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Monat: Juni 2020

Viele Nachfragen wegen Corona-Super-Gau bei Fleischbetrieben

Viele Kunden verunsichert: „Drohen auch Zustände wie bei den Fleischerei-Betrieben?“

Fleischproduzenten aus Nordrhein-Westfalen kommen dieser Tage aus den Schlagzeilen nicht raus: die Hersteller Tönnies, Westfleisch und Wiesenhof melden: über 2.000 Mitarbeiter sind mit dem Corona-Virus infiziert, rund 7.000 Mitarbeiter befinden sich derzeit in Quarantäne. Und deswegen liegen ganze Ortschaften lahm: Im Kreis Gütersloh und im Kreis Warendorf wurde von Behörden der Lockdown ausgerufen. Meldungen, die viele Menschen verunsichern.

Immer wieder ist von vielen Rumänen, Bulgaren oder Polen als betroffene Arbeiter die Rede, die zusammengepfercht in Sammelunterkünften leben. Sie alle wurden von den Fleischherstellern mittels Werksverträgen von Subunternehmen nach Deutschland geholt, bei denen die ost- und südosteuropäischen Arbeiter angestellt sind.

Immer wieder zeichnet sich dasselbe desaströse Bild in der Branche ab: Die Verantwortung für die Unterbringung der ausländischen Mitarbeiter wurde laut Experten von den Fleischherstellern an die Subunternehmer abgeschoben.  Zweifel machen sich breit, ob sich diese immer an die gesetzlichen Vorschriften hielten. Dazu gehörten Infektionsschutzmaßnahmen für Sammelunterkünfte. Der entsprechende Erlass sieht „Einzelbelegung von Schlafräumen vor“. Infizierte Personen müssten frühzeitig isoliert werden.

Klar, dass durch solche Schlagzeilen sämtliche Branchen, in denen süd- und südosteuropäische Mitarbeiter tätig sind, schnell unter einen Generalverdacht stellen und deshalb laufend Fragen bei der Kundenberatung gestellt werden, wie es denn um die eingesetzten Pflegekräfte bestellt sei.

Unsere Mitarbeiter kommen getestet zu Ihnen!

Wir arbeiten primär mit Pflegehelfern aus Rumänien. Es gibt derzeit grundsätzlich 3 verschiedene Wege, wie unsere Mitarbeiter zum Kunden gelangen:

  1. Neu eingestellt bei mit Heimatland Rumänien: Bevor es zu uns nach Deutschland zur Arbeitsaufnahme geht und anschließend zu Ihnen, unterziehen sich die Pflegehelfer einem ärztlichen Corona-Test im Heimatland.
  2. Bereits bei uns in Deutschland beschäftigt: Vor dem ersten Arbeitseinsatz bei Ihnen unterziehen sich die Pflegehelfer einem ärztlichen Corona-Test in Deutschland.
  3. Nach Arbeitsplatzwechsel von uns neu eingestellt in Deutschland: Vor dem ersten Arbeitseinsatz bei Ihnen unterziehen sich die Pflegehelfer einem ärztlichen Corona-Test in Deutschland.

In Deutschland wie auch in Rumäien wird ein Schnelltest mittels Abstriche aus dem Nasen-Rachen-Raum und/oder Proben beispielsweise eines Hustenauswurfs erstellt. Die Proben werden anschließend mittels molekularbiologischer Tests in Diagnostiklaboren auf das Coronavirus untersucht. Das Verfahren basiert auf einer sogenannten Polymerase-Kettenreaktion (PCR).

Sollte aufgrund von Einreisebestimmungen oder ärztlichen Befunden eine Quarantäne notwendig werden: Die häusliche Quarantäne finden nicht in Sammelunterkünften, sondern in Privatwohnungen in Rumänien oder in Deutschland statt.

Haben Sie zu diesem Themenkomplex weitere Fragen? Wir beraten Sie natürlich gerne umfassend am Telefon.

