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Skandal in der unabhängigen Pflegeberatung: Wie unabhängig dürfen Pflegestützpunkte die Hilfesuchenden noch beraten?

Magazin


Seit 2008 wurden Pflegestützpunkte als wichtige Anlaufstellen im großen Netzwerk der deutschen Pflegeleistungen etabliert. Die kostenfreie Beratung ist für alle leicht zugänglich, die Fragen und Anliegen zur Pflege haben. Sie soll einen unabhängigen Überblick geben, welche Möglichkeiten es gibt, welchen Zugang zu Unterstützungsleistungen Betroffene haben oder wie sich die ersten Schritte zu einer individuellen Pflegeleistung im Alter gestalten.

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit steht zu den Pflegestützpunkten: „[…] Wenn Hilfesuchende selbst pflegebedürftig sind oder pflegebedürftige Angehörige haben, erhalten sie im Pflegestützpunkt alle wichtigen Informationen, Antragsformulare und konkrete Hilfestellungen. […] Sie ermöglichen eine effiziente Vernetzung aller Angebote für Pflegebedürftige vor Ort sowie in der Region […].“

ALLER Angebote? Offenbar leider nicht „mehr“!

Nicht alle Betreuungsangebote werden derzeit und wohl auch künftig bei der Beratung einbezogen!

Als privater Dienstleister für häusliche Betreuung hat nach Recherchen der unsere Flyer herausgebenden Pflegestützpunkte unser Konzept in den letzten Jahren immer sehr gut funktioniert. Wir konnten unser Angebot in Form von Flyern für Hilfesuchende bereitstellen, damit sie die Möglichkeit haben, die für sie beste Pflegeoption auszuwählen. Mit unserer „rund um die Uhr Pflege“ im eigenen Zuhause schließen wir eine attraktive Lücke zwischen der Pflege durch Angehörige und dem Umzug in ein Pflegeheim. Das zu einem Preis, der in Anbetracht der Kosten eines Pflegedienstes, welcher zur Abrechnung von Pflegesachleistungen berechtigt ist, vergleichsweise moderat ist. Eine Kostenübernehme durch „Hilfe zur Pflege“ ist selten nötig.

Nun erreichte uns mehrfach die Nachricht, dass Pflege24 ab sofort nicht mehr zu den Anbietern gehört, die von Pflegestützpunkten auf Anbieterlisten für 24 Stunden häusliche Betreuungen gesetzt werden dürfen.

Wir fragen uns: Ist das fair für die Hilfesuchenden?

Offenbar haben Pflegestützpunkte die Anweisung erhalten, nur noch Pflegedienstleistungen zu empfehlen, deren Anbieter zur Abrechnung von Pflegesachleistungen berechtigt sind. In diese Kategorie fallen wir mit unserem Pflegekonzept leider nicht. In der Folge darf unsere Dienstleistung von den Mitarbeitern der Pflegestützpunkte nicht mehr weitergereicht werden, obwohl diese und auch unsere Kunden mit unserem Angebot sehr zufrieden sind, es vor allen Dingen die einzige Form darstellt, welche für den hilfesuchenden Verbraucher überhaupt noch finanzierbar, gleichzeitig auch rechtskonform ist.

Was bewegt die Entscheidungsträger zu dieser Vorgabe? Dass die Pflegestützpunkte derart in ihrer Arbeit beschnitten werden, ist unerklärlich und an dieser Stelle aufklärungsbedürftig. Denn: Übernehmen Sozialämter zum Teil die Kosten für häusliche Pflege – was bei den Preisen anderer Anbieter sehr häufig vorkommt – belastet dieser Umstand nicht nur die Hilfebedürftigen, sondern allgemein die Staatskasse. Und damit jeden Steuerzahler.

24 Stunden Pflege zu Hause – eine deutliche Kostenfrage

Zur Abrechnung von Pflegesachleistungen sind in Deutschland neben der ambulanten Pflegedienste sehr wohl einige sogenannte 24 Stunden Dienste berechtigt. Ihre Dienstleistung ist mit der unseren absolut vergleichbar. Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeit bilden den Kern der Betreuung im eigenen Zuhause. Allerdings unterscheiden wir uns in einigen Punkten auch ganz deutlich von diesen Anbietern – sehr zum Nutzen der Familien, der Pflegebedürftigen und der Sozialleistungsträger, weil die Kostenübernahme „Hilfe zur Pflege“ sehr viel niedriger ausfällt. Anbei ein kleiner Auszug, welcher keine Verbindlichkeit auf Vollständigkeit besitzt:

