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Tag: 28. November 2020

24 Stunden Pflege und Betreuung zu Hause

Gericht entscheidet im Fall einer Kundin

Bei Ewald E. liegen derzeit die Nerven blank. Der 68-Jährige Rentner kümmert sich als einziger Sohn um die Belange seiner pflegebedürftigen Mutter, die im nördlichen Saarland lebt. Vor etwa drei Jahren zeigten sich bei ihr erste Anzeichen von Demenz. Als sich die Lage zuspitzt und seine Mutter ihren Alltag nicht mehr alleine meistern kann, muss Herr E. reagieren. Er entscheidet sich für häusliche 24 Stunden Pflege. „Ich habe meiner Mutter versprochen, dass sie weiter in ihrem eigenen Haus leben darf“, erklärt er.

 

Die Suche nach einer Pflegekraft für zu Hause gestaltet sich schwieriger als gedacht. „Wir haben es mit mehreren Pflegeagenturen versucht, das war eine Katastrophe.“ Mittlerweile hat seine Mutter Pflegegrad 3, benötigt 24 Stunden Betreuung. Ein Arzt habe ihn schließlich auf das Angebot von Pflege24.expert aufmerksam gemacht. „Das war vor einigen Monaten. Seitdem sind wir sehr gut gefahren mit unserer osteuropäischen Pflegekraft.“

 

 

24h Betreuung: Kosten nicht mehr aus eigener Kraft zu tragen

 

Vor einigen Wochen zeichnet sich ab: Die finanziellen Mittel der 86-jährigen Pflegebedürftigen reichen nicht länger aus, um den Eigenanteil an den Kosten für eine 24h Pflege zu tragen. Herr E. reagiert und gibt im Rahmen der Hilfe zur Pflege beim Sozialamt einen Antrag für seine Mutter ab. Wir haben als Pflegedienst für diese Fälle das Programm Sozialfürsorgepflege24 eingerichtet, das jeweils von den entsprechenden Sozialämtern auf Basis der persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation des Kunden geprüft wird.

 

 

Die Ungewissheit treibt Ewald E. Sorgenfalten ins Gesicht. „Ich wünsche mir für meine Mutter, dass ihre Pflegerin bei ihr bleiben kann.“ (Foto: C. Fries)

 

Nach unseren bisherigen Erfahrungen gestalteten sich solche Zusagen durch die Behörden äußerst unproblematisch. Doch im Fall von Herrn E. wird bezüglich der 24 Stunden Pflege die Kostenübernahme vom Sozialamt zweimal abgelehnt. Das überraschte und ließ ihn ratlos zurück: „Die Situation ist für mich unerträglich. Diese Ungewissheit, wovon ich die laufenden Kosten bezahlen soll, belastet mein Leben extrem.“ Dazu kommt die Angst, dass er sein Versprechen brechen und die Mutter in ein Heim zur 24 Stunden Seniorenbetreuung geben muss. Weil Ewald E. seine demente Mutter nicht aus der gewohnten Umgebung reißen will, strengt er ein Verfahren vor dem Sozialgericht in Saarbrücken an.

 

 

Eilverfahren vor dem Sozialgericht soll die Sache klären

Die finanziellen Sorgen setzen ihm so sehr zu, dass sich Herr E. wegen Depressionen in Behandlung begibt. Die 24h Betreuung zu Hause geht vorerst mit der von uns eingesetzten Pflegekraft weiter. Herr E. setzt derzeit alles daran, den Eigenanteil seiner Mutter zwischenfinanzieren zu können. „Ich habe mittlerweile eigenverantwortlich einen Kredit aufgenommen, weil meine Mutter in ihrem Alter keinen mehr bekommen würde. Ich hoffe sehr, dass das Gericht in unserem Sinne entscheidet und wir auf diesen Kosten nicht auch noch sitzen bleiben.“

 

Der kurzfristige Wechsel in ein Pflegeheim bedeutet für einen an Demenz erkrankten Menschen nicht nur psychisch eine enorme Belastung. Bei der derzeitigen Situation, in denen Pflegeheime leider immer wieder wegen des gehäuften Auftretens von Corona-Infektionen auffallen, ist eine 24 Stunden Pflege daheim mit einem wesentlich geringeren Risiko behaftet. Zumal unsere Pflegekräfte im Vorfeld bestmöglich auf Corona getestet werden und es selten zu einem Wechsel kommt.

 

 

(Titelbild von Gerd Altmann auf Pixabay)