Skip to main content

Monat: April 2020

Marktcheck von Verträgen von „24-Stunden-Betreuungen“: Wir erfüllen die Kriterien!

Studie der Verbraucherzentrale: „Verlässlich? Transparent? Flexibel? Verträge rund um die „24-Stunden-Betreuung“ durch ausländische Betreuungskräfte im Marktcheck“

Im Rahmen des Projekts „Marktprüfung ambulante Pflegeverträge“ wurde die Studie durch die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland durchgeführt, die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wurde. Die Untersuchung widmete sich den Angeboten zur „24-Stunden Betreuung“ durch ausländische Dienstleister – und prüfte die vorliegenden Verträge von insgesamt 15 Vermittlern in Stichproben auf Herz und Nieren. Die daraus entstandene Broschüre zeigt Rechte im ambulanten Pflegemarkt sowie über verschiedene Vertragsgestaltungen auf und gibt Betroffenen konkrete Handlungsoptionen an die Hand.

Zur Studie wurden von einem fingierten Betroffenen einmal die Vertragsunterlagen „verdeckt“ angefordert – nämlich der Vermittlungs- und Betreuungsvertrag. 9 der 15 Anbieter schickten die kompletten Vertragsunterlagen zu. 3 Anbieter übersandten nur einen der beiden notwendigen Verträge. 3 Anbieter schickten gar nichts.

Im zweiten Schritt forderten die Mitarbeiter der Verbraucherzentralen „offen“ offiziell die Verträge zur Überprüfung an. Diesmal schickten 4 Anbieter die kompletten Unterlagen zu. 10 Anbieter schickten. nur einen der beiden notwendigen Verträge. 1 Anbieter schickte gar nichts.

Im ersten Schritt positiv: die „verdeckt“ und „offen“ angeforderten Verträge unterschieden sich inhaltlich nicht. Allerdings enthalten die Verträge vielerlei Fallstricke, die für den Auftraggeber in Sachen Schwarzarbeitgewährung wie auch für den Anbieter insbesondere im Punkt Steuerhinterziehung und Sozialabgabenbetrug gefährlich werden könnten.

Wir zeigen Ihnen anhand der Ergebnisse und Warnhinweise in der Broschüre, was bei uns grundlegend richtig gemacht wird.

Die Marktsituation: 90% sind illegal

Bei Dienstleistern der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft sind laut Schätzung des Verbandes Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) etwa 90 % der Betreuungskräfte aus Osteuropa illegal beschäftigt und nicht sozialversichert. Experten der Gewerkschaft ver.di gehen von insgesamt bis zu 300.000 Betreuungskräften aus dem Ausland in deutschen Haushalten aus. Der Bundesverband häusliche SeniorenBetreuung e.V. vermutet, dass etwa 200.000 Haushalte nach diesem Modell versorgt werden. Schätzungsweise 400 Unternehmen bieten in Deutschland eine häusliche Versorgung durch ausländische Betreuungskräfte, die im Haushalt leben, gegen Rechnung an. Die am häufigsten angebotene Variante des Modells ist die Entsendung von Betreuungskräften aus dem Ausland durch ausländische Unternehmen.

Grundlagen: So funktioniert die Entsendung

Die beiden Grafiken aus der Broschüre zeigen, wie Entsendung zu funktionieren hat. Der Verbraucher wendet sich an die Vermittlungsagentur und erhält im besten Fall eine Angestellte der ausländischen Firma, die diese auch zu mindestens 25% im Heimatland beschäftigen muss. Die zwischengeschaltete Agentur regelt Verträge mit dem Kunden und der Firma im Ausland (bestenfalls ein echtes Unternehmen und keine Scheinfirma). Der Vermittler fungiert besonders in den illegalen Modellen als Zahlungsempfänger der Rechnungen aus beiden Verträgen. Somit kann er die ausländischen Kräfte vor Ort meist direkt in bar bezahlen, da die ausländische Scheinfirma oft eh nicht besetzt ist. Die ahnungslosen Kunden bekommen von der Betrügermasche oft nichts mit, sind aber im Falle einer Anzeige oft mit im Boot der Ermittlungen.

Laut einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit übten 2019 insgesamt 583.000 den Beruf der Altenpflege in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis aus, 1.060.000 Personen als Krankenpflegekräfte. So hat sich in den letzten fünf Jahren die Zahl der im Zuge der europäischen Freizügigkeit in Deutschland beschäftigten Pflegekräfte um 28.000 auf 75.000 erhöht (40.000 Krankenpflegekräfte, 34.000 Altenpflegekräfte).

Das heisst: 225.000 der ausländischen Betreuer in häuslicher Gemeinschaft sind bestenfalls im Entsenland oder gar nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Die Vertragspartner im Entsendemodell (Screenshot: Broschüre der Verbraucherzentrale Berlin)
Die Verträge im Entsendemodell (Screenshot: Broschüre der Verbraucherzentrale Berlin)
Die Zahlungswege im Entsendemodell (Screenshot: Broschüre der Verbraucherzentrale Berlin)

Rechtliche Probleme der illegalen Entsendung

  1. Ohne das Entsendeformular A1 geht gar nichts

Die wenigsten Entsendebetriebe legen dem Kunden direkt bei Arbeitsbeginn oder überhaupt das A1-Forumular vor, das die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung und Sozialversicherung bescheinigt.

Bei Beschäftigungszeiträumen von mehr als 7 Tagen muss dieses komplett im Vorfeld beantragt und ausgestellt werden. Das heisst im Detail: Dieses Formular wird von den Behörden im Entsendeland nach Überprüfung ausgestellt. Dies geschieht im üblichen Ablauf erst nach Vertragsunterzeichnung, da unter anderem der Name des deutschen Kunden und die dortige Arbeitsadresse eingetragen werden muss. Prinzipiell hat dieses Formular eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren – wieso also werden von Entsendeunternehmen regelmäßige Personal-Tausch-Aktionen nach meist 2 bis maximal 3 Monaten durchgeführt? Läuft hier etwa doch nicht alles legal ab, sondern in Form von Touristen-Visa?

