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Update: Nur eine MINI-Pflegereform 2021 – viel weniger Entlastung bei 24 Std Pflege zu Hause als angekündigt

Magazin


Die private 24 Stunden Pflege steht im Regen!

Enttäuschend. Frustrierend. Ein Schlag ins Gesicht. Was noch in unserem Beitrag vom Januar 2021 so viel Hoffnung weckte, wurde kurz vor dem Start von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und seinem Kabinett in den Abgrund gestoßen. Am 01.07.2021 sollte es zur viel beworbenen und lange überfälligen großen Pflegereform kommen. Immer mehr wurde in den letzten Monaten an den ursprünglichen Versprechungen gerüttelt. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale kritisierte diesen Trend schon im März. Vier Wochen vor dem Ziel entscheiden die Verantwortlichen nun am 02.06.2021, dass es weniger Verbesserungen geben wird als erwartet. Und das vor allem im häuslichen Bereich der 24 Stunden Pflege.

Wir sind entsetzt!

Peter Thelen vom Tagesspiegel stellt zurecht die Frage, ob es sich bei der Pflegereform um ein Danaergeschenk handele – ein „Geschenk“, dass dem Beschenkten nichts als Unheil bringt. Schauen wir uns die einzelnen Punkte an, die nun doch nicht oder nicht in dem versprochenen Maße für Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sorgen werden.

Einschränkungen beim Entlastungsbudget

Es hieß, Pflegebedürftige hätten die freie Wahl, ob sie das Jahresbudget für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege einsetzen. Diese Flexibilität wird nun massiv eingeschränkt. Wird Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch genommen, sollen dafür nur bis maximal 40 % des Jahresbudgets genutzt werden können. Der Rest steht nur für tageweise Verhinderungspflege zur Verfügung. Auf diese Weise wird die häusliche Pflege, die ohnehin schon von Aufopferung und Organisation geprägt ist, noch weiter erschwert.

Bei Pflege24 erfolgt die Abrechnung dann in Zukunft ganz nach Ihren Bedürfnissen tageweise und zu Preisen, die sich mit der Erstattung decken. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit leider nur zur Hälfte ausgezahlt.

Leistungen bei Verhinderungspflege werden nicht erhöht

Im Rahmen der Kurzzeitpflege soll der Leistungsbetrag, den die Pflegeversicherung übernimmt, um 10% erhöht werden. Wir fragen uns: Warum profitiert nicht auch die Verhinderungspflege bei der 24 Stunden Pflege zu Hause von dieser Erhöhung? Pflegebedürftige, die ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen möchten, profitieren also nur, wenn sie sich für eine bestimmte Zeit in eine vollstationäre Einrichtung begeben. 

Schon jetzt besteht ein Ungleichgewicht zwischen der häuslichen und der vollstationären Betreuung, weil die Leistungen aus der nicht in Anspruch genommenen Verhinderungspflege zu 100 % für Kurzzeitpflege verwendet werden dürfen, umgekehrt aber nur die Hälfte der Kurzzeitpflegeleistungen für die Verhinderungspflege genutzt werden kann. Ob die 10%-ige Erhöhung sich auch bei diesem Betrag bemerkbar machen wird, konnten wir noch nirgendwo erfahren.

Aufrechnung von Pflegesachleistungen bei der 24 Stunden Pflege zu Hause kommen nun doch nicht

Nicht genutzte Sachleistungen können von Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu maximal 40% in einen Entlastungsbetrag umgewandelt werden – für andere dringend nötige Unterstützungen im Alltag. Dieser Vorteil kann jedoch nur über ambulante Pflegedienste abgerechnet werden. Geplant war, eine Kombi-Leistung in der 24 Stunden Pflege ins Leben zu rufen, mit welcher auch solche Leistungen mit 40% als Sachleistung berücksichtigt werden sollten. Nun bleibt es bei 100% Pflegegeld.

Die Enttäuschung ist riesengroß. Mit ihren Beschlüssen hat die Bundesregierung sich ein Stück weit gegen private Pflege entschieden! Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) drückt es auf seiner Webseite treffend aus: Anscheinend möchte sich Jens Spahn (CDU) mit seiner Reform auf Niveau des kleinsten gemeinsamen Nenners um fünf vor Zwölf über die Bundestagswahl retten.

