegebenenfalls nach und halten Sie auch die nicht schriftlich ausgewiesenen Kosten für Ihre Unterlagen fest. Die Verpflichtung der Verbraucher, für zusätzliche Heimfahrten, Telefongebühren und die Verpflegung der Betreuungskraft aufzukommen, fand sich nur versteckt in den Verträgen. Die Kosten wurden grundsätzlich nicht beziffert.
Der Vorteil bei einer 24-Stunden-Betreuung durch Pflege24.expert:
Bei uns findet kein Auslands-Austausch statt. Die Arbeitskräfte unseres deutschen Pflege-Unternehmens befinden sich bereits sozialversicherungspflichtig angemeldet im Inland. Sofern gewünscht, nehmen die Arbeitskräfte an der pädagogisch notwendigen gemeinsamen Einnahme von Essen teil.

Pflege24.expert ist ein komplett deutsches Unternehmen mit Wurzeln in Deutschland

Grundlegender Unterschied: Wir sind keine Agentur, sondern ein komplett deutscher Pflegebetrieb

Pflege24.expert ist ein komplett deutsches Unternehmen mit Wurzeln in Deutschland
  1. Anstellung, Sozial- und Krankenversicherung komplett in Deutschland
  2. Kompletter Nachweis der Arbeitszeit
  3. Sicherheit für den Kunden durch offizielle, zusätzliche geringfügige Beschäftigung vor Ort
  4. kein turnusmäßiger Austausch der Pflegekräfte – somit vorteilhaft z.B. für den Gewöhnungseffekt bei Vorliegen dementieller Erkrankungen

Die gebräuchlichen Modelle zur 24-Stunden-Betreuung sind folgende:

  • die Entsendung durch ein ausländisches Unternehmen, ggf. über eine deutsche Agentur vermittelt
  • Selbstanstellung durch Vermittlung deutscher Jobcenter (über eine spezielle Abteilung)
  • Vermittlung von Selbständigen

Unser Modell ist hier völlig neu und einzigartig auf dem Markt:

Oftmals kann ein Rad nicht neu erfunden werden. Wir haben jedoch aus der Analyse und Erfahrungen verschiedener 24-Stunden-Betreuungs-Modelle heraus und dabei enthaltener rechtlicher Schwierigkeiten ein komplett neues, eigenes System entwickelt, das Rechtssicherheit für alle drei Seiten bietet: für den Auftraggeber, für die Pflegekraft und für das Pflege-Unternehmen.

Grundsätzlich sind wir kein „deutscher Vermittler“ oder eine „deutsche Agentur“. Wir vermitteln uns selbst ohne zwischengeschaltete Vermittlungsagenturen – vergleichbar einem Autohersteller, der die Leistung nur noch direkt ab Werk statt über vermittelnde Autohäuser verkauft. Wir haben keine Agenturen und auch keine Scheinfirmen im Ausland, sondern wir sind statt einem oft undurchsichtigen Firmengeflecht lediglich eine Firma – ein komplett deutscher Dienstleister. Da wir nicht zwei bis drei Kooperations-Firmen gleichzeitig finanziell tragen müssen, bleibt uns am Ende bei gleichem Leistungsvolumen trotz deutscher Lohnnebenkosten genügend übrig, um bei den Preisen konkurrenzfähig zu bleiben.

Unser Unternehmenskonzept wurde bereits durch die Deutsche Rentenversicherung Saarbrücken geprüft und nicht beanstandet. Durch das Bestehen der Betriebsprüfungen können wir eine höhere Wertigkeit vorweisen, als käuflich zu erwerbende TÜV- oder DEKRA-Zertifizierungen.

Zudem ist unser Berater-Personal professionell aufgestellt. So verfügen wir unter anderem auch über eine Zertifizierung zum Pflegeberater nach §7a SGB XI.  Das erfolgreich abgeschlossene Fernstudium erhöht die Möglichkeit des Zugangs zu weiteren Tätigkeitsfeldern im Pflegebereich, wie die allgemeine Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die Unterstützung bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), das einrichtungsinterne Pflegegradmanagement oder die Tätigkeit im Qualitätsmanagement. Alle erforderlichen Kompetenzen aus den Bereichen Pflegefachwissen, rechtliche Grundlagen sowie Case Management inklusive Kommunikation und Moderation wurden unserem Fach-Berater vermittelt. Somit unterscheiden wir uns auch grundlegend in der Beratung einer ausschließlich gewinnorientierten Vermittlungsagentur, deren Berater häufig fachlich unqualifizierte Verkäufer sind.