Speziell sieht das Entsendegesetz gar keinen Austausch von Personal vor. Somit darf keine Pflegekraft durch eine andere ersetzt werden, da dadurch gegen bestehende EU-Gesetze verstossen wird. An diesen Umstand hält sich anscheinend niemand in der Branche.

Verbraucher sollten sich das Formular unbedingt im Original vorlegen lassen. Kein Anbieter der Stichprobe verpflichtete sich im schriftlichen Vertrag zur Vorlage des A1-Formulars. Weshalb wohl?

Wenn die Betreuungskraft im Heimatland nicht ordnungsgemäß angestellt und versichert ist, könnte der Verbraucher als faktischer Arbeitgeber angesehen werden. In diesem Fall muss er die Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend ab Beginn der Betreuung zahlen. Dies kann zum erheblichen finanziellen Risiko für den Auftraggeber werden, besonders wenn schon ein paar Jahre Betreuung stattgefunden haben. Greift eine europäische Behörde eine Pflegekraft ohne A1-Bescheinigung auf, darf sie Sozialversicherungsbeiträge nach dem Landesrecht erheben – und zusätzliche Bußgelder fordern. Diese liegen meist zwischen 1.000 und 10.000 Euro.

Misstrauisch sollte man werden, wenn die Betreuungskraft bereits Stunden nach Vertragsunterzeichnung daheim beim Kunden mit der Arbeit loslegt. Das Formular gibt es erst nach ein paar Tagen von der Behörde im Heimatland ausgehändigt. Und dann erst kann sich die Arbeiterin auf den Weg nach Deutschland machen.

So sieht das Entsendeformular A1 aus: Dieses muss bereits ab dem 1. Arbeitstag vorliegen
  1. Arbeitszeitgesetze gelten auch für Betreuungskräfte

Arbeitsanweisungen dürfen beim Entsendemodell nur durch die Firma im Ausland erfolgen, bei der die Entsendekraft eingestellt ist. Also der zu Pflegende, der Kunde oder der Vermittler darf der Pflegekraft nicht direkt sagen, was zu tun ist. In der Praxis selten bis gar nicht umgesetzt und somit absolute Grauzone.

Die wöchentliche Arbeitszeit der Betreuungskraft sollte im Betreuungsvertrag geregelt sein. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Auch für die ausländischen Betreuungskräfte gilt das deutsche Arbeitszeitgesetz. Bei 50% der überprüften Betreuungsverträge fehlten Angaben zur Arbeitszeit der Betreuungskraft!

  1. Agenturen-Modelle verschieben Gelder ins Ausland

Das System bei den meistens Anbietern ist relativ einfach beschrieben: Der Kunde zahlt den Löwenanteil der monatlichen Rechnungen an die ausländische Firma – damit ist es erst einmal im Ausland geparkt. Ein kleiner Anteil davon wandert offiziell zurück nach Deutschland – nämlich die Provisionsanteile an die deutsche Agentur.

Gleichzeitig erhält diese noch Vermittlungsgebühren vom Kunden bezahlt. Von den sieben Vermittlungsagenturen, die einen schriftlichen Vertrag mit den Verbrauchern abschlossen, verlangten 6 Gebühren in sehr unterschiedlicher Höhe für die Vermittlung und die weitere Unterstützung während des laufenden Betreuungsverhältnisses direkt von den Verbrauchern. Die Studie enthält verschiedene Gebühren-Beispiele: einmalig 399 Euro, monatlich 120 bis 490 Euro, jährlich 490 Euro oder in einem Fall keine vorherigen Angaben.

Unterm Strich bleibt jedoch steuertechnisch recht wenig Geld in Deutschland zurück.

  1. Kleingedrucktes wird oft zum Nachteil der Kunden

Kritik in der Studie:
In 3⁄4 der überprüften Betreuungsverträge fand sich kein Hinweis auf das gesetzliche Widerrufsrecht der Verbraucher. Bei der Hälfte der untersuchten Vertragsverhältnisse, haben Verbraucher neben dem Betreuungsvertrag auch noch einen schriftlichen, häufig mit laufenden Kosten verbundenen Vermittlungsvertrag abgeschlossen. Dieser muss ebenfalls gesondert gekündigt werden.
Der Vorteil bei einer 24-Stunden-Betreuung durch Pflege24.expert:
Unsere Verträge sind geprüft, entsprechen dem geltenden Recht und werden stetig der beiderseitigen Rechtslage angepasst.

Kritik in der Studie:
Drei überprüfte Betreuungsverträge enthielten unzulässige Haftungsklauseln. In 10 der 12 Betreuungsverträge übernahmen die Entsendeunternehmen keine Haftung für Schäden.
Der Vorteil bei einer 24-Stunden-Betreuung durch Pflege24.expert:
Unsere Verträge sind geprüft, entsprechen dem geltenden Recht und werden stetig der beiderseitigen Rechtslage angepasst. Zudem besteht selbstverständlich eine Betriebshaftpflicht, die einen eventuellen Schaden verursacht durch die Pflegerin abgedeckt.

Kritik in der Studie:
In der Hälfte der Betreuungsverträge war nicht geregelt, wie schnell Verbraucher nach Ausfall der Betreuungskraft weiter versorgt werden. In den Verträgen, die diesen Fall ausdrücklich regeln, betrug die Versorgungslücke 5 bis 7 Tage.
Der Vorteil bei einer 24-Stunden-Betreuung durch Pflege24.expert:
Wir als deutsches Pflege-Unternehmen haben Arbeitskräfte direkt im Land und können direkt darauf zugreifen. In Notfällen können wir mit Hilfe der im Land vorhandenen Arbeitskräfte auch andere kurzfristige Lösungen ermöglichen.