Zum Vergleich und damit niemand den ursprünglichen Plan vergisst, haben wir unseren Beitrag vom 11.01.2021 an dieser Stelle belassen. So konnten wir uns von einem halben Jahr noch mit unseren Kunden freuen:

Pflegereform 2021 – Entlastung auch die für 24 Std. Pflege zu Hause

Das Jahr 2021 hält beim Thema Pflege eine positive Entwicklung bereit: Wird die Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn umgesetzt wie geplant, wird es tiefgreifende Veränderungen und finanzielle Entlastung im Alter geben. Auch der Bereich der 24 Std Betreuung zu Hause wurde bei den Neuerungen bedacht. Ab dem 1. Juli 2021 dürfen unsere Kunden auf flexiblere und höhere Pflegeleistungen hoffen.

Hier profitieren unsere Kunden bei der Betreuung daheim

In mehreren Bereichen sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch die Pflegereform bedacht werden. Finanziell profitieren Familien von der Erhöhung des Pflegegeldes und einem neuen Entlastungsbudget.

Erhöhung des Pflegegeldes um 5 %

Ab dem 1. Juli 2021 soll das Pflegegeld in den jeweiligen Pflegegraden im ersten Schritt um 5 % steigen. Relevant ist diese Erhöhung für Menschen, die mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind. Hier ein Überblick über die finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Pflegegeld monatlich bisher ab 1.7.2021 voraussichtlich
1
2 316 € 331,80 €
3 545 € 572,25 €
4 728 € 764,40 €
5 901 € 946,05 €

Beispielrechnungen zum aktuellen Pflegegeld

Eine weitere Entlastung steht in Zukunft regelmäßig an. Ab 2023 sollen diese Leistungen grundsätzlich in Anlehnung an die Inflationsrate angehoben werden. Bei einer jährlichen Inflationsrate von durchschnittlich 1-2 % würde das eine gesicherte finanzielle Entlastung für unsere Kunden bedeuten. Eine Maßnahme, die sehr zu begrüßen ist.

Pauschale für Pflegehilfsmittel wird angehoben

Bislang erhielten Pflegebedürftige zur Deckung ihres Bedarfs an Hilfsmitteln für ihre Pflege monatlich pauschal 40 Euro. Die Unterstützungsleistung für Betteinlagen, Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel und Mundschutz steigt mit der Pflegereform auf 60 Euro

Neues Entlastungsbudget bündelt mehrere Pflegeleistungen

Allen Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, stand bisher ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zu. Dieses Geld konnte im Rahmen der Verhinderungspflege eingesetzt werden. Zukünftig soll ein „Entlastungsbudget“ diese und andere Leistungen bündeln. Es beträgt 3.300 Euro jährlich für jeden Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Ob Pflegebedürftige dieses Budget in der 24 Stunden Pflege für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege nutzen, soll ihre Entscheidung bleiben.

Steuerentlastungen für Angehörige werden ergänzt

Derzeit können Angehörige steuerliche Erstattungen wegen außergewöhnlicher Belastung geltend machen. Diese sollen zukünftig durch einen Pflegepauschbetrag ergänzt werden, der von Steuerklasse und Pflegegrad abhängig ist. Ob unsere Kunden hiervon profitieren können, ist individuell zu klären.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Leistungen in der 24 Stunden Pflege kosten Pflegepersonen und Senioren viel Kraft und Ressourcen. Dass diese Leistungen zukünftig über finanzielle Entlastungen honoriert werden, deuten wir als wichtigen Schritt in eine gute Richtung. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf, wenn wir Sie bei der Pflege Ihrer Angehörigen unterstützen können. Unsere Pflegeberater widmen sich Ihrer Anfrage ganz individuell am Telefon: 0681/4109 9020.

Sie hätten zunächst gerne einen Überblick über die Kosten für unsere 24 Std Seniorenbetreuung? Nutzen Sie unseren Pflegekostenrechner. Auf den Preis unserer Leistungen hat die bevorstehende Pflegereform keinen Einfluss. Die Vorteile verbleiben voll und ganz bei Ihnen!

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