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Häusliche Umbaumaßnahmen


Pflegebedürftige Menschen, die einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) aberkannt bekamen, können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beantragen. Der Zuschuss zu den Kosten für die baulichen Veränderungen zur Wohnungsanpassung beträgt maximal 4.000 €. Es liegt im Ermessen der Pflegekasse, ob – und ggf. in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird.

Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, kann je pflegebedürftiger Person ein Zuschuss von bis zu 4.000 € beantragt werden. Der Gesamtbetrag ist jedoch auf 16.000 € begrenzt und wird bei mehr als 4 Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger aufgeteilt. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes werden von der Pflegekasse im Einzelfall bezuschusst, wenn eine der folgenden Bedingungen gelten:

  • Die häusliche Pflege erst durch den Umbau ermöglicht wird
  • Die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird und damit eine Überforderung des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person vermieden werden kann
  • Eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt werden kann und die Abhängigkeit von Pflegekräften dadurch verringert wird

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind zum Beispiel folgende bauliche Veränderungen:

  1. Barrierefreier Umbau eines kompletten Bades oder die behindertengerechte Anpassung eines Bades (z.B. Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche, Montage eines Duschhandlaufes, Anpassung der Höhe der Toilette, Verlegung von rutschhemmenden Bodenfliesen, Montage eines unterfahrbaren Waschtisches, u.v.a.)
  2. Die Anpassung des Wohnbereiches an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers (z.B. durch Schaffung eines ebenerdigen Zugangs, Erstellung einer fest installierten Rampe, Türverbreiterungen oder Entfernung von Türschwellen und anderen Bodenunebenheiten, Einbau von Fenstergriffen in Greifhöhe, Verlegung von rollstuhlgerechten Bodenbelägen, u.v.a.)
  3. Einbau eines fest installierten Treppenliftes, Einbau eines Personen-/Behindertenaufzuges, u.v.a.
  4. GenerellerUmzug in eine behindertengerechte Wohnung

Die Umbaumaßnahmen können direkt von unserem spezialisiertem Partner:

Bs Bausanierung
Saarbrückerst. 6
66359 Bous
Tel. 015734623731

ausgeführt werden.

Sprechen Sie uns gerne darauf an, oder kontaktieren Sie diesen direkt mit einem Verweis auf Ihr Kundenverhältnis zu uns. Als Kunde von Pflege24.expert stehen Ihnen dort gewisse Rabattierungen zur Verfügung.

Wir beraten Sie persönlich

Diana Hofmann
Ihre Anprechpartnerin
Telefon: 0681/4109 9020