Kritik in der Studie:
In der Hälfte der Betreuungsverträge fehlten Angaben zur Arbeitszeit der Betreuungskraft. Die wöchentliche Arbeitszeit der Betreuungskraft sollte im Betreuungsvertrag geregelt sein. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden – und auch, um als Kunde rechtssicher gegenüber einer behördlichen Überprüfung zu sein.
Der Vorteil bei einer 24-Stunden-Betreuung durch Pflege24.expert:
Es ist alles klar im Vorfeld und transparent geregelt. Schließlich halten wir uns an geltendes Recht und müssen nicht Angaben im Vertrag vermeiden, um am Ende bei Kontrollen angreifbar zu sein. Entsendeunternehmen vermeiden aus diesem Grund gerne genauere Angaben.

Kritik in der Studie:
Welche Kosten kommen insgesamt auf Sie zu? Fragen Sie gegebenenfalls nach und halten Sie auch die nicht schriftlich ausgewiesenen Kosten für Ihre Unterlagen fest. Die Verpflichtung der Verbraucher, für zusätzliche Heimfahrten, Telefongebühren und die Verpflegung der Betreuungskraft aufzukommen, fand sich nur versteckt in den Verträgen. Die Kosten wurden grundsätzlich nicht beziffert.
Der Vorteil bei einer 24-Stunden-Betreuung durch Pflege24.expert:
Bei uns findet kein Auslands-Austausch statt. Die Arbeitskräfte unseres deutschen Pflege-Unternehmens befinden sich bereits sozialversicherungspflichtig angemeldet im Inland. Sofern gewünscht, nehmen die Arbeitskräfte an der pädagogisch notwendigen gemeinsamen Einnahme von Essen teil.

Pflege24.expert ist ein komplett deutsches Unternehmen mit Wurzeln in Deutschland

Grundlegender Unterschied: Wir sind keine Agentur, sondern ein komplett deutscher Pflegebetrieb

Pflege24.expert ist ein komplett deutsches Unternehmen mit Wurzeln in Deutschland
  1. Anstellung, Sozial- und Krankenversicherung komplett in Deutschland
  2. Kompletter Nachweis der Arbeitszeit
  3. Sicherheit für den Kunden durch offizielle, zusätzliche geringfügige Beschäftigung vor Ort
  4. kein turnusmäßiger Austausch der Pflegekräfte – somit vorteilhaft z.B. für den Gewöhnungseffekt bei Vorliegen dementieller Erkrankungen

Die gebräuchlichen Modelle zur 24-Stunden-Betreuung sind folgende:

  • die Entsendung durch ein ausländisches Unternehmen, ggf. über eine deutsche Agentur vermittelt
  • Selbstanstellung durch Vermittlung deutscher Jobcenter (über eine spezielle Abteilung)
  • Vermittlung von Selbständigen

Unser Modell ist hier völlig neu und einzigartig auf dem Markt:

Oftmals kann ein Rad nicht neu erfunden werden. Wir haben jedoch aus der Analyse und Erfahrungen verschiedener 24-Stunden-Betreuungs-Modelle heraus und dabei enthaltener rechtlicher Schwierigkeiten ein komplett neues, eigenes System entwickelt, das Rechtssicherheit für alle drei Seiten bietet: für den Auftraggeber, für die Pflegekraft und für das Pflege-Unternehmen.

Grundsätzlich sind wir kein „deutscher Vermittler“ oder eine „deutsche Agentur“. Wir vermitteln uns selbst ohne zwischengeschaltete Vermittlungsagenturen – vergleichbar einem Autohersteller, der die Leistung nur noch direkt ab Werk statt über vermittelnde Autohäuser verkauft. Wir haben keine Agenturen und auch keine Scheinfirmen im Ausland, sondern wir sind statt einem oft undurchsichtigen Firmengeflecht lediglich eine Firma – ein komplett deutscher Dienstleister. Da wir nicht zwei bis drei Kooperations-Firmen gleichzeitig finanziell tragen müssen, bleibt uns am Ende bei gleichem Leistungsvolumen trotz deutscher Lohnnebenkosten genügend übrig, um bei den Preisen konkurrenzfähig zu bleiben.

Unser Unternehmenskonzept wurde bereits durch die Deutsche Rentenversicherung Saarbrücken geprüft und nicht beanstandet. Durch das Bestehen der Betriebsprüfungen können wir eine höhere Wertigkeit vorweisen, als käuflich zu erwerbende TÜV- oder DEKRA-Zertifizierungen.

Zudem ist unser Berater-Personal professionell aufgestellt. So verfügen wir unter anderem auch über eine Zertifizierung zum Pflegeberater nach §7a SGB XI.  Das erfolgreich abgeschlossene Fernstudium erhöht die Möglichkeit des Zugangs zu weiteren Tätigkeitsfeldern im Pflegebereich, wie die allgemeine Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die Unterstützung bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), das einrichtungsinterne Pflegegradmanagement oder die Tätigkeit im Qualitätsmanagement. Alle erforderlichen Kompetenzen aus den Bereichen Pflegefachwissen, rechtliche Grundlagen sowie Case Management inklusive Kommunikation und Moderation wurden unserem Fach-Berater vermittelt. Somit unterscheiden wir uns auch grundlegend in der Beratung einer ausschließlich gewinnorientierten Vermittlungsagentur, deren Berater häufig fachlich unqualifizierte Verkäufer sind.

Wir als deutscher Pflegebetrieb vermitteln lediglich als Zusatzleistung unsere eigenen Angestellten in eine geringfügige Nebenbeschäftigung als Haushaltshilfen, da ansonsten die gesamt zur Verfügung stehenden Arbeitszeiten nicht ausreichen würden, um das Gesamtkonzept der 24-Stunden-Betreuung sicherzustellen.

