Pflegegrad 3: Diese Leistungen stehen Ihnen wirklich zu – und wie Sie sie optimal nutzen
Was bedeutet Pflegegrad 3 konkret?
Dieser Pflegegrad wird Menschen zugewiesen, die eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ haben. Sie kommen im Alltag nicht mehr allein zurecht und benötigen regelmäßig Hilfe, beispielsweise beim Anziehen, bei der Körperpflege, bei der Mobilität im Haus oder bei der Orientierung im Tagesablauf.
Im Gegensatz zu den niedrigeren Pflegegraden geht es hier nicht mehr nur um punktuelle Unterstützung, sondern um eine verlässliche Begleitung, die oft mehrmals täglich erforderlich ist. Viele Betroffene leben weiterhin zu Hause, unterstützt von Angehörigen, ambulanten Diensten oder einer Betreuungskraft. Genau hier entscheidet sich, ob die Pflege zur Belastung wird oder ein tragfähiges Modell ist.
Wichtig: Pflegegrad 3 ist mit konkreten Ansprüchen auf Leistungen verbunden, die den Alltag erleichtern und die Betreuung unterstützen. Doch viele Familien schöpfen diese Möglichkeiten nicht aus, sei es aus Unwissenheit oder weil sie von der Bürokratie abgeschreckt werden.
Deshalb ist es entscheidend, die Leistungen zu kennen und zu wissen, wie man sie gezielt kombiniert. Im nächsten Abschnitt zeigen wir Ihnen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.
Leistungen bei Pflegegrad 3 im Überblick
Mit Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf eine Vielzahl an Unterstützungsleistungen – sowohl finanzieller als auch praktischer Natur. Die Leistungen unterscheiden sich je nach gewählter Betreuungsform. Hier ein kompakter Überblick:
Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige)
Wer sich zu Hause von Familienmitgliedern oder Bekannten pflegen lässt, erhält ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 545 € (Stand 2025). Dieses Geld kann flexibel eingesetzt werden – etwa zur Entlastung pflegender Angehöriger oder zur Finanzierung ergänzender Hilfe.
Pflegesachleistungen (für ambulante Pflegedienste)
Wenn ein ambulanter Dienst ins Haus kommt und bestimmte Pflegeleistungen übernimmt, werden dafür bis zu 1.363 € monatlich übernommen. Das Geld fließt direkt an den Dienstleister – nicht an die pflegebedürftige Person.
Kombinationsleistung
Sie können auch beide Varianten kombinieren: Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Dann wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt, je nachdem wie stark der Pflegedienst in Anspruch genommen wird.
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege – ab 2025 neu geregelt
Ab Juli 2025 wurden die bisher getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem einheitlichen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zusammengeführt. Damit soll es für Pflegebedürftige deutlich einfacher werden, flexibel Unterstützung zu organisieren, sei es durch eine Ersatzpflegeperson zuhause oder durch eine temporäre Unterbringung in einer Einrichtung.
Was bedeutet das konkret?
Sie können diese Summe ganz nach Bedarf einsetzen – etwa für eine Urlaubsvertretung pflegender Angehöriger oder zur Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt. Auch eine temporäre 24-Stunden-Betreuung lässt sich so anteilig finanzieren.
💡 Tipp: Sie möchten wissen, wie viel Unterstützung in Ihrem Fall möglich ist? Nutzen Sie unseren Pflegekostenrechner – unverbindlich und kostenlos:
Entlastungsbetrag (125 € monatlich)
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen zusätzlichen Betrag von 125 € monatlich, z. B. für Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote. Dieser Betrag ist zweckgebunden, kann aber in vielen Fällen durch Dienstleister abgerechnet werden.
Zuschuss für Wohnraumanpassung
Wenn Umbaumaßnahmen nötig sind (z. B. Haltegriffe, barrierefreie Dusche), beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 4.000 € pro Maßnahme. Auch dieser Zuschuss kann helfen, das Zuhause pflegegerecht zu gestalten – als Alternative zum Heim.
Ist Pflege zu Hause mit Pflegegrad 3 realistisch?
Pflegegrad 3 bedeutet, dass mehr als gelegentliche Hilfe benötigt wird. Viele Betroffene sind körperlich oder kognitiv so eingeschränkt, dass sie ohne tägliche Unterstützung nicht mehr sicher leben können. Trotzdem möchten sie nicht ins Heim – und das ist verständlich.
Was Angehörige leisten können – und wo es schwierig wird
Viele Familien übernehmen die Pflege selbst – aus Liebe und Verantwortung. Doch Pflege ist kein Ehrenamt. Bei Pflegegrad 3 sprechen wir von echter Dauerbelastung: Heben, Lagern, Begleiten, Strukturieren, Motivieren, Trösten. Dazu kommt die Bürokratie. Wer dauerhaft alles allein trägt, zahlt oft mit der eigenen Gesundheit.
Ambulante Dienste sind hilfreich, aber begrenzt.
Ambulante Pflegedienste leisten fachlich wertvolle Unterstützung. Doch bei Pflegegrad 3 reichen ein oder zwei Einsätze pro Tag meist nicht aus. Zwischen den Besuchen sind die Pflegebedürftigen häufig auf sich allein gestellt – oder auf Angehörige. Eine echte Rundum-Betreuung lässt sich damit nicht gewährleisten.
Die 24-Stunden-Betreuung kann hier Abhilfe schaffen.
Gerade bei Pflegegrad 3 zeigt sich, wie sinnvoll eine 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause sein kann. Eine feste Betreuungskraft begleitet durch den Alltag, hilft bei der Körperpflege, beim Essen und bei der Mobilität. Vor allem ist sie immer da. Ohne Termindruck, ohne Wechsel, ohne Anträge zwischendurch.
Wer die Leistungen aus dem Pflegegrad gezielt nutzt – beispielsweise Pflegegeld, Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege –, kann einen Teil der Kosten abdecken. Das Beste daran ist, dass die Lebensqualität erhalten bleibt, weil der Lebensmittelpunkt erhalten bleibt: das eigene Zuhause.
Unser Tipp: Zuschüsse nutzen – und trotzdem menschlich betreut zuhause bleiben
Pflegegrad 3 ist eine Herausforderung – aber auch eine Chance. Denn die Leistungen der Pflegeversicherung bieten Ihnen konkrete Unterstützung, wenn Sie sie richtig einsetzen. Ob Pflegegeld, Verhinderungspflege oder steuerliche Entlastung: Wer diese Mittel kombiniert, kann die Pflege zuhause nicht nur stemmen, sondern aktiv gestalten.
Besonders dann, wenn Angehörige an ihre Grenzen stoßen oder nicht vor Ort sein können, ist eine 24-Stunden-Betreuung durch eine festangestellte Betreuungskraft eine würdevolle Lösung. Bei Pflege24.expert bieten wir Ihnen genau das – rechtssicher, menschlich, transparent.
💡 Unser Service-Tipp: Mit unserem Pflegekostenrechner erhalten Sie in weniger als 2 Minuten eine erste Einschätzung, wie viel Unterstützung möglich ist – individuell, anonym und kostenlos.