Wir als deutscher Pflegebetrieb vermitteln lediglich als Zusatzleistung unsere eigenen Angestellten in eine geringfügige Nebenbeschäftigung als Haushaltshilfen, da ansonsten die gesamt zur Verfügung stehenden Arbeitszeiten nicht ausreichen würden, um das Gesamtkonzept der 24-Stunden-Betreuung sicherzustellen.

Diese zusätzliche Vermittlung wird deswegen betrieben, da ein Privathaushalt per Definition nie ein Pflegebetrieb sein kann. Die Problemstellungen hierbei:

  • Wir dürfen als Arbeitgeber nur die 6-Tage-Woche anbieten. Was macht ein Pflegebedürftiger am 7. Tag der Woche? Er ist weiter pflegebedürftig.
  • Wir müssen preislich konkurrenzfähig sein. Alle Beiträge unterliegen der deutschen Umsatzbesteuerung. Würden wir alles komplett ohne diese zusätzliche Vermittlung anbieten, wäre es zwar eine gute Dienstleistung, aber für die Kunden schlichtweg unbezahlbar, da zu teuer.
  • Für die Vermittlung der geringfügig Beschäftigten fallen aus wirtschaftlichen Eigeninteressen Vermittlungsgebühren in Höhe von 499 Euro an, welche jedoch im Rahmen von Bonus-Angeboten häufig erlassen werden können. Wenn sich hier Interessenten ein unverbindliches Angebot erstellen lassen und dieses binnen 7 Tagen verbindlich annehmen, dann werden die Gebühren für die Vermittlung der geringfügig Beschäftigten erlassen.

Innerhalb unserer Dienstleistung als zugelassener Pflegebetrieb bieten wird die Ableistung der Arbeitszeit in 3 Schichten an über sogenannte flexible Arbeitszeitkonten.

Die Schichten sind so gelegt, dass diese nur an Werktagen abgerufen werden (also von Montag bis Samstag) und nicht zu Zeiten, an denen es Aufschläge (wie Nachtschicht) zur Folge hätte.

  • Dienstpläne und Stundenaufzeichnungen werden selbstverständlich lückenlos geführt. Diese werden durch die Angestellten abgezeichnet und liegen lückenlos und transparent für reguläre Prüfungen durch Deutsche Rentenversicherung oder Zoll in den Büroräumen vor.
  • Einmal im Monat geben uns die Angestellten über ein von uns benanntes „arbeitsrechtliches Formular“ Rückmeldung, dass die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen im vergangenen Monat korrekt eingehalten wurden. Falls nicht, dann können diese über das Formular um Überprüfung vor Ort durch uns als Arbeitgeber bitten. Diese Formulare werden für die entsprechenden Jahre abgeheftet und archiviert – vor allem zum Schutz der Kunden.
  • Jeden Monat erstellt unsere Lohnbuchhaltung über die üblichen DATEV-Systeme die Gehaltsnachweise und führt die Sozialversicherungsbeiträge an die entsprechenden Stellen ab.
  • Einmal im Jahr wird die Unfallversicherung für ambulante Pflegedienste entrichtet an die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in Hamburg.
  • Die Wirtschaftsleistung bleibt komplett in Deutschland: wir führen Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Lohnsteuer und Einkommensteuer hierzulande ab. Selbst die Kapitalertragssteuer für Gewinnentnahmen landen in deutschen Steuerkassen. Damit grenzen wir uns komplett von den ausländischen Agenturmodellen ab.

Was ist aber genau zu den übrigen Zeiten, also nachts oder sonn- und feiertags? Genau dann kommt die geringfügige Beschäftigung durch den Kunden zum Tragen, denn dieser ist kein Pflegebetrieb. Der Kunde erhält dazu von uns als Serviceleistung eine neutrale Vertragsvorlage zwischen ihm und der Pflegekraft, könnte aber auch aus der Vorlage üblicher Standardverträge selbst eine Vereinbarung erstellen. Wir helfen bei der Anmeldung bei der Minijobzentrale in Essen durch Vorausfüllen des Haushaltsscheck-Verfahrens. Das Gehalt der geringfügigen Beschäftigung in Höhe von 450 Euro und die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 67 Euro an die Knappschaft Bahn See in Essen wird vom Kunden direkt bezahlt.