Pflege24(nicht mehr im Beratungsangebot der Pflegestützpunkte) Andere 24 Stunden Pflege Anbieter(weiterhin im Beratungsangebot der Pflegestützpunkte)
Pflegekraft bleibt dauerhaft im Haushalt (Wechsel nur bei Bedarf bzw. Vertretung während des Jahresurlaubs) Pflegekraft wechselt alle zwei Wochen
Kosten von unter 3000 Euro monatlich Kosten von oft bis zu weit über 10.000 Euro monatlich
Je nach Pflegegrad eine tragbare Zuzahlung Unabhängig vom Pflegegrad eine Zuzahlung, die unter normalen Umständen nicht zu leisten ist, ohne zum Sozialfall zu werden
Selten Kostenübernahme durch „Hilfe zur Pflege“ nötig Häufig hohe Kostenübernahme durch „Hilfe zur Pflege“ nötig

Allein durch die enormen monatlichen Kosten einer anderen 24 Stunden Dienstleistung sind die finanziellen Möglichkeiten von Pflegebedürftigen um ein Vielfaches übertroffen. Schnell sind auf diese Art auch bei gut situierten Pensionären/Rentnern Erspartes und Vermögen aufgebraucht. Für die Kinder und Enkel gerät ein mögliches Erbe in Gefahr.

Oft bleibt dann nur noch die Beantragung von Sozialleistungen, um die eigene Pflege bezahlen zu können. Das ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht für diese Menschen. Es wäre auch für die Sozialhilfeträger von großem Interesse, dass kostengünstigere und ebenso zuverlässige Pflegeangebote nicht ausgeklammert werden bei der Pflegeberatung. Denn so könnten sie zum Teil erhebliche Kosten sparen.

„Mal wieder“ in einem Topf mit den Entsendeunternehmen und den damit verbundenen Vermittlungsagenturen!?

Dass sich unsere Dienstleistung mit fest angestellten, osteuropäischen Pflegekräften enorm von der Vorgehensweise von Entsendeunternehmen unterscheidet, haben wir schon an anderer Stelle deutlich gemacht. Dennoch fallen wir durch diese Anordnung bei den Dachverbänden der Pflegestützpunkte genauso durch wie die vielen Vermittler ausländischer Pflegekräfte, deren Vorgehensweise die Grenzen der Legalität seit Jahren in geduldeter Weise überschreitet. Dieser Umstand bedrückt vor allem aus einer Perspektive: Hilfesuchenden wird ein kompetenter, langjährig erfolgreicher und familiengeführter Anbieter vorenthalten. Und das aus Gründen, die für uns weder nachvollziehbar noch plausibel sind.

Dass sich Deutschland nicht daran beteiligen will, Großteile der Unterstützungsleistungen und damit der Steuergelder ins osteuropäische Ausland ziehen zu lassen, ist verständlich. Aber sollte man dafür den Umstand in Kauf nehmen, dass Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, um über ihre Zukunft im Alter selbstbestimmt entscheiden zu können, zum Sozialfall werden? Das ist nicht gerechtfertigt. Genau das passiert aber, wenn die Pflegestützpunkte ihrer objektiven Beratungstätigkeit nicht mehr nachkommen dürfen.

Wir stehen hinter unserem Konzept – jetzt erst recht!

Diese Nachricht, dass unsere Dienstleistung nun nicht mehr über alle zur Verfügung stehenden Kanäle zu den Pflegebedürftigen gelangen kann, ist ein Skandal für die Pflege. Doch sie bestärkt uns auch bei dem persönlichen Einsatz, den wir für unser Pflegekonzept zeigen.

Wir positionieren uns deshalb noch einmal ganz klar:

  • Wir sind kein Entsendeunternehmen und distanzieren uns ganz deutlich von den Praktiken der mit diesen zusammenarbeitenden Vermittlungsagenturen.
  • Wir arbeiten mit bei uns selbst fest angestellten, sozialversicherungspflichtigen Pflegekräften, die dauerhaft Ihre Pflege übernehmen.
  • Wir bieten vertrauensvolle und persönlich betreute 24 Stunden Pflegedienstleistungen zu einem Preis, der bezahlbar ist.
  • Wir arbeiten zu 100% legal und orientieren uns ausschließlich an deutschem Arbeitsrecht.

Wir stehen hinter unserem Konzept und dem Alleinstellungsmerkmal, das wir dadurch auf dem Markt der Pflegeanbieter in Deutschland haben.

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