Zum Hauptinhalt springen

Bayerisches Landespflegegeld oder Pflege24 Treueprämie


Für pflegebedürftige Menschen mit Hauptwohnsitz in Bayern kann – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – das Bayerische Landespflegegeld in Betracht kommen. Dieses staatliche Landespflegegeld wird vom Freistaat Bayern gewährt und beträgt aktuell 1.000 Euro pro Pflegegeldjahr; anspruchsberechtigt sind pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern.

Ein möglicher Anspruch auf das bayrische Landespflegegeld kann in unserem Pflegekostenrechner berücksichtigt werden. Für Personen mit Wohnsitz außerhalb Bayerns bieten wir nach Maßgabe unserer Teilnahmebedingungen die Pflege24 Treueprämie als Ersatz an.

Pflege24.expert Treueprämie

Pflege24 Treueprämie: Vollständige Prämienbedingungen und Teilnahmevoraussetzungen


Die Pflege24 Treueprämie ist eine freiwillige Loyalitätsleistung der Pflege24‑Hofmann GmbH für langfristige Vertragsverhältnisse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann pro Vertragsjahr eine Treueprämie von 1.000 € gewährt werden.

Mindestpflegegrad

Pflegegrad 2 (§ 15 SGB XI)

Vertragsdauer

12 Monate ununterbrochen

Treueprämie

1.000 € pro Vertragsjahr

§ 1 Charakter der Leistung

(1) Die „Pflege24 Treueprämie“ ist eine freiwillige, jährlich neu gewährte Treue‑ und Loyalitätsleistung der Pflege24‑Hofmann GmbH.

(2) Sie ist weder Bestandteil der vertraglich geschuldeten Hauptleistung noch eine Nebenleistung im Rechtssinne.

(3) Ein Rechtsanspruch – auch bei wiederholter Gewährung – besteht nicht.

(4) Die Leistung steht in keinem Zusammenhang mit staatlichen Förderprogrammen und ersetzt keine staatlichen Leistungen.

(5) Die Gewährung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

§ 2 Neukundenregelung und Bestandsschutz

(1) Die Pflege24 Treueprämie ist ausschließlich für Vertragsverhältnisse vorgesehen, die ab dem 01.04.2026 neu begründet werden.

(2) Für Vertragsverhältnisse, die vor dem 01.04.2026 geschlossen wurden („Bestandsverträge“), findet die Pflege24 Treueprämie keine Anwendung.

(3) Hintergrund dieser Differenzierung ist, dass Bestandsverträge teilweise mit einer vertraglichen Preisgarantie von bis zu 24 Monaten geschlossen wurden.

(4) Die Preisgarantie bewirkt für Bestandskunden eine unmittelbare wirtschaftliche Entlastung.

(5) Die Beschränkung der Pflege24 Treueprämie auf Neukunden dient ausschließlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Modells.

§ 3 Räumlicher Geltungsbereich

(1) Die Pflege24 Treueprämie gilt bundesweit für Vertragsverhältnisse mit Einsatzorten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ausgenommen hiervon sind Einsatzorte im Freistaat Bayern.

(3) Für Einsatzorte im Freistaat Bayern erfolgt keine Gewährung.

(4) Maßgeblich ist ausschließlich der tatsächliche Ort der Leistungserbringung.

§ 4 Persönliche Voraussetzung

(1) Zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses muss mindestens Pflegegrad 2 gemäß § 15 SGB XI anerkannt gewesen sein.

(2) Der Pflegegrad ist durch geeigneten Nachweis zu belegen.

(3) Eine nachträgliche Anerkennung eines Pflegegrades begründet keinen Anspruch für zurückliegende Zeiträume.

§ 5 Voraussetzungen je Vertragsjahr

(1) Voraussetzung für eine mögliche Gewährung ist ein ununterbrochen bestehendes Vertragsverhältnis von jeweils mindestens 12 Monaten.

(2) Sämtliche fälligen Entgelte des jeweiligen Vertragsjahres müssen vollständig und fristgerecht ohne Erinnerungs‑ oder Mahnstufe beglichen worden sein.

(3) Erfolgt innerhalb eines Vertragsjahres eine Erinnerung oder Mahnung, entfällt eine mögliche Gewährung für dieses Vertragsjahr vollständig.

(4) Die Anspruchsprüfung beginnt mit dem folgenden vollständigen Vertragsjahr erneut; ein Ausschluss wirkt nicht über das betroffene Vertragsjahr hinaus.

(5) Auch bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf Gewährung.

§ 6 Art der Gewährung

(1) Die Treueprämie beträgt 1.000 € pro Haushalt und Vertragsjahr.

(2) Die Gewährung erfolgt ausschließlich durch Verrechnung mit der nächsten regulären Rechnung nach Ablauf des jeweiligen 12‑Monats‑Zeitraums.

(3) Eine Auszahlung in Geld oder eine sonstige Kompensation ist ausgeschlossen.

(4) Ein anteiliger Anspruch besteht nicht.

(5) Die Gutschrift stellt eine freiwillige Entgeltminderung dar.

§ 7 Wegfall

(1) Endet das Vertragsverhältnis vor Erstellung einer Folgerechnung nach Ablauf eines 12‑Monats‑Zeitraums, entfällt eine mögliche Gewährung für dieses Vertragsjahr vollständig und ersatzlos.

(2) Dies gilt unabhängig vom Beendigungsgrund.

(3) Erfolgt nach Ablauf eines Vertragsjahres keine weitere Rechnungsstellung, entsteht kein Anspruch.

§ 8 Haushaltsregelung

(1) Die Treueprämie wird pro Haushalt gewährt.

(2) Eine mehrfache Gewährung innerhalb desselben Vertragsjahres ist ausgeschlossen.

(3) Ein Haushaltswechsel begründet keinen neuen Anspruch.

§ 9 Änderungsvorbehalt

(1) Die Pflege24‑Hofmann GmbH behält sich vor, die Pflege24 Treueprämie jederzeit für zukünftige Vertragsjahre ganz oder teilweise zu ändern, einzuschränken oder einzustellen.

(2) Eine Einstellung oder Änderung begründet keine Schadensersatzansprüche.

§ 10 Ausschluss betrieblicher Übung

Die wiederholte Gewährung der Pflege24 Treueprämie begründet weder eine betriebliche Übung noch einen dauerhaften Anspruch für zukünftige Vertragsjahre.

Pflege24‑Hofmann GmbH