Unser System als deutscher Pflegebetrieb sorgt für Sicherheit und Zufriedenheit

Übrigens: Wir setzen auf volle Transparenz. Alle mit unserer Dienstleistung in Verbindung stehenden Arbeitsanweisungen werden komplett vor Übergabe an die Pflegefamilie erteilt. Diese Arbeitsanweisungen werden vor jeder Übergabe an den Kunden per Video aufgenommen und unter Auflagen der DSGVO für 10 Jahre in der Cloud gespeichert – und sind somit transparent nachvollziehbar. Die schriftlichen Arbeitsanweisungen, der deutsche Arbeitsvertrag und die jeweilige Übersetzung in die Landessprache der Arbeitskraft wird Punkt für Punkt besprochen sowie als verstanden und akzeptiert in der Aufzeichnung bejaht.

Im Falle des vermittelten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses obliegt das Arbeitsanweisungsrecht dem Kunden selbstverständlich selbst.

Links

Die komplette Studie der Verbraucherzentrale Berlin: „Verlässlich? Transparent? Flexibel? Verträge rund um die „24-Stunden-Betreuung“ (Stand: Juni 2017)

Corona: Wir schaffen das – im Gegensatz zu anderen Dienstleistern!

Branche in der Krise: Illegale 24-Stunden-Betreuerinnen sitzen im Heimatland fest

Durch Corona ist es schwieriger geworden, osteuropäische Pflegekräfte für deutsche Senioren zu finden – auch weil viele Beschäftigte illegal in Deutschland waren. Bei den Agenturen steigt seitdem die Nachfrage, berichtete die Tagesschau am 22.04.2020.

Eine fatale Situation macht sich jetzt also bemerkbar in der „scheinbar legalen Welt der Entsendekräfte“: Der Nachschub von Betreuerinnen wurde durch Corona schlagartig unterbrochen. Das bislang gut funktionierende „regelmäßige Personal-Austausch-System“ hat ganz ohne genauere Untersuchungen und Verbote der zuständigen Behörden derzeit völlig von selbst ein jähes Ende gefunden.

So trennt sich nun die Spreu vom Weizen plötzlich ganz automatisch: In Deutschland legal sozialversicherungspflichtig angestellte Betreuerinnen, die hier voll angemeldet wohnen und arbeiten ohne Aufenthaltsdauerbeschränkungen, können wie im Falle unserer Firma ganz normal weiter arbeiten, da sie ja nicht als „Touristen“ alle 3 Monate zurück in die Heimat müssen.

Deshalb sind wir von Pflege24.expert weiter voll leistungsfähig, während andere Agenturen derzeit händeringend nach Lösungen suchen, die illegalen Kräfte wieder nach Deutschland zurück zu bekommen.

Nach Schätzung des Verbandes Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) findet die Pflege durch die rund 300.000 bei uns im Land eingesetzten Osteuropäer in der häuslichen Pflege zu 90 Prozent in Schwarzarbeit statt. Eine stolze Zahl, wenn man bedenkt, dass so ziemlich jeder Dienst mit der scheinbaren Rechtmäßigkeit seiner Leistungen wirbt.

Theoretisch dürfen die illegal beschäftigten Pflegekräfte in Corona-Zeiten überhaupt nicht mehr nach Deutschland einreisen. Nur wer einen triftigen Grund hat, also etwa eine legale Beschäftigung, darf über die Grenze zurück kommen. Leider gibt es an einigen Grenzübergängen dennoch Schlupflöcher: Die Rechtmäßigkeit wird offenbar nicht in allen Fällen kontrolliert – mangels Kontroll-Personal, vielleicht auch wegen fehlendem Willen und Fachwissen.

Um es anschaulich zu erklären:

• Staatsbehörden scheuen scheinbar bislang die genauere Untersuchung aller Entsende-Agenturen in Deutschland, denn zu viel steht auf dem Spiel: tausende nicht finanziell gut ausgestattete Familien, die auf billigere Kräfte aus dem europäischen Ausland dringend angewiesen sind, stürzen dann in einen Pflegenotstand.

