Skip to main content

Unterstützungsleistungen der Pflegekassen


Sie können sich bei der Versorgung zu Hause, unter Einbeziehung einer 24 Stunden Pflegekraft bei uns über etliche Unterstützungsleistungen durch die Pflegekasse erfreuen.

Pflegegeld

Die Pflegekasse zahlt  Pflegegeld an die bei der Pflegekasse eingetragene Pflegeperson (nicht zu verwechseln mit unseren 24 Stunden Betreuungskräften) abhängig von der Höhe des Pflegegrades, wie folgt:

Verhinderungpflege nach § 39 SGB XI

Weiterhin zahlt die Pflegekasse über die Verhinderungspflege an Sie 1612,- EUR jährlich. Sie müssen dazu nur folgendes tun:

  1. Unsere Rechnung an die Pflegekasse Ihres Angehörigen senden.
  2. Einen Antrag zur Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse anfragen. Nach Erhalt rufen Sie uns an. Unsere Pflegeberater sind Ihnen als Kunde von Pflege24.expert behilflich.
  3. Nun nur noch durch den Versicherten, bzw. die Pflegeperson unterzeichnen lassen und per Post an die Pflegekasse. Der Betrag von 1612,- EUR ist in ca. 2 Wochen auf dem Konto. Dieses Budget dürfen Sie jedes Jahr erneut bei der Pflegekasse abrufen.

Kurzzeitpflege

Die Pflegekasse zahlt darüber hinaus aus dem Kurzzeitpflegebudget sofort an Sie 806,- EUR aus. Sie müssen dazu nur folgendes tun:

  1. Unsere Rechnung an die Pflegekasse Ihres Angehörigen senden.
  2. Auf dem Antrag zur Erstattung der Verhinderungspflege kreuzen Sie den diesjährigen Verzicht auf Kurzzeitpflege (Unterbringung in einem Pflegeheim) an. Weshalb sollten Ihre Angehörige diese Unterbringung wählen, wenn Sie 24 Stunden häuslich durch uns betreut werden?
  3. Der Betrag von 806,- EUR ist in ca. 2 Wochen auf dem Konto, mit der Erstattung der Verhinderungspflege. Dieses Budget dürfen Sie ebenfalls jedes Jahr erneut bei der Pflegekasse abrufen.

Wir beraten Sie persönlich

Diana Hofmann
Ihre Anprechpartnerin
Telefon: 0681/4109 9020