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Jetzt neu: Sozialfürsorgepflege24

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Sozialfürsorgepflege24 ist in der Ausführung, und der Übernahme der Kosten, durch deutsche Sozialämter – Abteilung Hilfe zur Pflege – bewilligt. Sind Sie also der Meinung, dass Sie die Pflegekosten nicht aus eigenen Mitteln und aus den Erstattungen der Pflegekasse tragen können, ganz oder teilweise, so sprechen Sie bitte bei Ihrem Sozialhilfeträger – Hilfe zur Pflege – vor, damit diese entsprechende Unterlagen bei uns anfordern können, welche zur jeweiligen Bewilligung auf Übernahme der Kosten, benötigt werden.

Selbstverständlich werden dort sämtliche Einkommens – und Vermögensverhältnisse Ihrerseits geprüft, bevor eine ganze oder teilweise Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger erfolgen kann.

Der Träger wird nicht zu unserem Vertragspartner; das bleiben immer Sie, jedoch konnten wir schon Kostenübernahmen von annähernd 100% durch unser Programm erreichen.

Vielleicht auch für Sie? Sprechen Sie uns an!

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* Hinweis:
Wir werben vielzählig mit dem Begriff: „24 Stunden …..“. Hierbei nehmen wir keinen Bezug zur tatsächlichen Arbeitszeit unserer angestellten Betreuungskräfte; es ist lediglich eine branchenübliche Bezeichnung, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch für unsere Dienstleistung „Häusliche Pflege/Betreuung“ etabliert hat. Keine unserer Angestellten darf, kann - und wird 24 Stunden arbeiten.

Wir freuen uns über Empfehlungen auf sozialen Netzwerken.

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