Dabei wäre ein erster Kontrollschritt durch Behörden, aber auch die Auftraggeber (also die betroffenen Familien, die sich bei der Gewährung von Schwarzarbeit automatisch mit schuldig machen) denkbar einfach: Das sogenannte A1-Formular, das die Rechtmäßigkeit der Sozialversicherung der Entsendekraft im Heimatland beweist, liegt beim Tag der Einstellung nicht vor – schließlich muss dieses vor Antritt bei der Behörde im Heimatland erst einmal beantragt und genehmigt werden. Wenn die Entsendekraft bereits wenige Tage nach der Unterschrift des Vertrages ihren Dienst beginnt, kann es schlichtweg nicht mit rechten Dingen zugehen.

• Weiter darf eine Entsendekraft nicht alle 3 Monate einfach so ausgetauscht werden, um durch eine weitere Person ersetzt und nach kurzer Pause wieder zum Auftraggeber zurückzukehren.

• Und zusätzlich ist noch der Knackpunkt vorhanden: Die Entsendekraft muss im Heimatland mindestens 25 Prozent des Jahres dort für die entsendende Firma auch tätig sein – das heisst: im Heimatland als Pflege-, Putz- oder Haushaltskraft bei anderen Kunden arbeiten. Diese heimischen Auftraggeber sind aber bei der Vielzahl der Briefkastenfirmen meist nicht vorhanden. Woher auch? Oft werden Scheinfirmen von deutschen Unternehmern gegründet, ohne dem echten Willen, tatsächlich aktiv in Rumänien, Polen, Ungarn, etc. zu werden.

Österreich will tausende Rumänen schneller mit Sonderzügen ins Land bringen

Österreich will laut Berichten vom 28.04.2020 jetzt mit Sonderregelungen die Ausgangs- und Transportbeschränkungen für Kräfte aus Rumänien lockern. So arbeiten beide Länder an einem Konzept für Sonderzüge. Rund 35.000 der 70.000 24-Stunden-Betreuerinnen in Österreich kommen aus Rumänien. Die Not scheint gross auf dem Markt, denn die Regierung will die rumänischen Pflegehelferinnen sogar mit staatlichem Geld zur Mehrarbeit belohnen: Frauen, die ihren Turnus in Österreich freiwillig bereits um vier Wochen verlängert haben und nicht zu ihren Familien nach Hause fuhren, können jetzt einen Bonus in Höhe von 500 Euro erhalten, so die österreichische Regierung.

Zahlen
Osteuropäische Pflegekräfte in Deutschland: rund 300.000
Schätzungen illegaler Kräfte lauf Verband VHBP: ca. 90% in Schwarzarbeit

Links
Wie ein A1-Formular auszusehen hat: Hier das A1-Formular bei Krankenkassen.de
Bericht der Tagesschau: Wenn die Pflegekraft wieder nachhause fährt

Deutschland und die Pflegekräfte

Vor einigen Tagen fragte sich Herr Christoph Sieber, wie es sein kann, dass es in Deutschland 300.000 beschäftigte Pflegekräfte gibt, die meist aus dem Ostblock kommen und dazu auch meist noch schwarz beschäftigt sind. Pflegedienstleister haben es aktuell sowieso schwer in Deutschland, wenn es um die Einreise von Personal geht. Anders als bei Spargelhelfer und Co.

Thorsten Kremers, u.a. Redakteur bei der BILD äußerte sich wie folgt bei Facebook:

„Die Antwort:

Das deutsche Sozial- und Gesundheitssystem war schon vor Corona „am Arsch“.

Hätte es jemanden interessiert, hätte man den Angehörigen Kosten erspart und ordentlich entlohnten Inländern Arbeit ermöglicht.

Doch welche Familie meist dementer Menschen kann sich 3.500€ oder mehr aus eigener Tasche leisten, um ein Mindestmaß an Menschlichkeit zu ermöglichen? Ob deutsche Heime oder deutsche Pflege daheim: unbezahlbar, überfordert, vor Vertragsabschluss sieht alles glänzender aus als in der Umsetzung…
????????‍♂️

Seit der Demenz meiner mittlerweile verstorbenen Mutter beschäftige ich mich tiefer mit der Thematik.