Diese zusätzliche Vermittlung wird deswegen betrieben, da ein Privathaushalt per Definition nie ein Pflegebetrieb sein kann. Die Problemstellungen hierbei:

  • Wir dürfen als Arbeitgeber nur die 6-Tage-Woche anbieten. Was macht ein Pflegebedürftiger am 7. Tag der Woche? Er ist weiter pflegebedürftig.
  • Wir müssen preislich konkurrenzfähig sein. Alle Beiträge unterliegen der deutschen Umsatzbesteuerung. Würden wir alles komplett ohne diese zusätzliche Vermittlung anbieten, wäre es zwar eine gute Dienstleistung, aber für die Kunden schlichtweg unbezahlbar, da zu teuer.
  • Für die Vermittlung der geringfügig Beschäftigten fallen aus wirtschaftlichen Eigeninteressen Vermittlungsgebühren in Höhe von 499 Euro an, welche jedoch im Rahmen von Bonus-Angeboten häufig erlassen werden können. Wenn sich hier Interessenten ein unverbindliches Angebot erstellen lassen und dieses binnen 7 Tagen verbindlich annehmen, dann werden die Gebühren für die Vermittlung der geringfügig Beschäftigten erlassen.

Innerhalb unserer Dienstleistung als zugelassener Pflegebetrieb bieten wird die Ableistung der Arbeitszeit in 3 Schichten an über sogenannte flexible Arbeitszeitkonten.

Die Schichten sind so gelegt, dass diese nur an Werktagen abgerufen werden (also von Montag bis Samstag) und nicht zu Zeiten, an denen es Aufschläge (wie Nachtschicht) zur Folge hätte.

  • Dienstpläne und Stundenaufzeichnungen werden selbstverständlich lückenlos geführt. Diese werden durch die Angestellten abgezeichnet und liegen lückenlos und transparent für reguläre Prüfungen durch Deutsche Rentenversicherung oder Zoll in den Büroräumen vor.
  • Einmal im Monat geben uns die Angestellten über ein von uns benanntes „arbeitsrechtliches Formular“ Rückmeldung, dass die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen im vergangenen Monat korrekt eingehalten wurden. Falls nicht, dann können diese über das Formular um Überprüfung vor Ort durch uns als Arbeitgeber bitten. Diese Formulare werden für die entsprechenden Jahre abgeheftet und archiviert – vor allem zum Schutz der Kunden.
  • Jeden Monat erstellt unsere Lohnbuchhaltung über die üblichen DATEV-Systeme die Gehaltsnachweise und führt die Sozialversicherungsbeiträge an die entsprechenden Stellen ab.
  • Einmal im Jahr wird die Unfallversicherung für ambulante Pflegedienste entrichtet an die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in Hamburg.
  • Die Wirtschaftsleistung bleibt komplett in Deutschland: wir führen Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Lohnsteuer und Einkommensteuer hierzulande ab. Selbst die Kapitalertragssteuer für Gewinnentnahmen landen in deutschen Steuerkassen. Damit grenzen wir uns komplett von den ausländischen Agenturmodellen ab.

Was ist aber genau zu den übrigen Zeiten, also nachts oder sonn- und feiertags? Genau dann kommt die geringfügige Beschäftigung durch den Kunden zum Tragen, denn dieser ist kein Pflegebetrieb. Der Kunde erhält dazu von uns als Serviceleistung eine neutrale Vertragsvorlage zwischen ihm und der Pflegekraft, könnte aber auch aus der Vorlage üblicher Standardverträge selbst eine Vereinbarung erstellen. Wir helfen bei der Anmeldung bei der Minijobzentrale in Essen durch Vorausfüllen des Haushaltsscheck-Verfahrens. Das Gehalt der geringfügigen Beschäftigung in Höhe von 450 Euro und die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 67 Euro an die Knappschaft Bahn See in Essen wird vom Kunden direkt bezahlt.

Unser System als deutscher Pflegebetrieb sorgt für Sicherheit und Zufriedenheit

Übrigens: Wir setzen auf volle Transparenz. Alle mit unserer Dienstleistung in Verbindung stehenden Arbeitsanweisungen werden komplett vor Übergabe an die Pflegefamilie erteilt. Diese Arbeitsanweisungen werden vor jeder Übergabe an den Kunden per Video aufgenommen und unter Auflagen der DSGVO für 10 Jahre in der Cloud gespeichert – und sind somit transparent nachvollziehbar. Die schriftlichen Arbeitsanweisungen, der deutsche Arbeitsvertrag und die jeweilige Übersetzung in die Landessprache der Arbeitskraft wird Punkt für Punkt besprochen sowie als verstanden und akzeptiert in der Aufzeichnung bejaht.

Im Falle des vermittelten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses obliegt das Arbeitsanweisungsrecht dem Kunden selbstverständlich selbst.

Links

Die komplette Studie der Verbraucherzentrale Berlin: „Verlässlich? Transparent? Flexibel? Verträge rund um die „24-Stunden-Betreuung“ (Stand: Juni 2017)

Corona: Wir schaffen das – im Gegensatz zu anderen Dienstleistern!

Branche in der Krise: Illegale 24-Stunden-Betreuerinnen sitzen im Heimatland fest

Durch Corona ist es schwieriger geworden, osteuropäische Pflegekräfte für deutsche Senioren zu finden – auch weil viele Beschäftigte illegal in Deutschland waren. Bei den Agenturen steigt seitdem die Nachfrage, berichtete die Tagesschau am 22.04.2020.

Eine fatale Situation macht sich jetzt also bemerkbar in der „scheinbar legalen Welt der Entsendekräfte“: Der Nachschub von Betreuerinnen wurde durch Corona schlagartig unterbrochen. Das bislang gut funktionierende „regelmäßige Personal-Austausch-System“ hat ganz ohne genauere Untersuchungen und Verbote der zuständigen Behörden derzeit völlig von selbst ein jähes Ende gefunden.

