Gaußstraße 81
66123 Saarbrücken
0681/ 4109 9022
Mo-Do: 9-12:30 Uhr und 14-17:30 Uhr | Fr: 9-12:30 Uhr
Pflege24.expert
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Magazin
Sie können sich bei der Versorgung zu Hause, unter Einbeziehung einer 24 Stunden Pflegekraft bei uns über etliche Unterstützungsleistungen durch die Pflegekasse erfreuen.
Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld an die bei der Pflegekasse eingetragene Pflegeperson (nicht zu verwechseln mit unseren 24 Stunden Betreuungskräften) abhängig von der Höhe des Pflegegrades, wie folgt:
Weiterhin zahlt die Pflegekasse über die Verhinderungspflege an Sie 1612,- EUR jährlich. Sie müssen dazu nur folgendes tun:
Die Pflegekasse zahlt darüber hinaus aus dem Kurzzeitpflegebudget sofort an Sie 806,- EUR aus. Sie müssen dazu nur folgendes tun:
Bei uns erhalten Sie 24-Stunden-Pflege, Betreuung und Seniorenbetreuung aus einer Hand!
* Hinweis:
Wir werben vielzählig mit dem Begriff: „24 Stunden …..“. Hierbei nehmen wir keinen Bezug zur tatsächlichen Arbeitszeit unserer angestellten Betreuungskräfte; es ist lediglich eine branchenübliche Bezeichnung, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch für unsere Dienstleistung „Häusliche Pflege/Betreuung“ etabliert hat. Keine unserer Angestellten darf, kann - und wird 24 Stunden arbeiten.
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