Das Wegbrechen dieser „Stützen“ fällt nun halt auf. Man ist sich dessen bewusst, denn sonst hätte man das schwarz agierende Osteuropa-Pflege-Gewerbe auch vehementer bekämpft.

Mit „entsendeten Pflegekräften“, die (oft nur angeblich) über eine osteuropäische (Briefkasten-)Firma angestellt nach Deutschland zur Arbeit geschickt werden, entsteht ein weiteres Problem: der Auftraggeber, also die Familie mit erheblicher finanzieller Last auf dem Privatvermögen, ist als Arbeitgeber auch fast immer sozialversicherungspflichtig „mit einem halben Bein im Knast“.

Denn de facto arbeitet die Hilfskraft bei den meisten Vermittlungen nach Anweisungen der Familien und die Osteuropäer sind zudem nicht mindestens 180 Tage pro Jahr für die (Briefkasten-)Firma im Entsendungsland tätig. Denn mindestens 50% Arbeitsleistung müssen für den Arbeitgeber im Heimatland erbracht werden (was ja nicht geht, weil dieselbe Menge Angestellter weder zum Putzen noch Pflegen im Heimatland vermittelt werden kann mangels Nachfrage/Geschäftsmodell), um das Modell rechtlich unangreifbar zu machen.

Das könnte (!) natürlich der deutsche Zoll bei ziemlich jeder Firma hinterfragen – wenn er denn so sehr wollte.

Derzeit ist mir nur 1 Firma (!) auf dem Markt als Positiv-Beispiel bekannt, die eben nicht mit „Entsendungskräften“ arbeitet, sondern „in Deutschland voll sozialversicherungspflichtige Angestellte“ vermittelt: Pflege24.expert

Weiter ist auch die Situation der Erntehelfer zu hinterfragen: viele deutsche Bewerber wurden „mangels Qualifikation“ von Bauern abgelehnt. Klar, die müssen auch keine Miete für Wohncontainer an den Bauern zurückführen oder kennen Arbeitnehmerrechte nicht.“

Wir bedanken uns bei Thorsten für seine ehrlichen Worte. Ja, auch wir kämpfen seit Jahren gegen Vorurteile am Markt und betonen immer wieder, dass es bei uns alles legal abläuft. Wir beschäftigen keine Schwarzarbeiter oder wollen diese haben. Bei uns ist alles nach deutschem Recht geregelt. Und dies hat nur Vorteile für alle Parteien, vor allem für die Pflegekräfte selber. Wir bieten ein sicheres Einkommen und ein sicheres zu Hause in Deutschland. Unsere Pflegekräfte können hier auch zum Arzt gehen und können sich vor allem auf uns als Arbeitgeber verlassen.

Wir können allen Interessierten Menschen, die eine Pflegekraft brauchen, nur im Vorfeld dazu raten, sich wirklich gut und ausführlich über ausgewählte Firmen zu informieren, damit es am Ende keine böse Überraschung gibt.

Gemeinsam schaffen wir alles

Gemeinsam schaffen wir alles – genau aus diesem Grund haben wir ein kompetentes und erfahrenes Team für Sie zusammengestellt, welches Sie bei all Ihren Anfragen und auch bei Problemen rund um das Thema Pflege begleiten. Auch in Krisenzeiten, wie wir sie aktuell haben, sind wir für Sie da.

Wir lassen Sie nicht im Stich!

Wir helfen Ihnen bei Themen wie z.B.

  • Häusliche Umbaumaßnahmen zur Pflege
  • 24 Stunden Pflege
  • Aufklärung zur neu entstandenenden Pflegesituation
  • Unterstützungen der Pflegekassen

Ebenfalls helfen wir bei allen Berechnungen die Sie für die Pflege benötigen. Wir lassen Sie nicht alleine. Anträge, Telefonate und vieles mehr bekommen Sie bei uns aus erfahrenen Händen.

Damit Sie schnell die geeignete Pflegekraft bekommen. All unsere Pflegekräfte sind sozialversichert und leben in Deutschland. So können wir auch mit besten Gewissen sagen, dass alle Seiten zufrieden sind und sich nieman mehr Sorgen machen muss.

Uns liegt das Wohl aller Menschen besonders am Herzen und genau das wollen wir, nicht nur privat, leben. Wir sind erst glücklich und zufrieden, wenn Sie es sind.