Ärztliche Corona-Test-Bestätigung einer Mitarbeiterin vor der Ausreise aus dem Heimatland Rumänien

Nützliche Informationen zu den aktuellen Bestimmungen

Da sich im Rahmen der Corona-Entwicklungen manche Dinge fast stündlich ändern, sind alle Angaben ohne Gewähr. Bitte überprüfen Sie immer unter den nachfolgend genannten Links die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, sowie den aktuellen Infektions- und Vorschriftenstand

Hier finden Sie allgemeine Informationen der rumänischen Behörden zu aktuellen Infektionszahlen und gültigen Einreisebestimmungen.

Für Einreisende aus der EU, Island, dem Fürstentum Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder Großbritannien gilt eine 14-tägige Quarantäne, wenn in dem betreffenden Staat die Zahl der Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen über 50 pro 100.000 Einwohnern liegt. Auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts können Sie sehen, für welche europäischen Staaten dies gilt.

Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der rumänischen Grenzpolizei.

Reisende können seitens der Grenzbeamte auf Symptome von COVID-19 untersucht und die Einreise auf dieser Grundlage gegebenenfalls verweigert werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf Website des rumänischen  Gesundheitsministeriums , sowie auf der Website der rumänischen Regierung.

Das rumänische Gesundheitsministerium hat eine Hotline zum Coronavirus eingerichtet (auf Rumänisch): 0800 800 358.

Wir berücksichtigen die Empfehlungen des RKI im Umgang mit Pflege-Personen

Wir als Arbeitgeber agieren sehr umsichtig, wenn es um den Personaleinsatz bei Ihnen geht. Hierbei sensibilisieren wir unsere Mitarbeiter, aber auch unsere Kunden, zur Einhaltung der Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI) bei der Pflege von älteren oder vorerkrankten Menschen. Diese Empfehlungen lauten laut RKI im Detail:

  • Auch außerhalb der direkten Versorgung von COVID-19-Patienten wird das generelle Tragen von Mund-Nasen-Schutz durch sämtliches Personal mit direktem Kontakt zu besonders vulnerablen Personengruppen aus Gründen des Patientenschutzes während der Pandemie empfohlen.
  • In der Pflege von Erkrankten mit Atemwegserkrankungen oder anderen übertragbaren Erkrankungen sollte den Empfehlungen entsprechende Schutzausrüstung verwendet werden. Die notwendige Schutzausrüstung sollte dem Pflegepersonal vor Ort zur Verfügung stehen.
  • Beim Auftreten von Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollte eine ärztliche Abklärung auf Corona / COVID-19 / SARS-CoV-2 erfolgen.
  • Gegebenenfalls dem Pflegebedürftigem bzw. seinem persönlichen Umfeld Hinweise geben, dass Besucher den Pflegebedürftigen nicht aufsuchen sollen, insbesondere wenn sie eine akute Atemwegserkrankung oder eine andere ansteckende Krankheit haben.
  • Die Beobachtung des Gesundheitszustandes des Personals und gegebenenfalls eine diagnostische Abklärung sollte erfolgen.
  • Mitarbeiter mit akuten Atemwegserkrankungen sollten zu Hause bleiben.
  • Bei Verlegung aus einer anderen medizinischen oder pflegerischen Einrichtung sollte gegebenenfalls eine Vorab-Information bezüglich Atemwegserkrankung bzw. auf eine Corona / COVID-19 / SARS-CoV-2 verdächtige Erkrankung erfolgen.

Hierzu ist auch ein stetiger Austausch zwischen uns, unserem Personal und den Kunden nötig.

Generell wäre es auch wünschenswert, dass sich die Kunden und Kontaktpersonen zum Schutz unserer Mitarbeiter zumindest zum Beginn der Arbeitsaufnahme testen lassen.

Diese Symptome sollten immer beachtet werden

Das COVID-19-Virus kann bei jedem Menschen andere Auswirkungen haben. Die meisten infizierten Menschen entwickeln leichte bis mittelschwere Symptome und werden ohne Krankenhausaufenthalt wieder gesund.