So trennt sich nun die Spreu vom Weizen plötzlich ganz automatisch: In Deutschland legal sozialversicherungspflichtig angestellte Betreuerinnen, die hier voll angemeldet wohnen und arbeiten ohne Aufenthaltsdauerbeschränkungen, können wie im Falle unserer Firma ganz normal weiter arbeiten, da sie ja nicht als „Touristen“ alle 3 Monate zurück in die Heimat müssen.

Deshalb sind wir von Pflege24.expert weiter voll leistungsfähig, während andere Agenturen derzeit händeringend nach Lösungen suchen, die illegalen Kräfte wieder nach Deutschland zurück zu bekommen.

Nach Schätzung des Verbandes Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) findet die Pflege durch die rund 300.000 bei uns im Land eingesetzten Osteuropäer in der häuslichen Pflege zu 90 Prozent in Schwarzarbeit statt. Eine stolze Zahl, wenn man bedenkt, dass so ziemlich jeder Dienst mit der scheinbaren Rechtmäßigkeit seiner Leistungen wirbt.

Theoretisch dürfen die illegal beschäftigten Pflegekräfte in Corona-Zeiten überhaupt nicht mehr nach Deutschland einreisen. Nur wer einen triftigen Grund hat, also etwa eine legale Beschäftigung, darf über die Grenze zurück kommen. Leider gibt es an einigen Grenzübergängen dennoch Schlupflöcher: Die Rechtmäßigkeit wird offenbar nicht in allen Fällen kontrolliert – mangels Kontroll-Personal, vielleicht auch wegen fehlendem Willen und Fachwissen.

Um es anschaulich zu erklären:

• Staatsbehörden scheuen scheinbar bislang die genauere Untersuchung aller Entsende-Agenturen in Deutschland, denn zu viel steht auf dem Spiel: tausende nicht finanziell gut ausgestattete Familien, die auf billigere Kräfte aus dem europäischen Ausland dringend angewiesen sind, stürzen dann in einen Pflegenotstand.

Dabei wäre ein erster Kontrollschritt durch Behörden, aber auch die Auftraggeber (also die betroffenen Familien, die sich bei der Gewährung von Schwarzarbeit automatisch mit schuldig machen) denkbar einfach: Das sogenannte A1-Formular, das die Rechtmäßigkeit der Sozialversicherung der Entsendekraft im Heimatland beweist, liegt beim Tag der Einstellung nicht vor – schließlich muss dieses vor Antritt bei der Behörde im Heimatland erst einmal beantragt und genehmigt werden. Wenn die Entsendekraft bereits wenige Tage nach der Unterschrift des Vertrages ihren Dienst beginnt, kann es schlichtweg nicht mit rechten Dingen zugehen.

• Weiter darf eine Entsendekraft nicht alle 3 Monate einfach so ausgetauscht werden, um durch eine weitere Person ersetzt und nach kurzer Pause wieder zum Auftraggeber zurückzukehren.

• Und zusätzlich ist noch der Knackpunkt vorhanden: Die Entsendekraft muss im Heimatland mindestens 25 Prozent des Jahres dort für die entsendende Firma auch tätig sein – das heisst: im Heimatland als Pflege-, Putz- oder Haushaltskraft bei anderen Kunden arbeiten. Diese heimischen Auftraggeber sind aber bei der Vielzahl der Briefkastenfirmen meist nicht vorhanden. Woher auch? Oft werden Scheinfirmen von deutschen Unternehmern gegründet, ohne dem echten Willen, tatsächlich aktiv in Rumänien, Polen, Ungarn, etc. zu werden.

Österreich will tausende Rumänen schneller mit Sonderzügen ins Land bringen

Österreich will laut Berichten vom 28.04.2020 jetzt mit Sonderregelungen die Ausgangs- und Transportbeschränkungen für Kräfte aus Rumänien lockern. So arbeiten beide Länder an einem Konzept für Sonderzüge. Rund 35.000 der 70.000 24-Stunden-Betreuerinnen in Österreich kommen aus Rumänien. Die Not scheint gross auf dem Markt, denn die Regierung will die rumänischen Pflegehelferinnen sogar mit staatlichem Geld zur Mehrarbeit belohnen: Frauen, die ihren Turnus in Österreich freiwillig bereits um vier Wochen verlängert haben und nicht zu ihren Familien nach Hause fuhren, können jetzt einen Bonus in Höhe von 500 Euro erhalten, so die österreichische Regierung.

Zahlen
Osteuropäische Pflegekräfte in Deutschland: rund 300.000
Schätzungen illegaler Kräfte lauf Verband VHBP: ca. 90% in Schwarzarbeit

Links
Wie ein A1-Formular auszusehen hat: Hier das A1-Formular bei Krankenkassen.de
Bericht der Tagesschau: Wenn die Pflegekraft wieder nachhause fährt

Deutschland und die Pflegekräfte

Vor einigen Tagen fragte sich Herr Christoph Sieber, wie es sein kann, dass es in Deutschland 300.000 beschäftigte Pflegekräfte gibt, die meist aus dem Ostblock kommen und dazu auch meist noch schwarz beschäftigt sind. Pflegedienstleister haben es aktuell sowieso schwer in Deutschland, wenn es um die Einreise von Personal geht. Anders als bei Spargelhelfer und Co.

Thorsten Kremers, u.a. Redakteur bei der BILD äußerte sich wie folgt bei Facebook:

„Die Antwort:

Das deutsche Sozial- und Gesundheitssystem war schon vor Corona „am Arsch“.

Hätte es jemanden interessiert, hätte man den Angehörigen Kosten erspart und ordentlich entlohnten Inländern Arbeit ermöglicht.