Aktuell sind wir alle angespannt. Wir sind in ständiger Sorge um unsere Liebsten und diese ungewisse Zukunft macht uns allen Sorgen. Auch wir als Pflegedienstleister sind natürlich täglich mit dieser schwierigen Situation konfrontiert und müssen oft und schnell auf die täglichen Veränderungen reagieren. Bierher läuft dies ohne Probleme, da wir alle an einem Strang ziehen. Ob Büro oder Pflegekraft oder Angehörige. Alle sind in regelmäßigem Kontakt miteinander und nur so können wir auch höchste Hygienestandards und Sicherheit für alle garantieren.

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen, die so toll Ihre Arbeit verrichten und wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen mit allen.

 

Ihr Team von Pflege24.Expert

Jetzt neu: Sozialfürsorgepflege24

Sozialfürsorgepflege24 ist in der Ausführung, und der Übernahme der Kosten, durch deutsche Sozialämter – Abteilung Hilfe zur Pflege – bewilligt. Sind Sie also der Meinung, dass Sie die Pflegekosten nicht aus eigenen Mitteln und aus den Erstattungen der Pflegekasse tragen können, ganz oder teilweise, so sprechen Sie bitte bei Ihrem Sozialhilfeträger – Hilfe zur Pflege – vor, damit diese entsprechende Unterlagen bei uns anfordern können, welche zur jeweiligen Bewilligung auf Übernahme der Kosten, benötigt werden.

Selbstverständlich werden dort sämtliche Einkommens – und Vermögensverhältnisse Ihrerseits geprüft, bevor eine ganze oder teilweise Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger erfolgen kann.

Der Träger wird nicht zu unserem Vertragspartner; das bleiben immer Sie, jedoch konnten wir schon Kostenübernahmen von annähernd 100% durch unser Programm erreichen.

Vielleicht auch für Sie? Sprechen Sie uns an!

Herzlich Willkommen auf unserer neuen Seite

Liebe Kunden,

wir freuen uns, dass Sie den Weg auf unsere neue Homepage gefunden haben.
Wir werden Sie hier ebenfalls regelmäßig mit wichtigen und interessanten Infos versorgen.

Alles rund um das Thema Pflege für Sie.

Sie finden uns ebenfalls auf Facebook und Instagram. Wir würden uns auch dort über einen Besuch von Ihnen freuen.

Sie haben Fragen oder Themenwünsche? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail.

Ihr Team von Pflege24.Expert

Unterstützungsleistungen der Pflegekassen

Sie können sich bei der Versorgung zu Hause, unter Einbeziehung einer 24 Stunden Pflegekraft bei uns über etliche Unterstützungsleistungen durch die Pflegekasse erfreuen.

Pflegegeld

Die Pflegekasse zahlt  Pflegegeld an die bei der Pflegekasse eingetragene Pflegeperson (nicht zu verwechseln mit unseren 24 Stunden Betreuungskräften) abhängig von der Höhe des Pflegegrades, wie folgt:

Verhinderungpflege nach § 39 SGB XI

Weiterhin zahlt die Pflegekasse über die Verhinderungspflege an Sie 1612,- EUR jährlich. Sie müssen dazu nur folgendes tun:

  1. Unsere Rechnung an die Pflegekasse Ihres Angehörigen senden.
  2. Einen Antrag zur Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse anfragen. Nach Erhalt rufen Sie uns an. Unsere Pflegeberater sind Ihnen als Kunde von Pflege24.expert behilflich.
  3. Nun nur noch durch den Versicherten, bzw. die Pflegeperson unterzeichnen lassen und per Post an die Pflegekasse. Der Betrag von 1612,- EUR ist in ca. 2 Wochen auf dem Konto. Dieses Budget dürfen Sie jedes Jahr erneut bei der Pflegekasse abrufen.

Kurzzeitpflege

Die Pflegekasse zahlt darüber hinaus aus dem Kurzzeitpflegebudget sofort an Sie 806,- EUR aus. Sie müssen dazu nur folgendes tun:

  1. Unsere Rechnung an die Pflegekasse Ihres Angehörigen senden.
  2. Auf dem Antrag zur Erstattung der Verhinderungspflege kreuzen Sie den diesjährigen Verzicht auf Kurzzeitpflege (Unterbringung in einem Pflegeheim) an. Weshalb sollten Ihre Angehörige diese Unterbringung wählen, wenn Sie 24 Stunden häuslich durch uns betreut werden?
  3. Der Betrag von 806,- EUR ist in ca. 2 Wochen auf dem Konto, mit der Erstattung der Verhinderungspflege. Dieses Budget dürfen Sie ebenfalls jedes Jahr erneut bei der Pflegekasse abrufen.

