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Viele Nachfragen wegen Corona-Super-Gau bei Fleischbetrieben

Magazin


Viele Kunden verunsichert: „Drohen auch Zustände wie bei den Fleischerei-Betrieben?“

Fleischproduzenten aus Nordrhein-Westfalen kommen dieser Tage aus den Schlagzeilen nicht raus: die Hersteller Tönnies, Westfleisch und Wiesenhof melden: über 2.000 Mitarbeiter sind mit dem Corona-Virus infiziert, rund 7.000 Mitarbeiter befinden sich derzeit in Quarantäne. Und deswegen liegen ganze Ortschaften lahm: Im Kreis Gütersloh und im Kreis Warendorf wurde von Behörden der Lockdown ausgerufen. Meldungen, die viele Menschen verunsichern.

Immer wieder ist von vielen Rumänen, Bulgaren oder Polen als betroffene Arbeiter die Rede, die zusammengepfercht in Sammelunterkünften leben. Sie alle wurden von den Fleischherstellern mittels Werksverträgen von Subunternehmen nach Deutschland geholt, bei denen die ost- und südosteuropäischen Arbeiter angestellt sind.

Immer wieder zeichnet sich dasselbe desaströse Bild in der Branche ab: Die Verantwortung für die Unterbringung der ausländischen Mitarbeiter wurde laut Experten von den Fleischherstellern an die Subunternehmer abgeschoben.  Zweifel machen sich breit, ob sich diese immer an die gesetzlichen Vorschriften hielten. Dazu gehörten Infektionsschutzmaßnahmen für Sammelunterkünfte. Der entsprechende Erlass sieht „Einzelbelegung von Schlafräumen vor“. Infizierte Personen müssten frühzeitig isoliert werden.

Klar, dass durch solche Schlagzeilen sämtliche Branchen, in denen süd- und südosteuropäische Mitarbeiter tätig sind, schnell unter einen Generalverdacht stellen und deshalb laufend Fragen bei der Kundenberatung gestellt werden, wie es denn um die eingesetzten Pflegekräfte bestellt sei.

Unsere Mitarbeiter kommen getestet zu Ihnen!

Wir arbeiten primär mit Pflegehelfern aus Rumänien. Es gibt derzeit grundsätzlich 3 verschiedene Wege, wie unsere Mitarbeiter zum Kunden gelangen:

  1. Neu eingestellt bei mit Heimatland Rumänien: Bevor es zu uns nach Deutschland zur Arbeitsaufnahme geht und anschließend zu Ihnen, unterziehen sich die Pflegehelfer einem ärztlichen Corona-Test im Heimatland.
  2. Bereits bei uns in Deutschland beschäftigt: Vor dem ersten Arbeitseinsatz bei Ihnen unterziehen sich die Pflegehelfer einem ärztlichen Corona-Test in Deutschland.
  3. Nach Arbeitsplatzwechsel von uns neu eingestellt in Deutschland: Vor dem ersten Arbeitseinsatz bei Ihnen unterziehen sich die Pflegehelfer einem ärztlichen Corona-Test in Deutschland.

In Deutschland wie auch in Rumäien wird ein Schnelltest mittels Abstriche aus dem Nasen-Rachen-Raum und/oder Proben beispielsweise eines Hustenauswurfs erstellt. Die Proben werden anschließend mittels molekularbiologischer Tests in Diagnostiklaboren auf das Coronavirus untersucht. Das Verfahren basiert auf einer sogenannten Polymerase-Kettenreaktion (PCR).

Sollte aufgrund von Einreisebestimmungen oder ärztlichen Befunden eine Quarantäne notwendig werden: Die häusliche Quarantäne finden nicht in Sammelunterkünften, sondern in Privatwohnungen in Rumänien oder in Deutschland statt.

Haben Sie zu diesem Themenkomplex weitere Fragen? Wir beraten Sie natürlich gerne umfassend am Telefon.

