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Worum geht es bei der 24 Stunden Pflege zu Hause? Um Menschen!

Magazin


Zur Diskussion um Arbeitsstunden und Bereitschaftsdienste osteuropäischer Pflegekräfte

Es hat hohe Wellen geschlagen, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Juni 2021. Dort wurde klargestellt, dass bei der 24 Stunden Pflege im eigenen Zuhause auch Bereitschaftszeiten der Pflegekraft nach deutschem Mindestlohn vergütet werden müssen. Eugen Brysch (Vorstand Deutsche Stiftung Patientenschutz) sprach in der Tagesschau von einem Kostentsunami, der nach diesem Urteil auf die Betroffenen Familien zukomme.

In diesem Zusammenhang entstehen verständlicherweise viele Fragen. Was tun Familien, die eine Pflegekraft bei sich beschäftigen? Drohen Konsequenzen? Welchen Mindestlohn müssen sie zahlen? In einem externen Beitrag im SENIOREN RATGEBER zum Mindestlohn-Urteil bei „24-Stunden-Pflege“ hat sich eine Anwältin hierzu geäußert. Leider, wie wir als Pflegedienstleister finden, nicht immer korrekt. Wir möchten deshalb gerne hierzu Stellung beziehen aus der wichtigsten Perspektive, die es diesbezüglich gibt: der Realität in einem Pflegehaushalt. Zitate aus der Quelle, auf die wir uns beziehen, haben wir durch Kursivschrift hervorgehoben.

Qualität statt Quantität in der 24 Stunden Pflege

Primär geht es in der Diskussion um Zeit. Zeit, die die Pflegekraft für einen Pflegebedürftigen aufwendet. Diese Zeit einfach nur in mathematischen Parametern zu messen, ist etwas zu kurz gedacht. Es geht hier um zwischenmenschliche Beziehungen. Hier werden keine Fenster geputzt, sondern Menschen auf ihrem letzten Lebensabschnitt begleitet. Es geht darum, die Situation der Hilfebedürftigen ebenso anzuerkennen wie die der osteuropäischen Arbeitskraft, die nicht ausgebeutet werden möchte.

Niemand möchte in diesem Bereich Arbeit, die einfach nur abgeleistet wird. Fünf Minuten qualitativ hochwertiger Arbeit schlagen eine Stunde Dienst nach der Uhr um Längen. Fragen Sie deshalb nicht nur nach den vereinbarten Arbeitsstunden. Bezahlen Sie die Pflegekräfte fair und schätzen Sie ihre Arbeit.

Was ist faire Bezahlung in der 24 Stunden Pflege im eigenen Zuhause?

Beschäftigen wir Pflegekräfte oder Haushaltshilfen? Für den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland macht das einen wesentlichen Unterschied. Dass es sich bei den osteuropäischen Helferinnen in der Regel nicht um ausgebildete Pflegekräfte, sondern um Haushaltshilfen handelt, ist schlicht falsch. Mit der Einordnung unter dem Deckmantel „Haushaltshilfe“ begibt man sich auf sehr dünnes Eis.

Ja, es stimmt, dass Haushaltshilfen (Mindestlohn derzeit 9,60 €) seit dem Jahr 2010 auch grundpflegerische Leistungen in Privathaushalten erbringen dürfen. Wenn jedoch ein gewerblicher Dienstleister diese Haushaltshilfe stellt, ist sie über die Handlungen, die sie im Rahmen der Grundpflege durchführt, dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag „Pflege“ zuzuordnen. Dabei ist es unerheblich, ob die eingesetzte Kraft eine pflegerische Ausbildung hat. Die Art der Tätigkeit als Pflegehilfskraft oder Alltagsbegleiterin bei einem pflegebedürftigen Menschen ist entscheidend (Mindestlohn im Saarland derzeit 11,80 €). Genau das ist es, warum Familien bei uns Hilfe suchen: sie Sie benötigen grundpflegerische Leistungen – und nicht eine Rommé-Partnerin für Senioren.

Wir selbst unterliegen mit unserer angebotenen Dienstleistung der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW). Dies gewiss nicht, weil wir Haushaltshilfen beschäftigen.

Der Schwarzmarkt hat überhandgenommen in der 24 Stunden Pflege

Ist eine Arbeitskraft nach dem ansonsten gängigen Modell von einem ausländischen Dienstleister nach Deutschland entsandt, dann ist die Firma Arbeitgeber und somit für die Einhaltung der Arbeitszeiten verantwortlich. Schon ihrer Verantwortung für die Zahlung des deutschen Mindestlohns kommen diese Firmen ja offenbar nicht nach, wenn sie nur 9,60 € zahlen. Der Schwarzmarkt mit seinen womöglich höheren Arbeitslöhnen aber illegalen Beschäftigungsverhältnissen ist deshalb viel zu interessant geworden.