Vorteile einer 24 Stunden Betreuung?

Alzheimer oder andere geistige Erkrankungen, die im Alter vorkommen können erfordern viel Geduld und Aufmerksamkeit. Menschen mit Alzheimer können zwar ihr Leben noch selbst ausführen, doch belastet die Vergesslichkeit sehr und kann ungeahnte Folgen haben. Bleiben Menschen mit geistigen Mängeln allein zu Hause besteht ein hohes Risiko durch Unfälle oder ein vergessener Herd, der nicht selten Wohnungsbrände auslöst. Für Sie als Angehöriger ist es schwer, zu verstehen, was diese Krankheit aus Ihrem geliebten Angehörigen macht. Selbst Sie können in Vergessenheit geraten, was zur seelischen Belastung für Sie werden kann. Die Pflegekräfte von Pflege24.expert sind darauf spezialisiert mit kranken und alten Menschen umzugehen. Die langjährige Erfahrung einer Pflegekraft ermöglicht, auf den Pflegebedürftigen individuell einzugehen und die 24 Stunden Pflege entsprechend anzupassen. Liegen körperliche Mängel vor und die pflegebedürftige Person ist nicht mehr in der Lage sich selbst anzuziehen, zu waschen oder alltägliche Dinge auszuführen, kommt es für Sie neben der seelischen zu einer körperlichen Belastung. Die 24 Stunden Betreuung weiß, wie eine pflegebedürftige Person aus dem Bett gehoben oder gewaschen wird. Das Pflegepersonal übernimmt kompetent und zuverlässige die Betreuung und kann Sie auf diese Weise optimal entlasten. Der Pflegebedürftige kann in seiner gewohnten Umgebung bleiben, was den für ihn größten Vorteil an einer 24 Stunden Betreuung birgt.

Häusliche Umbaumassnahmen zur Pflege

Pflegebedürftige Menschen, die einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) aberkannt bekamen, können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beantragen. Der Zuschuss zu den Kosten für die baulichen Veränderungen zur Wohnungsanpassung beträgt maximal 4.000 €. Es liegt im Ermessen der Pflegekasse, ob – und ggf. in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird.

Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, kann je pflegebedürftiger Person ein Zuschuss von bis zu 4.000 € beantragt werden. Der Gesamtbetrag ist jedoch auf 16.000 € begrenzt und wird bei mehr als 4 Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger aufgeteilt. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes werden von der Pflegekasse im Einzelfall bezuschusst, wenn eine der folgenden Bedingungen gelten:

  • Die häusliche Pflege erst durch den Umbau ermöglicht wird
  • Die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird und damit eine Überforderung des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person vermieden werden kann
  • Eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt werden kann und die Abhängigkeit von Pflegekräften dadurch verringert wird

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind zum Beispiel folgende bauliche Veränderungen:

  1. Barrierefreier Umbau eines kompletten Bades oder die behindertengerechte Anpassung eines Bades (z.B. Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche, Montage eines Duschhandlaufes, Anpassung der Höhe der Toilette, Verlegung von rutschhemmenden Bodenfliesen, Montage eines unterfahrbaren Waschtisches, u.v.a.)
  2. Die Anpassung des Wohnbereiches an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers (z.B. durch Schaffung eines ebenerdigen Zugangs, Erstellung einer fest installierten Rampe, Türverbreiterungen oder Entfernung von Türschwellen und anderen Bodenunebenheiten, Einbau von Fenstergriffen in Greifhöhe, Verlegung von rollstuhlgerechten Bodenbelägen, u.v.a.)
  3. Einbau eines fest installierten Treppenliftes, Einbau eines Personen-/Behindertenaufzuges, u.v.a.
  4. GenerellerUmzug in eine behindertengerechte Wohnung

Die Umbaumaßnahmen können direkt von unserem spezialisiertem Partner:

Bs Bausanierung
Saarbrückerst. 6
66359 Bous
Tel. 015734623731

ausgeführt werden.