Häufigste Symptome:

  • Fieber
  • Trockener Husten
  • Müdigkeit

Seltenere Symptome:

  • Gliederschmerzen
  • Halsschmerzen
  • Durchfall
  • Bindehautentzündung
  • Kopfschmerzen
  • Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns
  • Verfärbung an Fingern oder Zehen oder Hautausschlag

Amt bezahlt ambulanten Pflegedienst nicht mehr? Unsere Lösung: „Sozialfürsorgepflege 24“

Der Fall: Pflegeheim statt ambulanter Betreuung – Amt weigerte sich

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtete in der TV-Sendung „Exakt“ am 15.01.2020 über einen betroffen machenden Fall: „Pflegeheim statt ambulanter Betreuung“. Das Amt wollte den Zuschuss für den polnischen Pfleger nicht mehr zahlen, also mussten zwei Seniorinnen aus dem vertrauten Zuhause notgedrungen ins Pflegeheim ziehen. Dies geschah gegen den Willen der betagten Damen. Ein Schritt, den viele Familien so nicht wollen. Schliesslich bietet das eigene Zuhause Beständigkeit im Wohlbefinden der Betroffenen.

Bislang erhielten die Betroffenen vom Amt einen Zuschuss für den ambulanten deutschen Pflegedienst vom Sozialamt in Höhe von etwa 1.000 Euro. Doch plötzlich kündigte der ambulante Pflegedienst den Vertrag – wegen Personalmangels.

Sie wandten sich daraufhin laut Beitrag an die Vermittlungsagentur „Promedica Plus“, in diesem Fall für polnische Pflegekräfte. Diese Agentur vermittelt osteuropäische Pflegekräfte im Auftrag eines ausländischen Dienstleisters nach Deutschland im Rahmen des sogenannten „Entsende-Modells“. Laut Eigendarstellung sind 68 Rekrutierungsbüros in Polen, Rumänien, Bulgarien und Deutschland für die Agentur und deren Franchise-Nehmer tätig. Das übliche System dahinter: Die Agentur ist nicht selbst Arbeitgeber. Die Angestellten der Franchise-Agenturen arbeiten über Dienstverträge. Oftmals werden diese unter ausländischen Konditionen abgeschlossen ohne enthaltene Sozialversicherungsbeiträge.

Die Kosten für die vermittelte Betreuung: 3.700 Euro monatlich. Mittels Rente, Pflegegeld und Zuschuss vom Sozialamt wäre dies für die Betroffenen gerade so bezahlbar gewesen – doch das Sozialamt strich den Zuschuss.

Die Begründung des Amtes: „Der engagierte Dienst […] ist nicht als Leistungserbringer von den Kranken- und Pflegekassen anerkannt. […] Es gibt auch keinen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen.

Im Klartext: Das Sozialamt gewährt für die Bezahlung einer Agentur keine Hilfe.

Nachdem die Ersparnisse aufgebraucht waren, mussten die Seniorinnen letztendlich ins Pflegeheim.

MDR-Beitrag „Pflegeheim statt ambulanter Betreuung“ vom 15.01.2020 (klicken Sie auf das Bild um den TV-Beitrag zu sehen – gemäß Rundfunkstaatsvertrag dürfen Dokumentationen und Informationssendungen bis zu 12 Monate online bleiben)

Unsere Lösung: „Sozialfürsorgepflege 24“

Das Wichtigste vorweg: Wir selbst sind als deutscher Pflegebetrieb sowohl Dienstleister, als auch Arbeitgeber der Alltagsbegleiter/innen. Die Anstellungsverhältnisse entsprechen also zu 100% deutschen Gesetzen und Tarifverträgen. Sämtliche Sozialversicherungen und Steuern werden direkt in Deutschland abgeführt.

Die Gesamtkosten unseres Programmes „Sozialfürsorgepflege 24“ für die häusliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung liegen nicht höher, als die für Dienste osteuropäischer Vermittlungsagenturen.

Obwohl wir nicht die Leistungsabrechnung mit den Pflegekassen offiziell beantragen, da wir zwar ein zugelassener Pflegebetrieb und kein Pflegedienst sind, wurde der Betrag dennoch bisher in allen Fällen von den Ämtern übernommen. Die Zulassung zum Pflegebetrieb erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung, während der Pflegedienst durch die Pflegekassen zugelassen wird.

