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Mindestlohn und Bereitschaftszeiten in der 24 Stunden Pflege – aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts

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Gesetzeskonforme 24-Stunden-Pflege funktioniert – wir machen es vor

In einer ersten Reaktion können wir von Pflege24 nur sagen: Endlich tut sich was!

„Die 24-Stunden-Pflege gerät ins Wanken“ titelte gestern die Tagesschau nach einem aktuellen Gerichtsurteil, das die Branche aufrütteln dürfte:

Das Bundesarbeitsgericht entschied aktuell, dass ausländische Pflegekräfte in Privathaushalten in Deutschland auch den gesetzlichen Mindestlohn erhalten müssen. Wir haben diese Entscheidung schon vor langer Zeit selbst getroffen, denn private Pflege zu Hause darf sich nicht länger unter dem Deckmantel der geduldeten Schwarzarbeit verstecken!

Bei einer Entsendung nach Deutschland muss die hiesige Mindestlohnregelung zum Zuge kommen – und zwar die, die für die ausgeführte Tätigkeit gilt! Dass entsandte, ausländische Pflegekräfte hier meist nur den gesetzlichen Mindestlohn von Haushaltshilfen in Höhe von 9,60 € erhalten, ist nicht nur ungerecht, sondern auch illegal.

Für Pflegeleistungen gelten allgemeinverbindliche Tarifverträge. In unserem Arbeitsfeld ist es der für Pflegehilfskräfte, der Stand 01.04.2021 im Saarland und allen westlichen Bundesländern bei 11,80 € zu liegen hat.

Pflege24 ist hier einen kleinen Schritt voraus. In ihrem festangestellten Arbeitsverhältnis mit uns erhalten alle Pflegekräfte schon seit einiger Zeit den Mindestlohn von 12,55 pro Stunde, der für Pflegehilfskräfte gesetzlich erst ab dem 01.04.2022 vorgesehen ist.

Arbeitszeiten und Sozialleistungen in der privaten 24 Stunden Pflege

De facto haben aus dem Ausland entsandte Einsatzkräfte ihren Wohnort eigentlich im Heimatland. Sie befinden sich also bei ihrem Einsatz in Deutschland vertraglich tatsächlich 24 Stunden in Bereitschaft am Arbeitsort. Für unsere Angestellten bedeutet die Verlegung ihres Wohnortes nach Deutschland ein Plus an Lebensqualität. Ihr Privatleben und die Arbeit sind damit viel besser in Einklang zu bringen.

Im Rahmen der Arbeitsverträge mit Pflege24 fallen für die rumänischen Pflegekräfte keine Bereitschaftszeiten an. Die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten verteilen sich, natürlich der jeweiligen Pflegesituation angepasst, im Rahmen flexibler Arbeitszeitkonten über den Tag. Mögliche Einsatzzeiten am Sonntag, Feiertag und nachts werden von der Pflegekraft unmittelbar mit der Familie abgesprochen und in einer geringfügigen Beschäftigung vergütet.

Kurz zusammengefasst: Davon profitieren unsere Angestellten

  • Wir zahlen schon jetzt den in Zukunft vorgesehenen gesetzlichen Mindestlohn für Pflegehilfskräfte von 12,55 €.
  • Die Pfleger*innen werden dort gemeldet, wo sie de facto während ihrer Beschäftigung auch wohnen: am Wohnort des/der Pflegebedürftigen.
  • Soziale Sicherheit mit deutscher Krankenversicherung und Altersversorgung (diese bereits nach 60 Monaten Tätigkeit) ist für uns selbstverständlich.
  • Bereits nach 12 Monaten erlangen unsere Angestellten einen unbefristeten Arbeitnehmerstatus in Deutschland – und damit Arbeitssicherheit und Schutz bei Arbeitslosigkeit.
  • Wir arbeiten mit transparenten und vertraglich klar vereinbarte Einsatzzeiten und Dienstplänen. Monatlich teilen uns unsere Angestellten in einem Vordruck mit, ob diese Einsatzzeiten eingehalten wurden oder wir als Arbeitgeber eine Prüfung durchführen sollten.
  • Wir informieren über die Möglichkeit eines zweiten Arbeitsvertrags direkt zwischen Pflegekraft und Familie. Arbeitszeiten an Sonntagen, Feiertagen und nachts werden jeder Pflegekraft in diesem Rahmen als geringfügige Beschäftigung vergütet.

Dass unsere Angestellten mit ihren Arbeitsbedingungen glücklich sind, hatte erst kürzlich unsere langjährige Pflegekraft Liliana Comanescu in einem Interview betont. Für uns als Arbeitgeber bedeuten zufriedene Einsatzkräfte eine bessere Pflege in Ihrem Zuhause. Eine Win-Win-Situation für alle – das ist unser Ziel.

Bringt das neue Urteil die erhoffte Positivwende für die 24 Stunden Pflege?

Wir haben leider die Befürchtung, dass es aufgrund des bahnbrechenden Urteils zum Mindestlohn kaum Pflegedienstleister geben wird, die unserem Beispiel folgen. Vielmehr dürfte der sowieso schon umfassende Anteil der Schwarzarbeit von geschätzten 90 Prozent in deutschen Pflegehaushalten noch zunehmen.

Nur am Rande: Im Zusammenhang mit gesetzlich angestoßenen, steigenden Lohnkosten ist es umso trauriger, dass die Pflegereform 2021 kaum für Entlastungen bei der privaten Pflege sorgen wird. Wir hoffen, dass dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts einen wichtigen Impuls in Richtung Politik senden kann.

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