Doch welche Familie meist dementer Menschen kann sich 3.500€ oder mehr aus eigener Tasche leisten, um ein Mindestmaß an Menschlichkeit zu ermöglichen? Ob deutsche Heime oder deutsche Pflege daheim: unbezahlbar, überfordert, vor Vertragsabschluss sieht alles glänzender aus als in der Umsetzung…
????????‍♂️

Seit der Demenz meiner mittlerweile verstorbenen Mutter beschäftige ich mich tiefer mit der Thematik.

Das Wegbrechen dieser „Stützen“ fällt nun halt auf. Man ist sich dessen bewusst, denn sonst hätte man das schwarz agierende Osteuropa-Pflege-Gewerbe auch vehementer bekämpft.

Mit „entsendeten Pflegekräften“, die (oft nur angeblich) über eine osteuropäische (Briefkasten-)Firma angestellt nach Deutschland zur Arbeit geschickt werden, entsteht ein weiteres Problem: der Auftraggeber, also die Familie mit erheblicher finanzieller Last auf dem Privatvermögen, ist als Arbeitgeber auch fast immer sozialversicherungspflichtig „mit einem halben Bein im Knast“.

Denn de facto arbeitet die Hilfskraft bei den meisten Vermittlungen nach Anweisungen der Familien und die Osteuropäer sind zudem nicht mindestens 180 Tage pro Jahr für die (Briefkasten-)Firma im Entsendungsland tätig. Denn mindestens 50% Arbeitsleistung müssen für den Arbeitgeber im Heimatland erbracht werden (was ja nicht geht, weil dieselbe Menge Angestellter weder zum Putzen noch Pflegen im Heimatland vermittelt werden kann mangels Nachfrage/Geschäftsmodell), um das Modell rechtlich unangreifbar zu machen.

Das könnte (!) natürlich der deutsche Zoll bei ziemlich jeder Firma hinterfragen – wenn er denn so sehr wollte.

Derzeit ist mir nur 1 Firma (!) auf dem Markt als Positiv-Beispiel bekannt, die eben nicht mit „Entsendungskräften“ arbeitet, sondern „in Deutschland voll sozialversicherungspflichtige Angestellte“ vermittelt: Pflege24.expert

Weiter ist auch die Situation der Erntehelfer zu hinterfragen: viele deutsche Bewerber wurden „mangels Qualifikation“ von Bauern abgelehnt. Klar, die müssen auch keine Miete für Wohncontainer an den Bauern zurückführen oder kennen Arbeitnehmerrechte nicht.“

Wir bedanken uns bei Thorsten für seine ehrlichen Worte. Ja, auch wir kämpfen seit Jahren gegen Vorurteile am Markt und betonen immer wieder, dass es bei uns alles legal abläuft. Wir beschäftigen keine Schwarzarbeiter oder wollen diese haben. Bei uns ist alles nach deutschem Recht geregelt. Und dies hat nur Vorteile für alle Parteien, vor allem für die Pflegekräfte selber. Wir bieten ein sicheres Einkommen und ein sicheres zu Hause in Deutschland. Unsere Pflegekräfte können hier auch zum Arzt gehen und können sich vor allem auf uns als Arbeitgeber verlassen.

Wir können allen Interessierten Menschen, die eine Pflegekraft brauchen, nur im Vorfeld dazu raten, sich wirklich gut und ausführlich über ausgewählte Firmen zu informieren, damit es am Ende keine böse Überraschung gibt.

Gemeinsam schaffen wir alles

Gemeinsam schaffen wir alles – genau aus diesem Grund haben wir ein kompetentes und erfahrenes Team für Sie zusammengestellt, welches Sie bei all Ihren Anfragen und auch bei Problemen rund um das Thema Pflege begleiten. Auch in Krisenzeiten, wie wir sie aktuell haben, sind wir für Sie da.

Wir lassen Sie nicht im Stich!

Wir helfen Ihnen bei Themen wie z.B.

  • Häusliche Umbaumaßnahmen zur Pflege
  • 24 Stunden Pflege
  • Aufklärung zur neu entstandenenden Pflegesituation
  • Unterstützungen der Pflegekassen

Ebenfalls helfen wir bei allen Berechnungen die Sie für die Pflege benötigen. Wir lassen Sie nicht alleine. Anträge, Telefonate und vieles mehr bekommen Sie bei uns aus erfahrenen Händen.

Damit Sie schnell die geeignete Pflegekraft bekommen. All unsere Pflegekräfte sind sozialversichert und leben in Deutschland. So können wir auch mit besten Gewissen sagen, dass alle Seiten zufrieden sind und sich nieman mehr Sorgen machen muss.

Uns liegt das Wohl aller Menschen besonders am Herzen und genau das wollen wir, nicht nur privat, leben. Wir sind erst glücklich und zufrieden, wenn Sie es sind.

Aktuell sind wir alle angespannt. Wir sind in ständiger Sorge um unsere Liebsten und diese ungewisse Zukunft macht uns allen Sorgen. Auch wir als Pflegedienstleister sind natürlich täglich mit dieser schwierigen Situation konfrontiert und müssen oft und schnell auf die täglichen Veränderungen reagieren. Bierher läuft dies ohne Probleme, da wir alle an einem Strang ziehen. Ob Büro oder Pflegekraft oder Angehörige. Alle sind in regelmäßigem Kontakt miteinander und nur so können wir auch höchste Hygienestandards und Sicherheit für alle garantieren.

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen, die so toll Ihre Arbeit verrichten und wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen mit allen.

 

Ihr Team von Pflege24.Expert

Jetzt neu: Sozialfürsorgepflege24

Sozialfürsorgepflege24 ist in der Ausführung, und der Übernahme der Kosten, durch deutsche Sozialämter – Abteilung Hilfe zur Pflege – bewilligt. Sind Sie also der Meinung, dass Sie die Pflegekosten nicht aus eigenen Mitteln und aus den Erstattungen der Pflegekasse tragen können, ganz oder teilweise, so sprechen Sie bitte bei Ihrem Sozialhilfeträger – Hilfe zur Pflege – vor, damit diese entsprechende Unterlagen bei uns anfordern können, welche zur jeweiligen Bewilligung auf Übernahme der Kosten, benötigt werden.