In diesem Pflegeprogramm agieren unsere Angestellten als Vollzeitkräfte, weswegen wir schon einige Kostenübernahmen deutscher Sozialämter als „Hilfe zur Pflege“ realisieren konnten.

Selbstverständlich wurde dabei eine Analyse des Vermögensstandes und des monatlichen Einkommens durchgeführt, die sogenannte Bedürftigkeitsprüfung. Im Rahmen dessen fanden anschließend die Bewilligungen statt. Selbst wenn eigengenutztes Wohneigentum vorliegt, stellte dies kein Hindernis für die Anträge dar.

Zudem ist bei uns kein turnusmässiger Austausch der eingesetzten Kräfte nach 2 bis 3 Monaten vorgesehen. Dies sollte eigentlich auch bei Entsendeunternehmen gar nicht der Fall sein, da das Entsendeformular A1 eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren hat.

Speziell sieht das Entsendegesetz gar keinen Austausch von Personal vor. Somit darf keine Pflegekraft durch eine andere ersetzt werden, da dadurch gegen bestehende EU-Gesetze verstossen wird. An diesen Umstand hält sich anscheinend niemand in der Branche.

Hilfe nötig? Melden Sie sich!

Ist Ihnen ein solcher Fall bekannt oder sind Sie selbst Betroffener? Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren, damit wir gemeinsam erreichen können, dass sich solche Schicksalsschläge wie im Falle der beiden Schwestern aus der TV-Reportage nicht wiederholfen.

Wir agieren deutschlandweit.

Kontaktmöglichkeiten:

→ Termin nach vorheriger Vereinbarung im Büro:
Gaußstraße 81
D-66123 Saarbrücken

→ Erreichbarkeit per Bus:
Linie 125 über Dudweiler Landstraße bis Haltestelle „EKZ / Im Sauerbrod“ (bei Aldi/Rewe) – von dort etwa 150 m entfernt.

→ 24/7 per E-Mail:
info@pflege24.expert

→ 24/7 per Facebook:
Pflege24.expert auf Facebook

→ Während der Bürozeiten per Telefon:
0681/4109 9020

Konferenz-Zentrum entsteht

Neues von der Baustelle

Wir erweitern unsere Geschäftsräume im linken Bereich neben unseren aktuellen Büroräumen. Auf 290 Quadratmetern entsteht gerade ein Konferenz-Zentrum für bis zu 100 Teilnehmern bei Vollbestuhlung.

Die Räumlichkeiten sind voll klimatisiert und verfügen dann über moderne Beamer, Lautsprecheranlage, eine Bar- und Catering-Snacktheke und Gratis-WLAN für die Teilnehmer. Im Bereich des Caterings greifen wir dann künftig auf bewährte regionale Dienstleister zurück.

Es entsteht ein barrierefreier Zugang zum großen oder kleinen Konferenzraum (abtrennbare Bereiche). Darüberhinaus ist die Tagungsstätte mit behindertengerechten Toiletten ausgestattet. Unsere Gäste haben eine kostenlose Parkmöglichkeit direkt vor unserem Geaschäftssitz.

Erste Termine im Herbst erwartet

Im neuen, hauseigenen Konferenz-Zentrum werden wir in Zukunft über unsere Dienstleistungen informieren. Auch sollen dann regelmäßig Experten aus verschiedenen Bereichen des Themenkomplexes „Pflege“ mit zu Wort kommen (wie Ärzte, Physiotherapeuten, Sozialstationen der Krankenhäuser, Pflegestützpunkte, etc.). Wir planen Vorträge mit einem „gemütlichen Teilnehmerkreis“ (dann mit Stühlen und Tischen) von jeweils bis zu 35 Menschen.

Fertig gestellt werden soll das Konferenz-Zentrum bis September 2020.

Termine werden dann zeitnah folgen und künftig über unsere Facebook-Seite im Terminkalender veröffentlicht.

→ 24/7 per Facebook:
Pflege24.expert auf Facebook

Moderner Raum mit viel Tageslicht
Im hinteren Teil sind bereits barrierefreie behindertengerechte Toiletten entstanden – auch Platz für die geplante Bar und Catering-Snack-Theke