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Amt bezahlt ambulanten Pflegedienst nicht mehr? Unsere Lösung: „Sozialfürsorgepflege 24“

Magazin


Der Fall: Pflegeheim statt ambulanter Betreuung – Amt weigerte sich

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtete in der TV-Sendung „Exakt“ am 15.01.2020 über einen betroffen machenden Fall: „Pflegeheim statt ambulanter Betreuung“. Das Amt wollte den Zuschuss für den polnischen Pfleger nicht mehr zahlen, also mussten zwei Seniorinnen aus dem vertrauten Zuhause notgedrungen ins Pflegeheim ziehen. Dies geschah gegen den Willen der betagten Damen. Ein Schritt, den viele Familien so nicht wollen. Schliesslich bietet das eigene Zuhause Beständigkeit im Wohlbefinden der Betroffenen.

Bislang erhielten die Betroffenen vom Amt einen Zuschuss für den ambulanten deutschen Pflegedienst vom Sozialamt in Höhe von etwa 1.000 Euro. Doch plötzlich kündigte der ambulante Pflegedienst den Vertrag – wegen Personalmangels.

Sie wandten sich daraufhin laut Beitrag an die Vermittlungsagentur „Promedica Plus“, in diesem Fall für polnische Pflegekräfte. Diese Agentur vermittelt osteuropäische Pflegekräfte im Auftrag eines ausländischen Dienstleisters nach Deutschland im Rahmen des sogenannten „Entsende-Modells“. Laut Eigendarstellung sind 68 Rekrutierungsbüros in Polen, Rumänien, Bulgarien und Deutschland für die Agentur und deren Franchise-Nehmer tätig. Das übliche System dahinter: Die Agentur ist nicht selbst Arbeitgeber. Die Angestellten der Franchise-Agenturen arbeiten über Dienstverträge. Oftmals werden diese unter ausländischen Konditionen abgeschlossen ohne enthaltene Sozialversicherungsbeiträge.

Die Kosten für die vermittelte Betreuung: 3.700 Euro monatlich. Mittels Rente, Pflegegeld und Zuschuss vom Sozialamt wäre dies für die Betroffenen gerade so bezahlbar gewesen – doch das Sozialamt strich den Zuschuss.

Die Begründung des Amtes: „Der engagierte Dienst […] ist nicht als Leistungserbringer von den Kranken- und Pflegekassen anerkannt. […] Es gibt auch keinen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen.

Im Klartext: Das Sozialamt gewährt für die Bezahlung einer Agentur keine Hilfe.

Nachdem die Ersparnisse aufgebraucht waren, mussten die Seniorinnen letztendlich ins Pflegeheim.

MDR-Beitrag „Pflegeheim statt ambulanter Betreuung“ vom 15.01.2020 (klicken Sie auf das Bild um den TV-Beitrag zu sehen – gemäß Rundfunkstaatsvertrag dürfen Dokumentationen und Informationssendungen bis zu 12 Monate online bleiben)

Unsere Lösung: „Sozialfürsorgepflege 24“

Das Wichtigste vorweg: Wir selbst sind als deutscher Pflegebetrieb sowohl Dienstleister, als auch Arbeitgeber der Alltagsbegleiter/innen. Die Anstellungsverhältnisse entsprechen also zu 100% deutschen Gesetzen und Tarifverträgen. Sämtliche Sozialversicherungen und Steuern werden direkt in Deutschland abgeführt.

Die Gesamtkosten unseres Programmes „Sozialfürsorgepflege 24“ für die häusliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung liegen nicht höher, als die für Dienste osteuropäischer Vermittlungsagenturen.

Obwohl wir nicht die Leistungsabrechnung mit den Pflegekassen offiziell beantragen, da wir zwar ein zugelassener Pflegebetrieb und kein Pflegedienst sind, wurde der Betrag dennoch bisher in allen Fällen von den Ämtern übernommen. Die Zulassung zum Pflegebetrieb erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung, während der Pflegedienst durch die Pflegekassen zugelassen wird.

In diesem Pflegeprogramm agieren unsere Angestellten als Vollzeitkräfte, weswegen wir schon einige Kostenübernahmen deutscher Sozialämter als „Hilfe zur Pflege“ realisieren konnten.

Selbstverständlich wurde dabei eine Analyse des Vermögensstandes und des monatlichen Einkommens durchgeführt, die sogenannte Bedürftigkeitsprüfung. Im Rahmen dessen fanden anschließend die Bewilligungen statt. Selbst wenn eigengenutztes Wohneigentum vorliegt, stellte dies kein Hindernis für die Anträge dar.

Zudem ist bei uns kein turnusmässiger Austausch der eingesetzten Kräfte nach 2 bis 3 Monaten vorgesehen. Dies sollte eigentlich auch bei Entsendeunternehmen gar nicht der Fall sein, da das Entsendeformular A1 eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren hat.

Speziell sieht das Entsendegesetz gar keinen Austausch von Personal vor. Somit darf keine Pflegekraft durch eine andere ersetzt werden, da dadurch gegen bestehende EU-Gesetze verstossen wird. An diesen Umstand hält sich anscheinend niemand in der Branche.

Hilfe nötig? Melden Sie sich!

Ist Ihnen ein solcher Fall bekannt oder sind Sie selbst Betroffener? Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren, damit wir gemeinsam erreichen können, dass sich solche Schicksalsschläge wie im Falle der beiden Schwestern aus der TV-Reportage nicht wiederholfen.

Wir agieren deutschlandweit.

Kontaktmöglichkeiten:

→ Termin nach vorheriger Vereinbarung im Büro:
Gaußstraße 81
D-66123 Saarbrücken

→ Erreichbarkeit per Bus:
Linie 125 über Dudweiler Landstraße bis Haltestelle „EKZ / Im Sauerbrod“ (bei Aldi/Rewe) – von dort etwa 150 m entfernt.

→ 24/7 per E-Mail:
info@pflege24.expert

→ 24/7 per Facebook:
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→ Während der Bürozeiten per Telefon:
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