Wir bei Pflege24 achten auf die Einhaltung der Arbeitszeiten und dokumentieren dies jederzeit nachvollziehbar für die Behörden. Dass wir darüber hinaus über dem gesetzlichen Mindestlohn für Alltagsbegleitungen mit 12,55 € pro Stunde vergüten, haben wir schon an anderer Stelle deutlich gemacht.

Leider ist es auch für uns zunehmend schwieriger geworden, Pflegekräfte im Rahmen unserer Anforderungen zu finden, weil der Schwarzmarkt zu sehr floriert. Wir bewegen uns auf dem schmalen Grat, beide Seiten befriedigen zu müssen und zu wollen:

  • Die Pflegekraft soll angemessen und gerecht bezahlt werden.
  • Für den Kunden soll häusliche Pflege finanzierbar bleiben.

Dass sich der Schwarzmarkt durch das neue Urteil noch weiter vergrößert, steht leider zu befürchten.

Was sagen wir zu den Bereitschaftszeiten in der 24 Stunden Pflege zu Hause?

Bereitschaftszeiten können nur dort entstehen, wo die Arbeit nicht nach Dienstplänen geleistet wird. Und noch bezeichnender: nur an einem Einsatzort, an dem die Pflegekraft juristisch ausschließlich als Arbeitskraft verweilt. Das ist bei entsendeten Personen ohne Zweifel der Fall. Nicht umsonst müssen sie nach einer Einsatzzeit von 2-3 Monaten wieder zurück in ihr Heimatland, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

Unsere Pflegekräfte sind hingegen in Deutschland gemeldet und dem hiesigen Sozialversicherungssystem durch uns zugeführt. Wir haben Tag-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit in juristische und arbeitsrechtlich sichere Konstellationen bringen können, sodass innerhalb unserer Arbeitgeberschaft gar keine Bereitschaftsdienste entstehen.  

Auch die osteuropäischen Arbeitskräfte haben nicht zu vergessene Wünsche: faire Entlohnung, Ruhezeiten, soziale Absicherung. Dem trägt nicht nur der Gesetzgeber mit klaren Grundlagen zur Entlohnung Rechnung (steuerfreie Zuschläge bei Nachtarbeit (25 %) und Sonntagsarbeit (50%)), sondern auch wir im Kontext einer zusätzlich zu vermittelnden geringfügigen Tätigkeit für die Familie.

Unter dem juristisch abgesegneten Rahmen der betriebsfunktionalen Voraussetzung stellen darüber hinaus Kost und Logis der Pflegekraft BEI UNS keinen geldwerten Vorteil dar. Bei der EU-Entsendung ist diese Konstellation legal nicht einzuhalten.

Wie sollen sich also Familien verhalten, die eine Betreuungskraft beschäftigen?

Tatsächliche Arbeits- und Bereitschaftszeiten minutiös erfassen? Das erledigen wir als Dienstleister natürlich. Im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung sieht der Gesetzgeber dies allerdings nicht vor.

Die Kraft nach dem Uhrwerk einsetzen, ohne auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen Rücksicht zu nehmen? Das ist einer Pflegesituation nicht würdig.

Mehr Eigenleistung erbringen? Wie soll das in der Praxis funktionieren? Vielfach ist es den Angehörigen wegen räumlicher Distanz, Berufstätigkeit oder finanziell gar nicht möglich, entstehende Lücken zu überbrücken.

Natürlich stimmen wir dem Beitrag im SENIOREN RATGEBER zu, dass es nicht sinnvoll ist, weiterzumachen wie bisher und sich später auf Unwissenheit zu berufenEs sei denn, Sie sind bereits Kunde bei uns. Dann ist Unwissenheit kein Thema, denn wir arbeiten transparent und in rechtlich korrekten Bahnen.

Aber viele Ratschläge im Beitrag sind lediglich in der Theorie gut. In der Praxis steht diesem Vorgehen ein eklatanter Mangel im zwischenmenschlichen Bereich gegenüber. Die Umsetzung scheitert im Einzelfall.

Was Sie tun sollten:

Unser bester Ratschlag für Familien in dieser Situation: Beschäftigen Sie sich grundlegend mit ihrem gewählten Pflegemodell und gehen Sie gegebenenfalls einen anderen, rechtssicheren Weg. Mit uns! Für Ihren Angehörigen, für eine zufriedene Pflegekraft und für sich selbst!

Informieren Sie sich bei unserem zertifizierten Pflegeberater über die Konditionen einer 24 Stunden Pflege mit Pflege24:

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