Selbstverständlich werden dort sämtliche Einkommens – und Vermögensverhältnisse Ihrerseits geprüft, bevor eine ganze oder teilweise Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger erfolgen kann.

Der Träger wird nicht zu unserem Vertragspartner; das bleiben immer Sie, jedoch konnten wir schon Kostenübernahmen von annähernd 100% durch unser Programm erreichen.

Vielleicht auch für Sie? Sprechen Sie uns an!

Herzlich Willkommen auf unserer neuen Seite

Liebe Kunden,

wir freuen uns, dass Sie den Weg auf unsere neue Homepage gefunden haben.
Wir werden Sie hier ebenfalls regelmäßig mit wichtigen und interessanten Infos versorgen.

Alles rund um das Thema Pflege für Sie.

Sie finden uns ebenfalls auf Facebook und Instagram. Wir würden uns auch dort über einen Besuch von Ihnen freuen.

Sie haben Fragen oder Themenwünsche? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail.

Ihr Team von Pflege24.Expert

Unterstützungsleistungen der Pflegekassen

Sie können sich bei der Versorgung zu Hause, unter Einbeziehung einer 24 Stunden Pflegekraft bei uns über etliche Unterstützungsleistungen durch die Pflegekasse erfreuen.

Pflegegeld

Die Pflegekasse zahlt  Pflegegeld an die bei der Pflegekasse eingetragene Pflegeperson (nicht zu verwechseln mit unseren 24 Stunden Betreuungskräften) abhängig von der Höhe des Pflegegrades, wie folgt:

Verhinderungpflege nach § 39 SGB XI

Weiterhin zahlt die Pflegekasse über die Verhinderungspflege an Sie 1612,- EUR jährlich. Sie müssen dazu nur folgendes tun:

  1. Unsere Rechnung an die Pflegekasse Ihres Angehörigen senden.
  2. Einen Antrag zur Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse anfragen. Nach Erhalt rufen Sie uns an. Unsere Pflegeberater sind Ihnen als Kunde von Pflege24.expert behilflich.
  3. Nun nur noch durch den Versicherten, bzw. die Pflegeperson unterzeichnen lassen und per Post an die Pflegekasse. Der Betrag von 1612,- EUR ist in ca. 2 Wochen auf dem Konto. Dieses Budget dürfen Sie jedes Jahr erneut bei der Pflegekasse abrufen.

Kurzzeitpflege

Die Pflegekasse zahlt darüber hinaus aus dem Kurzzeitpflegebudget sofort an Sie 806,- EUR aus. Sie müssen dazu nur folgendes tun:

  1. Unsere Rechnung an die Pflegekasse Ihres Angehörigen senden.
  2. Auf dem Antrag zur Erstattung der Verhinderungspflege kreuzen Sie den diesjährigen Verzicht auf Kurzzeitpflege (Unterbringung in einem Pflegeheim) an. Weshalb sollten Ihre Angehörige diese Unterbringung wählen, wenn Sie 24 Stunden häuslich durch uns betreut werden?
  3. Der Betrag von 806,- EUR ist in ca. 2 Wochen auf dem Konto, mit der Erstattung der Verhinderungspflege. Dieses Budget dürfen Sie ebenfalls jedes Jahr erneut bei der Pflegekasse abrufen.

Vorteile einer 24 Stunden Betreuung?

Alzheimer oder andere geistige Erkrankungen, die im Alter vorkommen können erfordern viel Geduld und Aufmerksamkeit. Menschen mit Alzheimer können zwar ihr Leben noch selbst ausführen, doch belastet die Vergesslichkeit sehr und kann ungeahnte Folgen haben. Bleiben Menschen mit geistigen Mängeln allein zu Hause besteht ein hohes Risiko durch Unfälle oder ein vergessener Herd, der nicht selten Wohnungsbrände auslöst. Für Sie als Angehöriger ist es schwer, zu verstehen, was diese Krankheit aus Ihrem geliebten Angehörigen macht. Selbst Sie können in Vergessenheit geraten, was zur seelischen Belastung für Sie werden kann. Die Pflegekräfte von Pflege24.expert sind darauf spezialisiert mit kranken und alten Menschen umzugehen. Die langjährige Erfahrung einer Pflegekraft ermöglicht, auf den Pflegebedürftigen individuell einzugehen und die 24 Stunden Pflege entsprechend anzupassen. Liegen körperliche Mängel vor und die pflegebedürftige Person ist nicht mehr in der Lage sich selbst anzuziehen, zu waschen oder alltägliche Dinge auszuführen, kommt es für Sie neben der seelischen zu einer körperlichen Belastung. Die 24 Stunden Betreuung weiß, wie eine pflegebedürftige Person aus dem Bett gehoben oder gewaschen wird. Das Pflegepersonal übernimmt kompetent und zuverlässige die Betreuung und kann Sie auf diese Weise optimal entlasten. Der Pflegebedürftige kann in seiner gewohnten Umgebung bleiben, was den für ihn größten Vorteil an einer 24 Stunden Betreuung birgt.

Häusliche Umbaumassnahmen zur Pflege

Pflegebedürftige Menschen, die einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) aberkannt bekamen, können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beantragen. Der Zuschuss zu den Kosten für die baulichen Veränderungen zur Wohnungsanpassung beträgt maximal 4.000 €. Es liegt im Ermessen der Pflegekasse, ob – und ggf. in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird.

Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, kann je pflegebedürftiger Person ein Zuschuss von bis zu 4.000 € beantragt werden. Der Gesamtbetrag ist jedoch auf 16.000 € begrenzt und wird bei mehr als 4 Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger aufgeteilt. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes werden von der Pflegekasse im Einzelfall bezuschusst, wenn eine der folgenden Bedingungen gelten:

  • Die häusliche Pflege erst durch den Umbau ermöglicht wird
  • Die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird und damit eine Überforderung des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person vermieden werden kann
  • Eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt werden kann und die Abhängigkeit von Pflegekräften dadurch verringert wird

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind zum Beispiel folgende bauliche Veränderungen:

  1. Barrierefreier Umbau eines kompletten Bades oder die behindertengerechte Anpassung eines Bades (z.B. Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche, Montage eines Duschhandlaufes, Anpassung der Höhe der Toilette, Verlegung von rutschhemmenden Bodenfliesen, Montage eines unterfahrbaren Waschtisches, u.v.a.)
  2. Die Anpassung des Wohnbereiches an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers (z.B. durch Schaffung eines ebenerdigen Zugangs, Erstellung einer fest installierten Rampe, Türverbreiterungen oder Entfernung von Türschwellen und anderen Bodenunebenheiten, Einbau von Fenstergriffen in Greifhöhe, Verlegung von rollstuhlgerechten Bodenbelägen, u.v.a.)
  3. Einbau eines fest installierten Treppenliftes, Einbau eines Personen-/Behindertenaufzuges, u.v.a.
  4. GenerellerUmzug in eine behindertengerechte Wohnung

Die Umbaumaßnahmen können direkt von unserem spezialisiertem Partner:

Bs Bausanierung
Saarbrückerst. 6
66359 Bous
Tel. 015734623731

ausgeführt werden.

Sprechen Sie uns gerne darauf an, oder kontaktieren Sie diesen direkt mit einem Verweis auf Ihr Kundenverhältnis zu uns. Als Kunde von Pflege24.expert stehen Ihnen dort gewisse Rabattierungen zur Verfügung.

24 Stunden Pflege

Brauchen Angehörige aufgrund des hohen Alters oder einer Krankheit eine ständige Betreuung, müssen entweder Sie sich dazu bereiterklären oder ein Pflege- oder Altenheim aussuchen. Doch die betroffenen Menschen bleiben gerne in Ihrer gewohnten Umgebung und sträuben sich oft in ein Heim zu gehen. Eine Alternative bietet die 24 Stunden Pflege, die ganz einfach in den gewohnten vier Wänden ausführbar ist. Durch die 24h Pflege können die Betroffenen zu Hause bleiben und fühlen sich in Ihrer gewohnten Umgebung wohl. Für Sie hat eine 24 Stunden Pflege ebenso Vorteile. Sie brauchen die Pflege nicht allein bewältigen, sondern werden von einer gut ausgebildeten Pflegekraft unterstützt. Sie können wie gewohnt Ihrem Beruf nachgehen, in den Urlaub fahren oder einfach nur Ihr gewohntes Leben ohne Einschränkungen fortführen. Die Pflegekräfte von Pflege24.expert kümmern sich liebevoll und einfühlsam um die pflegebedürftige Person und setzen Sie bei Problemen oder akuten Ereignissen sofort in Kenntnis. Die 24 Stunden Pflege ist rund um die Uhr anwesend, sodass auch in der Nacht eine kompetente Pflegekraft zur Verfügung steht – eben wie in einem Pflege- oder Altenheim. Der Unterschied besteht nur darin, dass die Pflege im gewohnten Umfeld der pflegebedürftigen Person stattfindet.

Die 24 Stunden Pflege übernimmt alle Aufgaben, die im Haushalt anfallen und kümmert sich um die Belange der pflegebedürftigen Person. Einkaufen, Abwaschen, Wäsche waschen sowie Hilfestellung beim Treppensteigen sind Aufgaben, die bei einem leichten Pflegegrad zu erwarten sind. In schweren Fällen kann das Pflegepersonal alle Aufgaben übernehmen, welche die pflegebedürftige Person nicht mehr ausführen kann. Die 24h Pflege bedeutet jedoch nicht, dass das Eigenleben der Person verloren geht. Es wird lediglich Hilfestellung gegeben, wo sie nötig ist. Kann die pflegebedürftige Person noch selbst den Abwasch erledigen, wird diese Aufgabe selbstverständlich nicht vom Pflegepersonal ausgeführt. Im Alter ist es wichtig, dass Menschen noch selbst aktiv am Leben teilnehmen und Aufgaben noch selbst erledigen – so lange es noch geht. Somit ist ein eigenverantwortliches Leben fern ab eines Alten- oder Pflegeheimes möglich, was Ihren Angehörigen mehr Lebensfreude gewährt.

Für ältere und kranke Menschen, die urplötzlich Ihr Umfeld aufgeben müssen und den Umzug in ein Pflegeheim nicht entgehen können leistet die 24 Stunden Pflege einen wesentlichen Beitrag dazu, dass ein selbstbestimmtes Leben auch im hohen Alter in den eigenen vier Wänden fortgeführt werden kann. Ein Altersheim verfügt freilich auch über Vorteile wie den Kontakt zu gleichaltrigen Menschen, welche ebenso mit den Konsequenzen des Alters umgehen müssen. Dennoch zeigen sich bei einem Aufenthalt im Heim deutliche Nachteile ab. Dies beginnt bereits bei den Essenzeiten, die aufgrund der Organisation des Heimes zu bestimmten Zeiten festgelegt sind. Hat der Angehörige keinen Hunger, fällt das Essen aus und wegen der spärlichen Zimmerausstattung ist oft keine Lagerung von Lebensmitteln dort möglich. Die 24 Stunden Pflege ermöglicht, ein weiterhin flexibles Leben zu führen, die keiner zeitlichen Bindung unterlegen ist. Soziale Kontakte zu Nachbarn und Freunden bleiben ebenfalls erhalten, was einen wesentlichen Vorteil aufbringt.