Sprechen Sie uns gerne darauf an, oder kontaktieren Sie diesen direkt mit einem Verweis auf Ihr Kundenverhältnis zu uns. Als Kunde von Pflege24.expert stehen Ihnen dort gewisse Rabattierungen zur Verfügung.

24 Stunden Pflege

Brauchen Angehörige aufgrund des hohen Alters oder einer Krankheit eine ständige Betreuung, müssen entweder Sie sich dazu bereiterklären oder ein Pflege- oder Altenheim aussuchen. Doch die betroffenen Menschen bleiben gerne in Ihrer gewohnten Umgebung und sträuben sich oft in ein Heim zu gehen. Eine Alternative bietet die 24 Stunden Pflege, die ganz einfach in den gewohnten vier Wänden ausführbar ist. Durch die 24h Pflege können die Betroffenen zu Hause bleiben und fühlen sich in Ihrer gewohnten Umgebung wohl. Für Sie hat eine 24 Stunden Pflege ebenso Vorteile. Sie brauchen die Pflege nicht allein bewältigen, sondern werden von einer gut ausgebildeten Pflegekraft unterstützt. Sie können wie gewohnt Ihrem Beruf nachgehen, in den Urlaub fahren oder einfach nur Ihr gewohntes Leben ohne Einschränkungen fortführen. Die Pflegekräfte von Pflege24.expert kümmern sich liebevoll und einfühlsam um die pflegebedürftige Person und setzen Sie bei Problemen oder akuten Ereignissen sofort in Kenntnis. Die 24 Stunden Pflege ist rund um die Uhr anwesend, sodass auch in der Nacht eine kompetente Pflegekraft zur Verfügung steht – eben wie in einem Pflege- oder Altenheim. Der Unterschied besteht nur darin, dass die Pflege im gewohnten Umfeld der pflegebedürftigen Person stattfindet.

Die 24 Stunden Pflege übernimmt alle Aufgaben, die im Haushalt anfallen und kümmert sich um die Belange der pflegebedürftigen Person. Einkaufen, Abwaschen, Wäsche waschen sowie Hilfestellung beim Treppensteigen sind Aufgaben, die bei einem leichten Pflegegrad zu erwarten sind. In schweren Fällen kann das Pflegepersonal alle Aufgaben übernehmen, welche die pflegebedürftige Person nicht mehr ausführen kann. Die 24h Pflege bedeutet jedoch nicht, dass das Eigenleben der Person verloren geht. Es wird lediglich Hilfestellung gegeben, wo sie nötig ist. Kann die pflegebedürftige Person noch selbst den Abwasch erledigen, wird diese Aufgabe selbstverständlich nicht vom Pflegepersonal ausgeführt. Im Alter ist es wichtig, dass Menschen noch selbst aktiv am Leben teilnehmen und Aufgaben noch selbst erledigen – so lange es noch geht. Somit ist ein eigenverantwortliches Leben fern ab eines Alten- oder Pflegeheimes möglich, was Ihren Angehörigen mehr Lebensfreude gewährt.

Für ältere und kranke Menschen, die urplötzlich Ihr Umfeld aufgeben müssen und den Umzug in ein Pflegeheim nicht entgehen können leistet die 24 Stunden Pflege einen wesentlichen Beitrag dazu, dass ein selbstbestimmtes Leben auch im hohen Alter in den eigenen vier Wänden fortgeführt werden kann. Ein Altersheim verfügt freilich auch über Vorteile wie den Kontakt zu gleichaltrigen Menschen, welche ebenso mit den Konsequenzen des Alters umgehen müssen. Dennoch zeigen sich bei einem Aufenthalt im Heim deutliche Nachteile ab. Dies beginnt bereits bei den Essenzeiten, die aufgrund der Organisation des Heimes zu bestimmten Zeiten festgelegt sind. Hat der Angehörige keinen Hunger, fällt das Essen aus und wegen der spärlichen Zimmerausstattung ist oft keine Lagerung von Lebensmitteln dort möglich. Die 24 Stunden Pflege ermöglicht, ein weiterhin flexibles Leben zu führen, die keiner zeitlichen Bindung unterlegen ist. Soziale Kontakte zu Nachbarn und Freunden bleiben ebenfalls erhalten, was einen wesentlichen Vorteil aufbringt.