Ärztliche Corona-Test-Bestätigung einer Mitarbeiterin vor der Ausreise aus dem Heimatland Rumänien

Nützliche Informationen zu den aktuellen Bestimmungen

Da sich im Rahmen der Corona-Entwicklungen manche Dinge fast stündlich ändern, sind alle Angaben ohne Gewähr. Bitte überprüfen Sie immer unter den nachfolgend genannten Links die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, sowie den aktuellen Infektions- und Vorschriftenstand

Hier finden Sie allgemeine Informationen der rumänischen Behörden zu aktuellen Infektionszahlen und gültigen Einreisebestimmungen.

Für Einreisende aus der EU, Island, dem Fürstentum Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder Großbritannien gilt eine 14-tägige Quarantäne, wenn in dem betreffenden Staat die Zahl der Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen über 50 pro 100.000 Einwohnern liegt. Auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts können Sie sehen, für welche europäischen Staaten dies gilt.

Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der rumänischen Grenzpolizei.

Reisende können seitens der Grenzbeamte auf Symptome von COVID-19 untersucht und die Einreise auf dieser Grundlage gegebenenfalls verweigert werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf Website des rumänischen  Gesundheitsministeriums , sowie auf der Website der rumänischen Regierung.

Das rumänische Gesundheitsministerium hat eine Hotline zum Coronavirus eingerichtet (auf Rumänisch): 0800 800 358.

Wir berücksichtigen die Empfehlungen des RKI im Umgang mit Pflege-Personen

Wir als Arbeitgeber agieren sehr umsichtig, wenn es um den Personaleinsatz bei Ihnen geht. Hierbei sensibilisieren wir unsere Mitarbeiter, aber auch unsere Kunden, zur Einhaltung der Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI) bei der Pflege von älteren oder vorerkrankten Menschen. Diese Empfehlungen lauten laut RKI im Detail:

  • Auch außerhalb der direkten Versorgung von COVID-19-Patienten wird das generelle Tragen von Mund-Nasen-Schutz durch sämtliches Personal mit direktem Kontakt zu besonders vulnerablen Personengruppen aus Gründen des Patientenschutzes während der Pandemie empfohlen.
  • In der Pflege von Erkrankten mit Atemwegserkrankungen oder anderen übertragbaren Erkrankungen sollte den Empfehlungen entsprechende Schutzausrüstung verwendet werden. Die notwendige Schutzausrüstung sollte dem Pflegepersonal vor Ort zur Verfügung stehen.
  • Beim Auftreten von Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollte eine ärztliche Abklärung auf Corona / COVID-19 / SARS-CoV-2 erfolgen.
  • Gegebenenfalls dem Pflegebedürftigem bzw. seinem persönlichen Umfeld Hinweise geben, dass Besucher den Pflegebedürftigen nicht aufsuchen sollen, insbesondere wenn sie eine akute Atemwegserkrankung oder eine andere ansteckende Krankheit haben.
  • Die Beobachtung des Gesundheitszustandes des Personals und gegebenenfalls eine diagnostische Abklärung sollte erfolgen.
  • Mitarbeiter mit akuten Atemwegserkrankungen sollten zu Hause bleiben.
  • Bei Verlegung aus einer anderen medizinischen oder pflegerischen Einrichtung sollte gegebenenfalls eine Vorab-Information bezüglich Atemwegserkrankung bzw. auf eine Corona / COVID-19 / SARS-CoV-2 verdächtige Erkrankung erfolgen.

Hierzu ist auch ein stetiger Austausch zwischen uns, unserem Personal und den Kunden nötig.

Generell wäre es auch wünschenswert, dass sich die Kunden und Kontaktpersonen zum Schutz unserer Mitarbeiter zumindest zum Beginn der Arbeitsaufnahme testen lassen.

Diese Symptome sollten immer beachtet werden

Das COVID-19-Virus kann bei jedem Menschen andere Auswirkungen haben. Die meisten infizierten Menschen entwickeln leichte bis mittelschwere Symptome und werden ohne Krankenhausaufenthalt wieder gesund.

Häufigste Symptome:

  • Fieber
  • Trockener Husten
  • Müdigkeit

Seltenere Symptome:

  • Gliederschmerzen
  • Halsschmerzen
  • Durchfall
  • Bindehautentzündung
  • Kopfschmerzen
  • Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns
  • Verfärbung an Fingern oder Zehen oder Hautausschlag

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